Dies ist eine Diskussion zu Frage zu Patientenrechte bei Zwangseinweisung innerhalb des Forums Arztrecht
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| Frage zu Patientenrechte bei Zwangseinweisung Ich hätte mal gerne die beste Handlungsmöglichkeit zu diesen fiktiven Beispiel gewusst. Eine Person ist Borderliner, ist selbstmordgefährtet und dies über nachweisbare Äußerungen (Postings im eigenen Blog) geäußert. Zusäzlich hat sie sich schon vorher und nun wieder selbstverletzt. Sie ist aber nur autoaggressiv nicht fremdaggressiv. Sie wird deswegen in eine Psychiatrie eingewiesen. Wie ist für die Person nun die beste Möglichkeit so schnell wie möglich aus der Klinik wieder rauszukommen. Sie hat aber leider noch einen gesetzlichen Betreuer am Hals. Szenario 1: Da sie unnötig Ärger vermeiden will und nicht übern Amtsarzt oder gar Richter das laufen lassen will. Geht sie erstmal mit, spricht dort mit den Leuten, aber möchte nun trotzdem so schnell wie möglich raus. Aber möchte auch nicht das die Amtsärztin oder Richter gerufen wird. Ab wann hat sie eine Chance entlassen zu werden (auf eigene Verantwortung) bzw. ab wann haben die Ärzte keine andere Wahl als sie gehen lassen zu müssen? Szenario 2: Sie geht auf Konfrontationskurs - arbeitet nicht zusammen und verweigert jedgliches Gespräch und will sofort gehen. Der Amtsärz wird gerufen. Wie lange würde sie bei diesen Szenario in der Klinik bleiben? Was kann schlimmstenfalls passieren? Wie sieht bei einer Zwangseinweisung die Sache mit der Krankenhauszuzahlung aus? Ist ja gegen den eigenen Willen geschehen! Man hat ja nicht in die Klinik gewollt und dies ja erstrecht nicht finanziell eingeplant und es ist doch eigendlich ganz schön fies wenn man diese nun zahlen muss. Auch wenn man bei Szenario 1 kleinbei gibt, um das größere Übel abzuwehren. Gibt's da für sowas Sonderreglungen wo man diese Zuzahlungen nicht bezahlen braucht? Vielen Dank für's Lesen und Antworten ![]() lg Nihonto |
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| AW: Frage zu Patientenrechte bei Zwangseinweisung Ich würde der Patientin empfehlen mit den Ärzten zusammen zu arbeiten und ERNSTHAFT eine Therapie zu machen! Ansonsten: Zwangseinweisung ist normalerweise sechs Wochen. Raus kommt man erst wenn man nicht mehr selbstgefährdend ist
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| AW: Frage zu Patientenrechte bei Zwangseinweisung Bei o.g. Beisp. hat sich die Entlassung auf eigene Verantwortung erst mal erledigt. Wenn die Person EIgenverantwortung übernehmen könnte gäbe es keine Zwangseinweisung. Und Zwangseinweisung ohne richterl. Kontakt stelle ich mir schwierig vor..... |
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| AW: Frage zu Patientenrechte bei Zwangseinweisung Zitat:
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| AW: Frage zu Patientenrechte bei Zwangseinweisung Danke für die Antworten! ![]() Also wäre die Person sozusagen erst richtig zwangseingewiesen, wenn das der Richter anordnen würde und sonst halt wie normal in die Klinik eingewiesen. Halt nur nicht ganz so freiwillig oder weil derjenige kleinbei gibt, damit man das mit den Amtsarzt und Richter vermeidet? Wenn die 24/48h rum sind - man allso solange mitspielt (also auch keine erneuten Suizidandrohungen) und dann gehen will kann niemand mehr was machen? Und man muss die Person dann gehen lassen? Und weil's ja in keinen Fall freiwillig wäre - wie sieht das mit den Krankenhauszuzahlungen aus. Weil doch schon ganz schön mies, wenn man das zahlen müsste obwohls nicht freiwillig in der Klinik? |
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| AW: Frage zu Patientenrechte bei Zwangseinweisung Zitat:
Mitspielen allein reicht nicht, man muss da auch glaubwürdig sein.
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| AW: Frage zu Patientenrechte bei Zwangseinweisung bislang is es freiwillig. nicht-freiwillig würde man deutlich spüren - blaulicht, richterin, solche sachen. ![]() formal ist das hier ne ganz normale einweisung. liegt denn überhaupt suizidalität vor? foreneinträge allein sind ja nicht unbedingt sehr aussagekräftig. das ist in bezug auf ne zwangseinweisung nebensächlich. selbstverletzungen sind keinesfalls ein grund für eine zwangseinweisung, es sei denn, sie währen so schwerwiegend, dass sie lebensbedrohlich wären oder man sich gliedmaßen abschnitte, was in der richtung. alles andere wird nicht sanktioniert. Zitat:
ohne richterin, hat auch die betreuerin in der angelegenheit nix zu melden. einer richterin sagt man, ob man akkut suizidal ist oder nicht und erzählt kurz was war und wieso und warum man da is. und wenn das stimmt, dann glaubt sie das auch. da muss man keine bedenken haben. wichtig is, keinen terror zu veranstalten oder geschichten zu erfinden, das kommt unter umständen falsch an... Zitat:
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| AW: Frage zu Patientenrechte bei Zwangseinweisung 24h..ich hab schon genug Zwangseinweisungen veranlasst ;-) |
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| AW: Frage zu Patientenrechte bei Zwangseinweisung ergänzend dazu muss ein triftiger grund vorliegen, dass nicht unverzüglich eine richterliche anordnung eingeholt wird. |
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| AW: Frage zu Patientenrechte bei Zwangseinweisung @zeiten: Wieso sollte selbstverletzendes Verhalten keine Selbstgefährung darstellen? Natürlich ist es das!
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