Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Geschlossene psychiatrische Station

Dies ist eine Diskussion zu Geschlossene psychiatrische Station innerhalb des Forums Arztrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 22.01.2007, 02:55
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 5
Keine Wertung, Mindchanger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mindchanger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mindchanger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mindchanger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mindchanger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mindchanger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mindchanger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mindchanger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mindchanger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mindchanger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Geschlossene psychiatrische Station

Angenommen Person1 leidet seit längerem unter schweren Depressionen, welche sich mit einem Suizidversuch äußerten und wird vom Krankenhaus nach der Stabilisierung in eine psychiatrische Anstalt in die geschlossene Station gebracht.

Dort angekommen unterschrieb Person 1 eine Erklärung zur freiwilligen Einweisung und lebt nun schon seit einer Woche dort.

Aufgrund des Schocks durch den fast geglückten Suizidversuch erlebte die Person 1 einen ungeahnten Energieschub und verspürt nun den dringenden Willen, auf eigene Verantwortung die psychiatrische Anstalt zu verlassen, um ihr Leben neu zu gestalten und den normalen Alltag wieder einkehren zu lassen.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Wunsch berücksichtigt wird, oder der behandelnde Arzt eine richterliche Einweisung erzwingt, bzw. was kann Person 1 tun (wehren) für den Fall, dass der behandelnde Arzt ihr die Entlassung verweigert?


Das ausschlaggebende Gesetz hierbei ist das hessische Freiheitsentzugsgesetz.

Zur Info: Vorher war Person 1 in ambulanter psychiatrischer Behandlung
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 22.01.2007, 08:02
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Alter: 32
Beiträge: 4.623
99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)  
AW: Geschlossene psychiatrische Station

Nach so ziemlich allen Psychisch-kranken-Gesetzen ist erst einmal wichtig, was der beahndelnde Arzt attestiert, sprich: Ob die eingewiesenen Person eine Gefahr für sich oder andere darstellt. Nur der Arzt hat den entsprechenden Sachverstand. Auf die Anamnese kommt es weniger an.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 24.01.2007, 07:51
Xca Xca ist offline
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Grevenbroich, Rheinkreis Neuss
Alter: 38
Beiträge: 19
Keine Wertung, Xca hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xca hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xca hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xca hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xca hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xca hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xca hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xca hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xca hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xca hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Geschlossene psychiatrische Station

Im Prinzip Richtig. Wenn es eine Einweisung nach den §§ 10, 11 PschKG war, dann muss der Arzt attestieren, das von dem Patienten keine Gefahr mehr ausgeht. Weder gegen andere noch gegen sich selbst.

Allerding hatte Mindchanger geschrieben das die Person eine freiwilligkeitserklärung Unterschrieben hatte.
Dies negiert in dieser sekunde das zwanghafte Festhalten auf der Station. Eine Zwangseinweisung muss innerhalb von 72 Stunden durch den Amtsrichter angeordnet werden und kann auch nur durch diesen aufgehoben werden. Hier kommt dann das Attest des Arztes zum tragen.

Wenn in dem Fall der Person1 kein Amtsrichter was unternommen hat, steht einer entlassung nichts im Wege. der Arzt würde sich sogar strafbar machen wenn er Person1 gegen Ihren Willen festhält.

Allerdings schreibt Mindchanger auch das nach etwa einer Woche eine ungeahnter Motivationsschub kam.
Wie Du bereits sagtest, Defendant, der Doc hat die bessere Ahnung und Erfahrun und wird mit sicherheit dagegenplädieren. Stellt sich mir die Frage ob man in dem Fall nicht besser in den saueren Apfel beisst und auf Ihn hört und den Aufenthalt ein kleines bischen Verlängert. Freiwillig natürlich. Die eigene Gesundheit sollte also net durch gesetze und Juristerei, sondern duch den Verstand erhalten werden^^

Xca
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 24.01.2007, 17:21
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Alter: 32
Beiträge: 4.623
99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4623 Beiträge, 534 Bewertungen)  
AW: Geschlossene psychiatrische Station

Sehr richtig; allerdings läuft die Zwangseinweisung notfalls auch über die örtliche Ordnungsbehörde und kann dann vom FGG-Richter bestätigt werden, die gesetzliche Situation hat eine gewisse Flexibilität.
Außerhalb des Juristischen ist aber echt zu betonen, dass Menschen mit Depressionen vielleicht nicht unbedingt bei ersten Anzeichen einer Besserung aus der Psychiatrie rausspazieren sollten...
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 24.01.2007, 19:09
Xca Xca ist offline
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Grevenbroich, Rheinkreis Neuss
Alter: 38
Beiträge: 19
Keine Wertung, Xca hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xca hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xca hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xca hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xca hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xca hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xca hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xca hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xca hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xca hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Geschlossene psychiatrische Station

Genau so isses. Beim ersten Anzeichen die Biege zu machen ist das falscheste was man tun kann. Die Krankheit ist sehr heimtückisch und kehr wieder. Und beim nächstenmal springt dann die Zwangseinweisung dabei raus. Dann allerdings kann dir auch kein Gesetz mehr helfen. Denn in dem Falle wird der Richter zum wohle des Patienten entscheiden und die verfügung Aufrecht erhalten.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 19.09.2007, 18:56
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2007
Beiträge: 330
Keine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Geschlossene psychiatrische Station

Depression ist bitte nicht gleichzusetzen mit Suizid!

Dieser kann im Rahmen der Depression erfolgen, muss es aber nicht. So muss der Arzt also klar beweisen, dass der Pat. jetzt und in absehbarer Zukunft höchstwahrscheinlich eine Gefährdung für sich selbst oder andere darstellt. Die Krankheitseinsicht besteht ja und eine ambualnet Versorgung ebenso, also wären Alternativen gegeben, die eine Zwangseinweisung nicht erfoderlich machen bzw. eine Entlassung rechtfertigen.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 19.09.2007, 19:03
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Geschlossene psychiatrische Station

Zitat:
Zitat von Rettungshelfer
So muss der Arzt also klar beweisen, dass der Pat. jetzt und in absehbarer Zukunft höchstwahrscheinlich eine Gefährdung für sich selbst oder andere darstellt.
Der Arzt muss hier gar nichts beweisen. Er stellt seine Diagnose und die Prognose anhand von Untersuchungen und wird belegen können, warum er so handelt.
Übrigens geschehen die meisten Suizide bei depressiven Patienten, wenn sie sich gerade besser fühlen, da viele Patienten gerade dann den Antrieb zum Selbstmord erst entwickeln.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 22.09.2007, 11:29
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2007
Beiträge: 13
Keine Wertung, Mogu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mogu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mogu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mogu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mogu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mogu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mogu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mogu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mogu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mogu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Geschlossene psychiatrische Station

Zitat:
Zitat von Rettungshelfer
Depression ist bitte nicht gleichzusetzen mit Suizid!

Dieser kann im Rahmen der Depression erfolgen, muss es aber nicht. So muss der Arzt also klar beweisen, dass der Pat. jetzt und in absehbarer Zukunft höchstwahrscheinlich eine Gefährdung für sich selbst oder andere darstellt. Die Krankheitseinsicht besteht ja und eine ambualnet Versorgung ebenso, also wären Alternativen gegeben, die eine Zwangseinweisung nicht erfoderlich machen bzw. eine Entlassung rechtfertigen.
Beweisen kann man das ja nicht wirklich. Der Arzt braucht dem zuständigen Richter nur glaubhaft zu versichern, dass eine realistische Gefahr auf einen weiteren Suizidversuch besteht. Und wenn dem bereits ein Suizidversuch voraus gegangen ist, dürfte das nicht weiter schwer zu begründen sein.

Der beschriebene plötzliche Motivationsschub kann übrigens auch die Wirkung einer bestimmten Gruppe von Antidepressiva sein. Das Problem bei diesen Medikamenten ist, dass die Antriebssteigerung oft vor der stimmungsaufhellenden Wirkung eintritt, was zu einer erhöhten Gefahr für einen (weiteren) Suizidversuch führt.
Nach einer Woche ist leider noch kein anhaltender stimmungsaufhellender Effekt von Antidepressiva zu erwarten. Die besagte Antriebssteigerung aber durchaus. Wenn diese Konstelation auftritt, würde der Arzt schon fast fahrlässig handeln den Patienten ohne Kontrollmöglichkeit nach Hause zu lassen, denn die suizidgefahr ist bei depressiven Patienten mit gesteigertem Antrieb ungleich höher, als bei depressiven Patienten mit geringem Antrieb.

