Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Freie Arztwahl - priv. Krankenhaus-Zusatzversicherung

Dies ist eine Diskussion zu Freie Arztwahl - priv. Krankenhaus-Zusatzversicherung innerhalb des Forums Arztrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 01.06.2010, 10:51
Boardneuling
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 6
Keine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Freie Arztwahl - priv. Krankenhaus-Zusatzversicherung

Patient hat eine Krankenhaus-Zusatzversicherung mit Einzelzimmer/Chefarzt.

Patient lässt sich von einem niedergelassenen Arzt operieren, der Vertrag mit dem Krankenhaus hat.

Die priv. Versicherung zahlt alles bis auf die Rechnung des Operateurs mit der Begründung, er sei kein Krankenhausarzt und aus seinem Vertrag mit dem Krankenhaus ginge nicht hervor, dass er berechtigt sei, privat zu liquidieren.

Patient fragt sich nun:

1. Was bedeutet Freie Arztwahl? Ist diese eingeschränkt auf Ärzte des frei gewählten Krankenhauses?

2. Aus welcher Formulierung im Vetrag des Arztes mit dem Krankenhaus könnte hervorgehen, dass dieser Arzt berechtigt ist, privat zu liquidieren?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 01.06.2010, 11:08
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Freie Arztwahl - priv. Krankenhaus-Zusatzversicherung

Zitat:
Zitat von Johanna1956 Beitrag anzeigen
Patient lässt sich von einem niedergelassenen Arzt operieren, der Vertrag mit dem Krankenhaus hat.
Wenn der einen belegarztvertrag hat, ist das hier
Zitat:
Die priv. Versicherung zahlt alles bis auf die Rechnung des Operateurs mit der Begründung, er sei kein Krankenhausarzt und aus seinem Vertrag mit dem Krankenhaus ginge nicht hervor, dass er berechtigt sei, privat zu liquidieren.
absolut lächerlich.

Das Recht auf Privatliquidation ist bei Belegärzten obligat, nur bei angestellten Ärzten sieht es anders aus.

Im Belegarztvertrag steht beispielsweise drin, dass das Krankenhaus vom Belegarzt 10 Prozent seiner Honorare als Kostenabgabe kriegt.

Abgesehen davon ist die Forderung einer Versicherung, den Belegarztvertrag zu sehen, absolut lächerlich. Der Arzt und das Krankenhaus sollten der Patientin formlos bescheinigen, dass Recht auf P-Liquidation besteht. Und die Patientin sollte bei weiteren Zicken unmittelbar ankündigen, die Kosten einzuklagen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 01.06.2010, 11:17
Boardneuling
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 6
Keine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Freie Arztwahl - priv. Krankenhaus-Zusatzversicherung

Formlose Bescheinigung ist ein guter Tipp.

Aber es gibt ja nicht nur Belegarztverträge, sondern z.B. Konsiliarverträge. Wäre auch dann eine formlose Bescheinigung hilfreich?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 01.06.2010, 11:27
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Freie Arztwahl - priv. Krankenhaus-Zusatzversicherung

Wäre auch möglich.

Eigentlich ist das Verlangen der PKV absolut lächerlich, denn es ist gerade umgekehrt: wenn ein Niedergelassener in einem Krankenhaus Leistungen erbringt, liquidiert er diese immer gemäß GOÄ gegenüber dem Krankenhaus, insbesondere Konsile. Nur bei Privatpatienten ist es so, dass der Arzt gegenüber dem Patienten liquidiert. Ein Verzicht auf Privatliquidation ist eigentlich gar nicht möglich.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 01.06.2010, 11:44
Boardneuling
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 6
Keine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Freie Arztwahl - priv. Krankenhaus-Zusatzversicherung

Danke für die Auskünfte.

Entschuldigung - Frage vorhin unvollständig.
Gilt das Gesagte auch für Kooperationsvertrag?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 01.06.2010, 12:05
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Freie Arztwahl - priv. Krankenhaus-Zusatzversicherung

Zitat:
Zitat von Johanna1956 Beitrag anzeigen
Gilt das Gesagte auch für Kooperationsvertrag?
Der Begriff "Kooperationsvertrag" ist mir nicht so geläufig, üblicher ist der Belegarztvertrag oder die konsiliarische Tätigkeit. Prinzipiell spielt es auch keine Rolle, wie man es nennt. Handelt es sich um einen Niedergelassenen, ist vom Recht auf Privatliquidation auszugehen.

Die Patientin möge also zu Krankenhaus und Arzt stiefeln und eine Bescheinigung erbitten.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 01.06.2010, 13:32
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 1.843
99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)  
AW: Freie Arztwahl - priv. Krankenhaus-Zusatzversicherung

Zitat:
Zitat von Johanna1956 Beitrag anzeigen
Patient hat eine Krankenhaus-Zusatzversicherung mit Einzelzimmer/Chefarzt.
Schließt diese Zusatzversicherung die Behandlung/Operation durch einen Belegarzt überhaupt ein?
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 01.06.2010, 14:33
Boardneuling
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 6
Keine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Johanna1956 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Freie Arztwahl - priv. Krankenhaus-Zusatzversicherung

Zitat:
Zitat von Ed van Schleck Beitrag anzeigen
Schließt diese Zusatzversicherung die Behandlung/Operation durch einen Belegarzt überhaupt ein?
Ja.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
freie arztwahl, krankenhaus-zusatzversicherung, krankenhausarzt

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
eingeschränkte Arztwahl Berufsgenossenschaft weiter eingeschränkt? Sozialrecht 31.05.2010 19:06
Autoverkauf (priv. an priv.) Kaufrecht / Leasingrecht 10.07.2009 20:51
Zusatzversicherung abgerechnet aber nicht abgeschlossen Strafrecht / Strafprozeßrecht 01.05.2009 17:34
Arztwahl Arbeitsrecht 22.03.2009 18:05
Freie Arztwahl Nach Arbeitsunfall Sozialrecht 11.06.2008 22:19





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arztrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN