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gegen eigenen Willen ins Krankenhaus. wer muss zahlen?

Dies ist eine Diskussion zu gegen eigenen Willen ins Krankenhaus. wer muss zahlen? innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.01.2011, 15:14
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Exclamation gegen eigenen Willen ins Krankenhaus. wer muss zahlen?

Hallo, ich habe folgendes Problem:

-Person A war allein zu Hause und hat aufgrund bestimmter Umstände Panik bekommen

-Person B hat mit A telefoniert, die Situation überbewertet und Krankenwagen und Polizei gerufen

-Person A wollte gar nicht mit ins Krankenhaus, da aber aufgrund falscher Erzählungen von Person B mit einer Zwangseinweisung gedroht wurde, ist sie freiwillig mitgegangen.

-im Krankenhaus schickte man Person A wieder nach Hause, da man keinen Grund für eine stationäre Aufnahme oder weitere Behandlung sah.

-jetzt bekam Person A die Rechnung für den Polizei- und Krankenwageneinsatz. Muss A diese bezahlen? Denn als Student fehlen A die Mittel dafür. Und wenn A Einspruch dagegen einlegt, wie soll A das am besten formulieren? braucht A dafür einen Anwalt und wer soll den bezahlen? da A ja selbst kein Geld dafür hat.

ich hoffe ihr könnt mir helfen!!!!!!!!!!!!!
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Alt 21.01.2011, 11:32
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AW: gegen eigenen Willen ins Krankenhaus. wer muss zahlen?

Zitat:
Zitat von *sonnenschein* Beitrag anzeigen
-jetzt bekam Person A die Rechnung für den Polizei- und Krankenwageneinsatz.
Sicher das von der Polizei eine Rechnung kam? Die Rechnung vom Krankenwagen sendet man an die zuständige Krankenkasse.

Ansonsten würde mich interessieren, womit die Polizei ihre Rechnung begründet.

Gruß

Pro
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  #3 (permalink)  
Alt 21.01.2011, 11:47
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AW: gegen eigenen Willen ins Krankenhaus. wer muss zahlen?

1. Stellen wir fest, dass A freiwillig mitging! Da war nix gegen eigenen Willen.
2. Kasse oder Privat? Wie Pro sagte erstattet bei Kassenpatienten die GKV die Transportkosten, bei privater KV muss geprüft werden, ob dies auch der Fall ist (meistens)
3. Was hat die Polizei da gemacht? Ist A ein wenig ausgeflippt?
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  #4 (permalink)  
Alt 21.01.2011, 13:22
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AW: gegen eigenen Willen ins Krankenhaus. wer muss zahlen?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
1. Stellen wir fest, dass A freiwillig mitging! Da war nix gegen eigenen Willen.
Das kann ich bei Sonnenschein nicht rauslesen.
Polizei und Rettungswagenbesatzung, Drohung mit Zwangseinweisung, ... da sehe ich die Freiwilligkeit doch erheblich eingeschränkt.
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Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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Alt 21.01.2011, 13:29
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AW: gegen eigenen Willen ins Krankenhaus. wer muss zahlen?

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Polizei und Rettungswagenbesatzung, Drohung mit Zwangseinweisung, ... da sehe ich die Freiwilligkeit doch erheblich eingeschränkt.
Wenn ich Dir drohe, machst Du auch alles, was ich Dir sage?

Manchen Patienten wird im Akutfall die Wahl gelassen: freiwillig mitgehen oder Unterbringung. Da ist nix mit Drohung.

Solange keine (vorübergehende) Unterbringung vorgenommen wurde, ist die behandlung freiwillig erfolgt.

Ach ja: man kann natürlich Strafantrag wegen Nötigung erstatten. Löst allgemeines Kopfschütteln bei den Beteiligten aus.
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  #6 (permalink)  
Alt 21.01.2011, 18:31
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AW: gegen eigenen Willen ins Krankenhaus. wer muss zahlen?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Wenn ich Dir drohe, machst Du auch alles, was ich Dir sage?
Kommt auf die Situation an. Wenn Du unbewaffnet, allein und 30 Kilo schwer daher kommst, mir Prügel androhst und verlangst, dass ich meine Katze umbringe, wohl eher nicht. Wenn mir als normal gebauter Einzelperson mindestens 4 Leute gegenüber stehen, von den 2 bewaffnet sind und den starken Arm der Staatsgewalt verkörpern, lasse ich mich aber bestimmt relativ leicht überreden, in ein Auto einzusteigen.