Dieser Sachverhalt ist ein großes Problem, denn kaum ein Patient und auch die wenigsten Angehörigen können das wirklich in diesem Ausmaß erfassen, aber es gibt leider viel zu viele Beispiele von depressiven Patienten, die nach scheinbarer schneller Besserung und gesteigertem Antrieb entlassen wurden und anschließend den nötigen Antrieb hatten sich erfolgreich umzubringen.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 22.09.2007, 12:18
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Geschlossene psychiatrische Station

Ein wenig Pharmakologie gefällig?

Psychomotorisch aktivierende Antidepressiva:
- MAO-Hemmer
- trizyklische Antidepressiva vom "Desipramin-Typ"
- selektive Antidepressiva vom SSRI-Typ

sedierende AD
- tri-/tetrazyklische AD "Amitryptilin-Typ"
- andersartige AD (Trazodon)
- Selektive AD (Mirtazapin, Nefazodon)

aus: Möller et al. "Psychiatrie und Psychotherapie", Duale Reihe, Thieme, 2001

Ich stimme Mogu wie schon erwähnt völlig zu. Wer die Wirkung eines AD im Leben beobachten will, sollte sich einen Spieler des FC Bayern ansehen, der von Mönchengladbach und Hertha transferierte. Er wirkt manchmal ziemlich übermotiviert.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.

Geändert von Humungus (22.09.2007 um 13:51 Uhr). Grund: Tippfähler...(nicht bei Wirkstoffen)
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 22.09.2007, 13:55
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2007
Beiträge: 330
Keine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Geschlossene psychiatrische Station

Also wenn ich mir die aktuelle Rechtsprechung des BGH und des BVerfG anschaue, so ist die alleinige Möglichkeit eines Suizides nicht Grund genug um eine Person festzuhalten. Auch die die übliche Wirkung von psychotropen Substanzen muss im Einzelfall nachgewiesen werden. Zu den pharmakologischen Ausführungen (lächel): Auch trizyklische AD haben u.U. ein aktivierendes Potential. Daher ist die Liste so nicht ganz zutreffend.

Im Übrigen sind Medikamente im Rahmen der ZWangsunterbringung nur dann indiziert, wenn AKUTE Gefahr besteht. Es sind alle anderen Möglichkeiten der Therapie anzubieten. Der Patient hat auch in der Unterbringung Befugnisse bzgl. der Abwägung von Therapiemaßnahmen, inkl. der Medikation.

Das Argument bzgl. der Suizidalität dürfte insoweit schwierig werden, da dann nämlich alle ambulant versorgten Patienten unter generellem Verdacht stünden, wenn man sich die Zusammenhänge zwischen D. und Suizid anschaut. Insoweit verwundert es nicht, dass in einigen BUndesländern , gar in Städten, die Zwangseinweisung bis zu 50% über dem Landesdurchschnitt liegt.

Generell muss man sich die Frage stellen, warum es denn nicht anders geht? Hier dürften Kliniken wie die aus Herne mit einer deutlichen Senkung der Zwangseinweisungen Möglichkeiten aufzeigen, denn Fakt ist: Manchmal braucht der Patient einfach nur mal Ruhe, Abstand und Hilfsangebote und weniger Drugs.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Fünf Jahre Psychiatrische Tagesklinik am Uniklinikum Jena Nachrichten: Wissenschaft 02.10.2009 12:00
Zwangseinweisung in geschlossene Anstalt auf Grund Suizid Arztrecht 27.07.2008 18:50
Psychotherapeutisch/Psychiatrische Behandlung bei Minderjährigen Arztrecht 26.11.2007 10:43
Psychiatrische Institutsambulanzen gefährdet? Nachrichten: Wissenschaft 25.04.2007 13:00
Bitte um nähere Informationen ob eine in der russischen Federation geschlossene Ehe n Asyl- und Ausländerrecht 19.03.2006 19:57





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arztrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN