Dies ist eine Diskussion zu Extra Kosten beim Zahnarzt & Zahnpflegeprogramm innerhalb des Forums Arztrecht
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| nehmen wir an, Patient A war beim Zahnarzt und lies sich Zahnstein entfernen. Dem Patienten wurde gesagt, dass die Zähne anschließend poliert und versiegelt werden. Keine rede von extra anfallenden Kosten oder sonstigem. Patient A hat keine Ahnung ob das dazu gehört oder nicht, war zuletzt vor 8 Jahren beim Zahnarzt, unerfahren. (für die Zukunft aber vorsichtiger :-) ) Nach dieser Behandlung, wartete am Empfang ein Zahnpflegeprogramm (Claridentis) zur Unterschrift des Patienten bereit. Dieser Vertrag/Vereinbahrung bindet den Patienten an seine aktuelle Krankenkasse und seinen aktuellen Behandlungszahnarzt, gewährt dem Patienten aber etliche Vergünstigungen bei der Zahnpflege, Kunststofffüllungen, etc. Dazu soll Patient A einen Betrag von 55.- für diese zusätzliche Zahnpflege bezahlen, welcher dem Patienten A gar nicht erwähnt wurde! Es handelt sich um den bereits Ermäßigten Preis aus diesem Zahnpflegeprogramm! Die Leistung wurde also aus diesem Zahnpflegeprogramm bereits erbracht, ohne das vorher zugestimmt/unterschrieben wurde. Patient A nahm die Zahnpflegevereinbahrung zur Unterschrift mit nach hause, ohne die 55.- bezahlt zu haben. Eine Stunde später erhielt Patient A einen Anruf der Praxis, er müsse die Vereinbahrung innerhalb 3 Tage unterschrieben zurückbringen, ansonsten müsse man den normalen Preis in Rechnung stellen, also den Regulären, welcher bei ca. 70-80 Euro liegt. Muss der Patient A vorher nicht über die extra Kosten informiert/gefragt werden!? Muss Patient A diese extra Behandlung bezahlen? (55.- ) Unterschrieben wurde nichts! Die Praxis kann dann aber den regulären Preis fordern. Patient A ist sozusagen jetzt gezwungen diese Vereinbahrung zu unterschreiben, denn sonst kostet es regulär 70-80 . Wie sollte Patient A vorgehen? Geändert von Bam (16.12.2009 um 18:12 Uhr). |
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| Aus meiner Berufspraxis heraus, kann ich über ein solches Verhalten in einer Zahnarztpraxis nur den Kopf schütteln. In der Regel sollte ein Patient VOR einer Behandlung über eventuelle Kosten aufgeklärt werden. Ansonsten an die Krankenkasse wenden und ggf. auch an die zuständige Zahnärztekammer. Bloss nicht diese Vereinbarung unterschreiben und die Rechnung prüfen lassen.
__________________ Frauen sind Engel...bricht man uns die Flügel, steigen wir eben auf einen Besen und fliegen weiter...wir sind ja flexibel.... |
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| AW: Extra Kosten beim Zahnarzt & Zahnpflegeprogramm Vielleicht kann einer der Zahnspezialisten etwas sagen. Bei Humanmedizinern (dazu gehören Zahnis ja nicht... ) muss bei Kassenpatienten eine schriftliche Vereinbarung vor IGeL ausgestellt werden.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Extra Kosten beim Zahnarzt & Zahnpflegeprogramm Das klingt nach einer Professionellen Zahnreinigung (PZR) welche natürlich privat abgerechnet wird. Insofern kann ich hier gilda nur zustimmen. Wieder mal ein Zahnarzt der kostenfrei behandelt hat. Die Rechnung muss natürlich nicht beglichen werden.Gruß Pro |
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