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Manchen Patienten wird im Akutfall die Wahl gelassen: freiwillig mitgehen oder Unterbringung. Da ist nix mit Drohung.

Solange keine (vorübergehende) Unterbringung vorgenommen wurde, ist die behandlung freiwillig erfolgt.
Wenn ich dann die Wahl gelassen bekomme, "freiwillig" mitzukommen und vielleicht wieder rausgelassen zu werden oder zwangsweise, dann aber ganz sicher für länger untergebracht zu werden, entscheide ich mich sicher für die erste Option und bestehe aber auf den Gänsefüßen um das Wort "freiwillig".

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Ach ja: man kann natürlich Strafantrag wegen Nötigung erstatten. Löst allgemeines Kopfschütteln bei den Beteiligten aus.
Wenig Zweifel, selbst wenn der juristische Tatbestand tatsächlich gegeben ist.


Aber eigentlich ging es doch darum, dass A nicht auch noch die Rechnung für diese von ihm nicht gewollte Aktion bezahlen will. Die Krankenkasse wird ihm aber mindestens einen Zehner für den RTW-Ausflug und vielleicht noch einen für die Behandlung im Krankenhaus abknöpfen wollen.
Kann mir die Hintergrundsituation zum Problem nicht so richtig vorstellen und weiß auch nicht, bei wieviel € meine Schmerzgrenze da läge, aber irgendwie verständlich ist das schon.
Dass ein Anwalt bei einem "Streitwert" von 20€ nicht so schnell viel hilft, dürfte aber auch noch schwächeren Geistern als mir einleuchten.
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  #7 (permalink)  
Alt 21.01.2011, 19:03
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Von einem befreundeten Polizisten kenne ich den Fall, dass jeman seiner Ex seinen Suizid angekündigt hat um sie zu ängstigen. Diese Person musste den Polizeieinsatz auch bezahlen. Die Polizei stellt echt nicht oft Rechnungen, aber in so einem Fall gerechtfertigt. Ich schätze der Fall hier wird ähnlich gelagert sein
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  #8 (permalink)  
Alt 22.01.2011, 09:33
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AW: gegen eigenen Willen ins Krankenhaus. wer muss zahlen?

Wie wäre es, wenn wir die Antwort vom TE abwarten.

Gruß

Pro
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  #9 (permalink)  
Alt 22.01.2011, 09:55
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Zitat:
Zitat von Pro Beitrag anzeigen
Wie wäre es, wenn wir die Antwort vom TE abwarten.

Gruß

Pro
Machen wir ja, aber spekulieren macht doch so viel Spaß!
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  #10 (permalink)  
Alt 22.01.2011, 11:40
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AW: gegen eigenen Willen ins Krankenhaus. wer muss zahlen?

Ok es wird ja heiß diskutiert hier. Also ich weiß es nicht anders zu nennen außer "freiwillig". Es ist wie Humungus es schilderte. Person A wurde mit Unterbringung also Zwangseinweisung gedroht, wenn A nicht mitgeht und sich untersuchen lässt.
Und es war keine Androhung von Freitod, es waren keine Waffen im Spiel oder der Gleichen. Es war nur Angst die Person A zum Hyperventilieren brachte. So und wenn es sich um 20 Euro handeln würde, wäre das ja noch ok. Es sind allerdings 300€!!!!!!!!!!! Für Fahrkosten und so. Und das sieht Person A nun wirklich nicht ein.
Zu den restlichen Fragen:
- Person A ist privatversichert, müsste daher die Kosten allein tragen
- stimmt, die Rechnung kam nur vom Krankenwagen und Ärzten, nicht von der Polizei selbst
- Letztere war da, weil man Person A bei der Polizei als vermisst meldete, dabei war sie zu Hause

ich hoffe ich habe damit alle Fragen beantwortet.
LG
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