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Diagnose vergessen zu übermitteln - Eventuelle Schädigung mehrerer Personen - Was tun

Dies ist eine Diskussion zu Diagnose vergessen zu übermitteln - Eventuelle Schädigung mehrerer Personen - Was tun innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.09.2009, 00:58
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Diagnose vergessen zu übermitteln - Eventuelle Schädigung mehrerer Personen - Was tun

Guten Abend,

folgender fiktiver Sachverhalt:

Ein Patient wird in Klinik A stationär aufgenommen. Bei ihm besteht Verdacht auf eine hochansteckende und potentiell lebensgefährliche Krankheit, der sich auch bestätigt.
Bei einer Verlegung in Klinik B wird diese Diagnose vom verlegenden Arzt nicht weitergeleitet.
Mehrere Tage lang wird der Patient ohne jegliche Sicherheitsmaßnahmen auf der Intensivstation behandelt, dabei wird regelmäßig unwissentlich mit hochinfektiösem Material umgegangen.
Erst Tage später wird der Befund zufälligerweise an die Station übermittelt. Mangels Wissen um die vorliegende Krankheit besteht die Annahme, dass sich verschiedene Mitarbeiter angesteckt haben.

Das Personal wird nicht über das weitere Vorgehen (anstehende Untersuchungen etc.) informiert, der vergessliche Arzt sagt lediglich, er "hätte es wohl vergessen" weiterzugeben.

Es besteht die Befürchtung, dass der Vorfall keinerlei Konsequenzen haben wird. Da die Krankheit erst Monate oder Jahre nach einer Ansteckung
ausbrechen kann, kann zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussage über eine tatsächliche Schädigung getroffen werden.

Angenommen man ist in dieser Situation selbst Betroffener - welche rechtlichen Möglichkeiten stünden einem dann offen?
Letztendlich könnte man wohl (vorerst) nicht von einer Schädigung sprechen, gibt es so etwas wie "fahrlässige Gefährdung"?


Vielen Dank für Ratschläge und Ideen!


Mit freundlichem Gruß,

Seat
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  #2 (permalink)  
Alt 26.09.2009, 08:50
Forum-Interessierte(r)
 
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AW: Diagnose vergessen zu übermitteln - Eventuelle Schädigung mehrerer Personen - Was tun

Mich würde interessieren, um welche theoretische Krankheit es sich handelt?
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  #3 (permalink)  
Alt 26.09.2009, 10:38
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AW: Diagnose vergessen zu übermitteln - Eventuelle Schädigung mehrerer Personen - Was tun

Zitat:
Zitat von Seat13
Guten Abend,Ein Patient wird in Klinik A stationär aufgenommen. Bei ihm besteht Verdacht auf eine hochansteckende und potentiell lebensgefährliche Krankheit, der sich auch bestätigt.
Handelt es sich um eine meldepflichtige Erkrankung?
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #4 (permalink)  
Alt 26.09.2009, 13:25
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AW: Diagnose vergessen zu übermitteln - Eventuelle Schädigung mehrerer Personen - Was tun

Sobald auch nur der Verdacht auf eine infektiöse Erkrankung vorliegt, muss ein Patient so behandelt werden, als läge diese vor.

Ist die Erkrankung gesichert, hat das dadurch keine Konsequenzen für die Umgebung des Kranken, eventuell für die Therapie.

Bei einer Verlegung muss natürlich das aufnehmende Krankenhaus von der Erkrankung informiert werden. Ist die Erkrankung nicht die Primärdiagnose (wovon ich hier ausgehe), muss die Infektiosität als Nebendiagnose unbedingt angegeben werden. Eine fahrlässige Unterlassung ist ein Berufsfehler und kann die üblichen Konsequenzen haben (berufsrechtlich, zivilrechtlich, strafrechtlich).

Entlastend für den Schlamper kann sein, dass sowohl der Patient in einem ausführlichen Anamnesegespräch von der Erkrankung erzählen kann als auch diese Erkrankung bei gründlicher Durchsicht der mitgegebenen Unterlagen oder bei einer Untersuchung von Krankenhaus B selber diagnostiziert werden kann. Hier muss also abgewägt werden, welche Schuld wem zuzuordnen ist.

