Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Gefälligkeitsdiagnosen, Psychiatrie, Aushändigen von Krankenunterlagen

Dies ist eine Diskussion zu Gefälligkeitsdiagnosen, Psychiatrie, Aushändigen von Krankenunterlagen innerhalb des Forums Arztrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 15.05.2007, 18:31
Neues Mitglied
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1
Keine Wertung, Frank34 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frank34 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frank34 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frank34 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frank34 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frank34 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frank34 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frank34 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frank34 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Frank34 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Gefälligkeitsdiagnosen, Psychiatrie, Aushändigen von Krankenunterlagen

Ist es möglich bei Verdacht auf eine Gefälligkeitsdiagnose - in einem wichtigen Fall - psychiatrische Krankenakten in kompletter Form an einen weiterbehandelnden Arzt des Vertrauens aushändigen zu lassen?
Wie sieht der Fall aus, wenn kein Abschlussbericht erfasst wurde und in einem Gutachten erstellte Diagnosen gegenüber dem Patienten ausgeschlossen wurden?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 20.05.2007, 10:35
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.736
90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Gefälligkeitsdiagnosen, Psychiatrie, Aushändigen von Krankenunterlagen

Die machen da eh, was sie wollen. Aber warum sollte man keine Krankenakten weitergeben
können?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 19.09.2007, 18:49
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2007
Beiträge: 330
Keine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rettungshelfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Gefälligkeitsdiagnosen, Psychiatrie, Aushändigen von Krankenunterlagen

So weit ich informiert bin, kannst du Akteneinsicht (als Patient) nehmen. Dir müssen alle objektiven Daten zugeführt werden. Dies allerdings unter der Auflage geschehen, dass dies ein Arzt vermittelt. Ist dann gedacht, wenn dein Zustand sich dadurch verschlechtern würde.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Kopie der Fahrzeugpapiere Aushändigen? Arbeitsrecht 08.05.2009 14:06
Vollmacht aushändigen Erbrecht 07.08.2008 16:12
Recht auf Einsicht in eigene Krankenunterlagen? Arztrecht 23.07.2008 14:40
Psychiatrie als diagnostische Disziplin - DGPPN-Kongress 2007: Größte wissenschaftliche Psychiatrie-Tagung im deutschsprachigen Raum Nachrichten: Wissenschaft 04.07.2007 18:00
Neue juristische Facette der Schweigepflicht: Outsourcing von Krankenunterlagen im Gesundheitswesen Nachrichten: Wissenschaft 03.08.2005 15:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arztrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN