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Fiktiver Fall Mobbing / Amtsarzt

Dies ist eine Diskussion zu Fiktiver Fall Mobbing / Amtsarzt innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 27.12.2008, 10:15
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Fiktiver Fall Mobbing / Amtsarzt

Nehmen wir mal an, dass ein Angestellter (A), Mitte 30, 50 % Schwerbehinderung hat, zum Amtsarzt (B) aufgrund vieler Fehlzeiten geschickt wird.
Aber diese Fehlzeiten waren zum grossen Teil vom Arbeitgeber (C) verursacht, da durch Mobbing psychische Probleme auftraten. Dieser fiktive Angestellte A. ist seither im ständigen Kontakt mit der im Betriebsarzt (C) und hat sich auch Hilfe beim Integrationsamt geholt.
Schliesslich, in Beratung mit den zuständigen Ärzten, entschieden sich alle Parteien für eine ReHa-Massnahme. Kurz nach der Antragstellung schickt C dem A. eine Vorladung zum B. Dieser Termin nahm A wahr und brachte auch Unterlagen mit.

Kurz vor Beginn der REHA startet Angestellter A. einen Arbeitsversuch und geht arbeitsfähig in die ReHa-Massnahme. Nach 3 Wochen Aufenthalt wird er von dort arbeitsfähig entlassen.
B drängt A., für C sämtliche Ärzte der Schweigepflicht zu entbinden, was A. verweigert.

A. erhält nun erst auf Anfrage die Kopie der amtsärztlichen Stellungnahme.
Diese ist durchweg negativ. Zudem sehr detailreiche Äusserungen zu den Krankheitssymptomen, die A. sehr peinlich sind .

Wie sieht es im folgenden fiktiven fall aus?

Darf B soviele Einzelheiten der Krankheit incl. Symptome aufführen. Darunter auch Symptome, die längst nicht mehr aktuell sind? Zudem viele andere Formfehler in der Stellungnahme sind

Kann A sich gegen diese Stellungnahme wehren? Er sieht darin eine Verletzung der Schweigepflicht

Wiegt die Meinung von B, der A nur kurz untersuchte, mehr als die der anderen Ärzte?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.12.2008, 11:13
V.I.P.
 
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AW: Fiktiver Fall Mobbing / Amtsarzt

A kann sich jeder zeit wehren - allerdings ist es ein steiniger weg

das BDSG gilt auch für ärzte ... die sind außerdem an ihre ärztliche schweigepflicht gebunden

ich habe keine ahnung, was ein amtsarzt letztendlich darf .. wahrscheinlich nur feststellen, ob der AN arbeitsfähig ist oder nicht ...

hilfe könnte es vom datenschützer des jeweiligen landes und der ärztekammer geben .. kontaktadressen findet man im www
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.12.2008, 12:40
V.I.P.
 
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AW: Fiktiver Fall Mobbing / Amtsarzt

Zitat:
Zitat von Puzzlement
Nehmen wir mal an, dass ein Angestellter (A), Mitte 30, 50 % Schwerbehinderung hat, zum Amtsarzt (B) aufgrund vieler Fehlzeiten geschickt wird.
Ist der Angestellte A im öffentlichen Dienst beschäftigt?

Zitat:
Zitat von Puzzlement
Aber diese Fehlzeiten waren zum grossen Teil vom Arbeitgeber (C) verursacht, da durch Mobbing psychische Probleme auftraten. Dieser fiktive Angestellte A. ist seither im ständigen Kontakt mit der im Betriebsarzt (C) und hat sich auch Hilfe beim Integrationsamt geholt.
Mobbing ist ein schwerwiegender Vorwurf. Wurde ein Mobbingtagebuch geführt und beim AG oder einem Personal-/oder Betriebsrat eine Mitarbeiterbeschwerde eingelegt?

Zitat:
Zitat von Puzzlement
B drängt A., für C sämtliche Ärzte der Schweigepflicht zu entbinden, was A. verweigert.
Dafür muss es doch einen konkreten Grund geben. Soll A versetzt/entlassen werden?

Zitat:
Zitat von Puzzlement
A. erhält nun erst auf Anfrage die Kopie der amtsärztlichen Stellungnahme.
Diese ist durchweg negativ. Zudem sehr detailreiche Äusserungen zu den Krankheitssymptomen, die A. sehr peinlich sind .
Zu prüfen wäre, ob auch der AG diese detaillierte Stellungnahme erhalten hat, was sich ganz einfach durch Blick in die Personalakte feststellen lässt.
Dass A die ihn betreffende Stellungnahme in vollem Wortlaut erhalten hat, stellt keinen Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht dar. Dem AG darf nur das Ergebnis im Sinne von "Uneingeschränkt arbeitsfähig / Eingeschränkt arbeitsfähig etc." bekannt gegeben werden.

Zitat:
Zitat von Puzzlement
Darf B soviele Einzelheiten der Krankheit incl. Symptome aufführen. Darunter auch Symptome, die längst nicht mehr aktuell sind?
Ein ärztliches Gutachten beinhaltet die Anamnese (Vergangenheit), den aktuellen Gesundheitszustand und die Prognose (Zukunft).

Zitat:
Zitat von Puzzlement
Zudem viele andere Formfehler in der Stellungnahme sind
Was ist denn unter "Formfehlern" in einer amtsärztlichen Stellungnahme zu verstehen?

Zitat:
Zitat von Puzzlement
Wiegt die Meinung von B, der A nur kurz untersuchte, mehr als die der anderen Ärzte?
Diese Frage wird man hier wohl nicht beantworten können.

Unterm Strich finde ich die Fragestellung ziemlich nebulös, da der eigentliche Kern der Sache (vermutlich wird es um ein Kündigungsvorhaben des AGs gehen) verborgen bleibt. A ist anzuraten, sich auch weiterhin an die, für ihn zuständigen Stellen zu wenden und ggf. einen Anwalt einzuschalten.
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Alt 27.12.2008, 13:20
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AW: Fiktiver Fall Mobbing / Amtsarzt

Anmerkung 1
Person A. war im öffentlichen Dienst, dieser wurde privatisiert und ist nun ein Eigenbetrieb des Landes. Durch einen Überleitungsvertrag gelten die gleichen Rechte des alten Vertrags

Anmerkung 2
Kein Mobbingtagebuch von A. / Dafür aber Fotos und schriftliche Dokumente, die keinen Zweifel offen lassen

Anmerkung 3
Ein neues Einsatzgebiet ist für A. geplant- aber ihm ist nicht bekannt, "wohin die Reise geht

Anmerkung 4
Der AG hat dieses Schreiben in Kopie persönlich auf Anfrage an A zugesandt. Es ist eine Kopie des Originals, adressiert an den AG. Eingangsstempel vorhanden mit diveresen Abzeichnern. AG hat definitiv diese Zeilen gelesen

Anmerkung 5
Es handelt sich in diesem Falle um eine amtsärztliche Stellungnahme, kein Gutachten

Anmerkung 6
Form- oder Flüchtigkeitsfehler. Die Daten vom Ausbruch der Krabkheit sind z.B. nicht korrekt (Bsp: Das Leiden begann im Alter von 6 Jahren wäre korrekt, in der Stellungnahme steht: Das Leiden begann im Alter von 15 Jahren)


Der Kern des fiktiven Falls wurde gut erkannt.
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