Dies ist eine Diskussion zu Fiktiver Fall Mobbing / Amtsarzt innerhalb des Forums Arztrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Fiktiver Fall Mobbing / Amtsarzt Aber diese Fehlzeiten waren zum grossen Teil vom Arbeitgeber (C) verursacht, da durch Mobbing psychische Probleme auftraten. Dieser fiktive Angestellte A. ist seither im ständigen Kontakt mit der im Betriebsarzt (C) und hat sich auch Hilfe beim Integrationsamt geholt. Schliesslich, in Beratung mit den zuständigen Ärzten, entschieden sich alle Parteien für eine ReHa-Massnahme. Kurz nach der Antragstellung schickt C dem A. eine Vorladung zum B. Dieser Termin nahm A wahr und brachte auch Unterlagen mit. Kurz vor Beginn der REHA startet Angestellter A. einen Arbeitsversuch und geht arbeitsfähig in die ReHa-Massnahme. Nach 3 Wochen Aufenthalt wird er von dort arbeitsfähig entlassen. B drängt A., für C sämtliche Ärzte der Schweigepflicht zu entbinden, was A. verweigert. A. erhält nun erst auf Anfrage die Kopie der amtsärztlichen Stellungnahme. Diese ist durchweg negativ. Zudem sehr detailreiche Äusserungen zu den Krankheitssymptomen, die A. sehr peinlich sind . Wie sieht es im folgenden fiktiven fall aus? Darf B soviele Einzelheiten der Krankheit incl. Symptome aufführen. Darunter auch Symptome, die längst nicht mehr aktuell sind? Zudem viele andere Formfehler in der Stellungnahme sind Kann A sich gegen diese Stellungnahme wehren? Er sieht darin eine Verletzung der Schweigepflicht Wiegt die Meinung von B, der A nur kurz untersuchte, mehr als die der anderen Ärzte? |
| |||
| AW: Fiktiver Fall Mobbing / Amtsarzt A kann sich jeder zeit wehren - allerdings ist es ein steiniger weg das BDSG gilt auch für ärzte ... die sind außerdem an ihre ärztliche schweigepflicht gebunden ich habe keine ahnung, was ein amtsarzt letztendlich darf .. wahrscheinlich nur feststellen, ob der AN arbeitsfähig ist oder nicht ... hilfe könnte es vom datenschützer des jeweiligen landes und der ärztekammer geben .. kontaktadressen findet man im www
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
| |||||||
| AW: Fiktiver Fall Mobbing / Amtsarzt Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Dass A die ihn betreffende Stellungnahme in vollem Wortlaut erhalten hat, stellt keinen Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht dar. Dem AG darf nur das Ergebnis im Sinne von "Uneingeschränkt arbeitsfähig / Eingeschränkt arbeitsfähig etc." bekannt gegeben werden. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Unterm Strich finde ich die Fragestellung ziemlich nebulös, da der eigentliche Kern der Sache (vermutlich wird es um ein Kündigungsvorhaben des AGs gehen) verborgen bleibt. A ist anzuraten, sich auch weiterhin an die, für ihn zuständigen Stellen zu wenden und ggf. einen Anwalt einzuschalten. |
| |||
| AW: Fiktiver Fall Mobbing / Amtsarzt Anmerkung 1 Person A. war im öffentlichen Dienst, dieser wurde privatisiert und ist nun ein Eigenbetrieb des Landes. Durch einen Überleitungsvertrag gelten die gleichen Rechte des alten Vertrags Anmerkung 2 Kein Mobbingtagebuch von A. / Dafür aber Fotos und schriftliche Dokumente, die keinen Zweifel offen lassen Anmerkung 3 Ein neues Einsatzgebiet ist für A. geplant- aber ihm ist nicht bekannt, "wohin die Reise geht Anmerkung 4 Der AG hat dieses Schreiben in Kopie persönlich auf Anfrage an A zugesandt. Es ist eine Kopie des Originals, adressiert an den AG. Eingangsstempel vorhanden mit diveresen Abzeichnern. AG hat definitiv diese Zeilen gelesen Anmerkung 5 Es handelt sich in diesem Falle um eine amtsärztliche Stellungnahme, kein Gutachten Anmerkung 6 Form- oder Flüchtigkeitsfehler. Die Daten vom Ausbruch der Krabkheit sind z.B. nicht korrekt (Bsp: Das Leiden begann im Alter von 6 Jahren wäre korrekt, in der Stellungnahme steht: Das Leiden begann im Alter von 15 Jahren) Der Kern des fiktiven Falls wurde gut erkannt. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Fiktiver Fall für Schaustellergewerbe | Gewerberecht | 12.03.2010 08:33 |
| fiktiver Fall | Arbeitsrecht | 09.12.2009 16:48 |
| schwieriger fiktiver fall | Familienrecht | 26.03.2009 16:03 |
| Wie sieht folgender fiktiver Fall aus | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 22.12.2008 23:29 |
| Fiktiver Fall, Immobilienkauf | Immobilienrecht | 22.10.2008 18:11 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios