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Gerüchte in Arztbewertungen

Dies ist eine Diskussion zu Gerüchte in Arztbewertungen innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 25.05.2011, 17:03
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Gerüchte in Arztbewertungen

Angenommen Patient A würde von Patientin B erfahren, dass ein Arzt, bei dem A auch in Behandlung war, etwas sehr schreckliches mit ihr angestellt hätte. Dürfte A in einer Bewertung schreiben, dass B zufolge der Arzt jene schreckliche Tat begangen hätte oder könnte A dann eine Anzeige von dem Arzt wegen Rufschädigung oder so etwas bekommen?
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  #2 (permalink)  
Alt 25.05.2011, 17:08
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AW: Gerüchte in Arztbewertungen

Tatsachenbehauptungen müssen belegbar sein...sonst: §186 StGB!
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 27.05.2011, 22:24
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AW: Gerüchte in Arztbewertungen

Danke für die Antwort!
Die Meinung über den Arzt dürfte A aber aüßern ohne eine Anzeige fürchten zu müssen, wenn er Formulierungen wie:"Ich habe den Eindruck, dass; Ich halte den Arzt für; Ich fühle mich vom Arzt.." oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 27.05.2011, 22:29
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AW: Gerüchte in Arztbewertungen

Das darf man, solange beispielsweise die Grenze der Beleidigung nicht überschritten ist. Die Meinungsäußerung ist (anders als die Tatsachenbehauptung, die belegbar sein muss), freier, aber auch für sie gilt, dass sie andere Rechte nicht verletzen darf.

"Ich habe den Eindruck, Doktor Schnitzer kann nichts" wird gehen. "Ich habe den Eindruck, Dr. Schnitzer ist ein Ar.." wird nicht gehen. Beleidigungen können nicht als Meinungsäußerung getarnt werden.
__________________
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Albert Einstein

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  #5 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 13:11
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AW: Gerüchte in Arztbewertungen

Müsste A seine Meinung begründen? Denn sonst könnte er ja so was schreiben wie:"Meiner Meinung nach ist Arzt ein Krimineller, der ins Gefängnis gehört. Ich glaube er tut seinen Patienten ... an" oder :" Auf mich macht er den Eindruck als wollte er seine Patienten für bestimmte Zwecke benutzen".
Kann man solche Dinge auch als üble Nachrede oder so interpretieren?
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  #6 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 13:27
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AW: Gerüchte in Arztbewertungen

Zitat:
Zitat von Sozio Beitrag anzeigen
Müsste A seine Meinung begründen? Denn sonst könnte er ja so was schreiben wie:"Meiner Meinung nach ist Arzt ein Krimineller, der ins Gefängnis gehört. Ich glaube er tut seinen Patienten ... an" oder :" Auf mich macht er den Eindruck als wollte er seine Patienten für bestimmte Zwecke benutzen".
Kann man solche Dinge auch als üble Nachrede oder so interpretieren?
Kann man nicht nur, würde man im Regelfall auch. Die Abgrenzung hängt, wie immer, vom Einzelfall ab.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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