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GOÄ Arztrechnung - falsche Posten abgerechnet

Dies ist eine Diskussion zu GOÄ Arztrechnung - falsche Posten abgerechnet innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.11.2010, 20:29
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GOÄ Arztrechnung - falsche Posten abgerechnet

Hallo liebe Experten,

denken wir uns mal folgenden Fall: Patient A hat eine Rechnung seines Schmerztherapeuten erhalten.

A hatte wenige Tage vor dem abgerechneten Vorfall ein neues Medikament erhalten und vetrug es nicht richtig. A ruft also deshalb in der Praxis an und bittet die Sprechstundenhilfe darum, den Arzt sprechen zu können. Der Arzt ruft A dann am gleichen Vormittag nach Ende der vormittäglichen Sprechstunde zurück. A schildert sein Problem und der Arzt gibt den Tip, das Medikament auf die halbe Dosis zu reduzieren. Das Gespräch dauert keine 5 Minuten (A hat extra auf die Uhr geschaut, weil es die Praxis mit den Zeitangaben nicht so genau nimmt).

Nun erhält A die Rechnung mit der GOÄ-Position 849 - das ist laut GOÄ eine psychotherapeutische Behandlung mit Dauer mindestens 20 Minuten. Zudem wurde mit Steigerungsfaktor 3,5 abgerechnet aufgrund von Unterbrechnung der Sprechstunde.

Meine Frage nun: A will mit dem Arzt nicht streiten, aber diese Abrechnung ist mach As Meinung eindeutig falsch. Ist A im Recht, wenn er dem Arzt sagt, daß A diese Rechnung so nicht bezahlen werde? Und daß eigentlich die Ziffer 1 nach GOÄ mit z.B. Faktor 3,5 angesetzt werden muß?

Viele Grüße und schon mal danke!
Tulipcat27
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Alt 14.11.2010, 23:21
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AW: GOÄ Arztrechnung - falsche Posten abgerechnet

Das Ansetzen der Ziffer 849 für ein fünfminütiges Telefonat, in dem es darum geht, dass ein Medikament nicht vertragen wird, ist in meinen Augen nicht korrekt. Möglich wäre hier die Abrechnung der Ziffer 1 (oder auch 3, dazu später mehr) in Kombination mit dem Zuschlag nach Buchstaben A. Die Ziffern 1 und 3 könnten in dieser Kombination allerdings nicht mit der Begründung gesteigert werden, die Sprechstunde habe unterbrochen werden müssen.

Warum meiner Meinung nach auch die Ziffer 3 geht? Weil eine Leistung nicht zwangsläufig in direktem Patientenkontakt die angegebene Zeit dauern muss, sondern auch dann anfällt, wenn beispielsweise eine leistungsabhängige Vor- oder Nachbereitung stattfinden muss (hier: Recherche über medikamentöse Alternativen). Das gilt nicht für jede Leistung, aber für die hier beschriebene Situation könnte es zutreffen.

Trotzdem fände ich die Abrechnung 1 (2,3-fach), A (1-fach) korrekt.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.11.2010, 14:15
V.I.P.
 
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AW: GOÄ Arztrechnung - falsche Posten abgerechnet

Rechnung bei der zuständigen Landesärztekammer einreichen mit der Bitte um Prüfung auf Korrektheit.

Steigerungsfaktor über dem Schwellenwert von 2,3 muß begründet werden, als Begründung gelten "besonderer Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand sowie die Umstände bei der Ausführung".

Wie das bei einem kurzen Telefonat gegeben sein soll, ist mir schleierhaft - selbst wenn der Arzt einen anderen Patienten deshalb zwei Minuten warten ließ, ist das ja noch lange kein "besonderer Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand".
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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