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falsche Diagnose

Dies ist eine Diskussion zu falsche Diagnose innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.05.2010, 13:49
Boardneuling
 
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falsche Diagnose

Guten Tag,

Schüler A verletzt sich am Freitagmorgen im Sportunterricht und wird von der Schule zum Arzt gerschickt. Dieser überweist zum KKH. In der Notfallpraxis wir der Arm geröngt und ein Arzt wertet die Röntgenaufnahme aus und entlässt den Schüler mit einem Salbenverband und der Diagnose einer Prellung.

Am Montagmorgen ruft ein Arzt der Notfallpraxis an und informiert die Mutter von Schüler A, dass eine Kontrolle der Röntgenbilder ergeben hätte, dass ein Bruch am Ellenknochen vorliegt, der Schüler solle zum Eingipsen noch mal herkommen.

Auf Fragen der Mutter nach dem Arzt erwidert man, der Arzt könne nicht ermittelt werden. Auf Frage der Mutter nach den Röntgenaufnahmen sind diese nicht auffindbar.

Kann das KKH belangt werden?

LG Franry
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  #2 (permalink)  
Alt 10.05.2010, 15:12
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AW: falsche Diagnose

Es muss hier geprüft werden, ob der behandlende Arzt nach den Regeln ärztlicher Kundt gehandelt hat. Ist dies nicht der Fall, kann er belangt werden.

Allerdings muss der Schüler erst einmal nachweisen, dass er durch die Fehldiagose einen Schaden hatte.

Den behandelnden Arzt zu ermitteln, sollte eigentlich kein Problem sein, weil dieser die Behandlung dokumentiert haben muss. Sind die Unterlagen verschwunden: Anzeige erstatten!
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  #3 (permalink)  
Alt 10.05.2010, 16:45
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AW: falsche Diagnose

Zitat:
Zitat von franzy Beitrag anzeigen

Auf Fragen der Mutter nach dem Arzt erwidert man, der Arzt könne nicht ermittelt werden. Auf Frage der Mutter nach den Röntgenaufnahmen sind diese nicht auffindbar.
Der Arzt kann sehr wohl ermittelt werden, denn er hat an dem entsprechenden Tag seinen Dienst in der Notambulanz getan. Das wird per Dienstplan schriftlich festgehalten. Röntgenaufnahmen können nicht unauffindbar gewesen sein, wenn sie kontrolliert wurden.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.05.2010, 16:59
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AW: falsche Diagnose

Tja, da wird wohl massiv gemauert...frag mal hera, was so alles verschwinden kann.
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