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Diagnose Vorgeschoben ist es rechtens?

Dies ist eine Diskussion zu Diagnose Vorgeschoben ist es rechtens? innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 16.03.2010, 17:54
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Question Diagnose Vorgeschoben ist es rechtens?

Folgender Fiktiver Fall.
Patient X ist im Dezember 2007 auf Bandscheibenforfall behandelt worden.Kurz danach wurde ihm eine Reha zugesprochen.
In der Reha April 2008 kam die diagnose Hüftluxation.
Jetzt stellte sich raus das die Hüftdysplasie schon im dezember 2007 bei der krankmeldung wg Bandscheibenvorfall auftaucht.
Der Patient X wurde aber erst im August 2008 von dem Arzt(der Patient X zur reha wg Bandscheibenvorfall schickte) und nur auf anordnung von rehabehandeltem Arzt wegen HD behandelt.Wie kann das möglich sein das HD im dezember schon da steht??
Besteht die möglichkeit das der Patient Akten Ansicht zu seiner Krankmeldung bekommt?
Vor allem will Patient X sehen ob es wirklich in der Kartei drinnen steht das er im Dezember 2007 auf HD behandelt worden sei, da er sich NICHT daran erinnern kann auf solches behandelt gewesen zu sein.
Kann Patient X den Arzt irgendwie zu Rechenchaft ziehen?
Es kann doch nicht sein das eine diagnose gestellt wird und der Patient gar nicht in kenntnis gesetzt wird.
Patient X kann jetzt sich mehr oder weniger erklären weshalb ihm kein Krankengeld zugesprochen wird.
Patient X für jede Antwort dankbar
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  #2 (permalink)  
Alt 16.03.2010, 18:07
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AW: Diagnose Vorgeschoben ist es rechtens?

Zitat:
Zitat von kresse33
Wie kann das möglich sein das HD im dezember schon da steht??
Möglich, dass sie schon lange bekannt ist, aber als nicht behandlungsbedürfit eingestuft wurde.
Zitat:
Zitat von kresse33
Besteht die möglichkeit das der Patient Akten Ansicht zu seiner Krankmeldung bekommt?
Dazu hat der Patient das Recht. Anfragen!
Zitat:
Zitat von kresse33
Vor allem will Patient X sehen ob es wirklich in der Kartei drinnen steht das er im Dezember 2007 auf HD behandelt worden sei, da er sich NICHT daran erinnern kann auf solches behandelt gewesen zu sein.
Wurde er darauf behandelt oder wurde die Diagnose nur gestellt?
Zitat:
Zitat von kresse33
Es kann doch nicht sein das eine diagnose gestellt wird und der Patient gar nicht in kenntnis gesetzt wird.
Warum nicht? Solange das Wissen um die Diagnose keine Konsequenz hat...
Zitat:
Zitat von kresse33
Patient X kann jetzt sich mehr oder weniger erklären weshalb ihm kein Krankengeld zugesprochen wird.
Ich nicht. Bloß, wiel eine Erkrankung schon länger bekannt ist, muss das nix mit verweigertem Krankengeld zu tun haben.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 16.03.2010, 18:21
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AW: Diagnose Vorgeschoben ist es rechtens?

Wurde er darauf behandelt oder wurde die Diagnose nur gestellt?
Es wurde nur gestellt(stellte Patient X nur durch zuffal raus)
Warum nicht? Solange das Wissen um die Diagnose keine Konsequenz hat...
Hat es , da der Patient dann in dem Falle schon längst behandelt werden hätte sein müssen.
Ich nicht. Bloß, wiel eine Erkrankung schon länger bekannt ist, muss das nix mit verweigertem Krankengeld zu tun haben.[/QUOTE]
Doch hat es, da sich jetzt raustellt das die diagnose damit zu tun hat das Patient X kein KGeld mehr bekommt weil HD mit Bandscheibenvorfall zusammengeworfen worden ist im Krankengelzahlungen.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.03.2010, 18:42
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AW: Diagnose Vorgeschoben ist es rechtens?

Zitat:
Zitat von kresse33
Hat es , da der Patient dann in dem Falle schon längst behandelt werden hätte sein müssen.
Wer sagt das? Kann man dem Arzt nachweisen, dass eine frühere Behandlung den Gesundheitszustand des Patienten im Vergleich zum jetzigen verbessert hätte?
Zitat:
Zitat von kresse33
Doch hat es, da sich jetzt raustellt das die diagnose damit zu tun hat das Patient X kein KGeld mehr bekommt weil HD mit Bandscheibenvorfall zusammengeworfen worden ist im Krankengelzahlungen.
Und? Ich sehe immer noch keinen Grund, warum deshalb die KG-Zahlungen verweigert werden sollten. Warum sollte das der Fall sein?
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Alt 16.03.2010, 18:56
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AW: Diagnose Vorgeschoben ist es rechtens?

Holen wir etwas aus.
Patient wird in der reha wg Bandscheiben vorfall behandelt,weisst aber nichts von der HD. Wähernd der Behandlungen in der Rehaklinik bekommt Patient Probleme mit der Hüfte und wird vom Dortigem Arzt untersucht(april2008)Der arzt stellt eine Hüftluxation fest und schreibt sie in die klinik uterlagen rein und sagt dem Patienten wenn die reha vorbei sei, soll der Patient zu seinem Ortho gehen damit der IHN darauf behandeln tut.
Der patient tut es auch aber der Doc macht nichts.
Patient hat weiterhin Hüftprobleme und erst im August 2008 wird er behandelt.
Krankengeld läuft aber für Bandscheibe UND HD die NICHT behandelt worden war(vor der untersuchung im August)
Da dann das KGeld ausschöpfte wird jetzt kein KG für die jetzige Hüftkrankheit bezahlt, was der Patient sich nicht erklären kann.
Für jedes Krankheitsbild laut aussagen von bekannten die Kgeld bezogen hatten gab es keinerlei Probleme.Nur in diesem Falle ist es so ,das die KKasse sich quer stellt.
Patient X soll am 2 Bein Operiert werden , es sollte eine Umstellungs Op sein, das ist wieder was anderes und es wird nicht von der KKasse anderes Krankheitsbild angesehen.
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  #6 (permalink)  
Alt 16.03.2010, 21:01
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AW: Diagnose Vorgeschoben ist es rechtens?

Seit wann ist denn dieser Patient AU geschrieben? Klingt so, als ob bald ausgesteuert würde.

Des Rätsels Lösung ist aber vermutlich ganz einfach. Eine "neue" Erkrankung während des Krankengeldbezugs führt nicht zu einer Verlängerung der Bezugsdauer Krankengeld.
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #7 (permalink)  
Alt 17.03.2010, 07:09
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AW: Diagnose Vorgeschoben ist es rechtens?

Zitat:
Zitat von kresse33
Folgender Fiktiver Fall.

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Kann Patient X den Arzt irgendwie zu Rechenchaft ziehen?
meine antwort aus eigenen "selbstversuchen":

patient kann vom arzt "patientenquittung" verlangen = abrechnung gegenüber der krankenkasse, auch auf kopien der patientenakte hat der patient anspruch (krankenblatt) bzw kopien von röntgenbildern (kosten der kopien müssen bezahlt werden) --> hier kommen ggf die ersten ungereimheiten zu tage

beides ist notfalls vor dem amtgericht einklagbar (kläger muß erst in vorkasse gehen, mögl streitwert ca 3000,- euronen, hängt vom gericht ab)

bei der krankenkasse kann man auch unterlagen anfordern (z.b kopien der bisherigen krankschreibungen oder verordnungen, da steht dann ein diagnoseschlüssel drauf, den man mit hilfe des www entschlüsseln kann)

dann gibt es noch die ärztekammer als "beschwerdestelle", ich persönlich würde diesen weg nur empfehlen, wenn man einfach mal post haben will und nicht unbedingt "erfolgsorientiert" ist

also:
unterlagen anfordern und dann ggf gang zum anwalt für medizinrecht
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #8 (permalink)  
Alt 17.03.2010, 11:59
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AW: Diagnose Vorgeschoben ist es rechtens?

Der Patient ist schon ausgesteuert.
Nun hat der Patient Nervenzusammenbruch und wird wegen depressionen und angstzustände behandelt.Ihn Behandelte SArzt Darf den Patienten NICHT krankschreiben.Da laut KKasse ihm eh kein KGEld zustehen wird bzw zusteht.
Heute kam auch post von der KKasse mit dem Wiederspruchbescheid das er zurückgewiesen sei.
Da laut Orthopäden wurde HD leiden in der Reha mitbehandelt.Wobei Patient KEINE extra behandlungen für die hüfte bekam.
Abgesehen davon ist es jetzt ein ganz anderes Krankheits blid da vorhanden der Nichts mit Skeletsystem zu tun hat, sonder mit Psyche des Patienten und das sollte normalerweise anders bwertet werden oder irre ich mich da?
Seit dem 27.06.2009 wo das KGeld auslief wurde der Patient Nicht mehr Krank gemeldet.
Es wurden beiträge gezahlt, da es jetzt eine "neue" Krankheit auftrat musste die nicht anderswertig behandelt werden?
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