Infiziert sich ein Dritter mit der Erkrankung, muss Verschiedenes geprüft werden:
- Eigenverschulden durch unhygienisches Arbeiten
- Konsequenzen für das Leben (Therapie? Kosten? uswusf)
- Schuldanteil der Kliniken
- Wahrscheinlichkeit, sich diese Erkrankung auch "draußen" zuzuziehen (klassisches Beispiel: Herpes)

Mich würde die Erkankung auch interessieren. Wegen der langen Latenz kann man von Hepatitis C nicht ausgehen, eher HIV oder ein anderes Retrovirus .
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #5 (permalink)  
Alt 26.09.2009, 18:48
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AW: Diagnose vergessen zu übermitteln - Eventuelle Schädigung mehrerer Personen - Was

Zitat:
Zitat von Seat13
Das Personal wird nicht über das weitere Vorgehen (anstehende Untersuchungen etc.) informiert, der vergessliche Arzt sagt lediglich, er "hätte es wohl vergessen" weiterzugeben.
Soll nicht passieren, aber Fehler passieren überall immer wieder mal, wo Menschen tätig sind.

Zitat:
Es besteht die Befürchtung, dass der Vorfall keinerlei Konsequenzen haben wird.
Wieso?

Zitat:
Da die Krankheit erst Monate oder Jahre nach einer Ansteckung
ausbrechen kann, kann zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussage über eine tatsächliche Schädigung getroffen werden.
Das ist so bei manchen Krankheiten, und es macht den Umgang mit ihnen nicht leichter.

Zitat:
Angenommen man ist in dieser Situation selbst Betroffener - welche rechtlichen Möglichkeiten stünden einem dann offen?
Dieselben wie bei jedem fahrlässigen ärztlichen Fehlverhalten.

Zitat:
Letztendlich könnte man wohl (vorerst) nicht von einer Schädigung sprechen, gibt es so etwas wie "fahrlässige Gefährdung"?
Strafrechtlich nicht. Standesrechtlich könnte das für einen Arzt schon interessant sein, aber es kommt ja auch immer auf das Ausmaß des Verschuldens im Einzelfall an. Und das steht nicht im direkten Verhältnis zur schwere der Krankheit - man kann bei einer leichten, unwesentlichen Sache eine gravierende Fahrlässigkeit begehen, und bei einer schweren, extremen Sache eine nur leichte Fahrlässigkeit.

Zitat:
Vielen Dank für Ratschläge und Ideen!
Für einen fiktiven Fall?
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #6 (permalink)  
Alt 05.10.2009, 09:30
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AW: Diagnose vergessen zu übermitteln - Eventuelle Schädigung mehrerer Personen - Was tun

Guten Morgen und vielen Dank für die bisherigen Antworten :-)

Um welche Erkrankung es sich handelt ist primär irrelevant, da es sich um einen fiktiven Fall handelt :-)
Man nehme aber an, dass die Erkrankung via Tröpfcheninfektion leicht übertragen werden kann (wobei die Erreger lange in der Raumluft bzw. in der Umgebung überleben können), und der Patient in einer Behandlungssituation war, der eine Ansteckung über diesen Weg leicht ermöglicht.

Man stelle sich weiterhin vor, dass der Patient nicht zu einem Anamnesegespräch in der Lage war, und die mitgegebenen Krankenakten keinerlei Hinweise auf die Erkrankung und die veranlasste Untersuchung geben.


Bedeutet es, dass ein Arzt (oder ein Mensch generell) andere Menschen in gefährliche Situationen bringen kann und dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann, solange nichts passiert?
Konkreter: Solange (in diesem fiktiven Fall) keine Erkrankung ausbricht, passiert nichts? Ausser dass evtl. das ganze "standesrechtliche" Konsequenzen haben könnte?


Mit freundlichen Grüßen,

Seat13
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  #7 (permalink)  
Alt 05.10.2009, 17:28
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AW: Diagnose vergessen zu übermitteln - Eventuelle Schädigung mehrerer Personen - Was tun

Zitat:
Zitat von Seat13
Konkreter: Solange (in diesem fiktiven Fall) keine Erkrankung ausbricht, passiert nichts? Ausser dass evtl. das ganze "standesrechtliche" Konsequenzen haben könnte?
Achtkantig aus einem Haus zu fliegen und ein mieses Zeugnis zu bekommen ist also "nichts"? Evtl. zusätzlich Strafe durch die Ärztekammer und Probleme mit der Haftpflichtversicherung.

Man sollte bei einer solchen Einschätzung nicht vergessen, dass die strafrechtlichen Konsequenzen bei Berufsfehlern gegenüber den "anderen" oft recht gering sind.
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