Dies ist eine Diskussion zu Diagnose vergessen zu übermitteln - Eventuelle Schädigung mehrerer Personen - Was tun innerhalb des Forums Arztrecht
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| Diagnose vergessen zu übermitteln - Eventuelle Schädigung mehrerer Personen - Was tun folgender fiktiver Sachverhalt: Ein Patient wird in Klinik A stationär aufgenommen. Bei ihm besteht Verdacht auf eine hochansteckende und potentiell lebensgefährliche Krankheit, der sich auch bestätigt. Bei einer Verlegung in Klinik B wird diese Diagnose vom verlegenden Arzt nicht weitergeleitet. Mehrere Tage lang wird der Patient ohne jegliche Sicherheitsmaßnahmen auf der Intensivstation behandelt, dabei wird regelmäßig unwissentlich mit hochinfektiösem Material umgegangen. Erst Tage später wird der Befund zufälligerweise an die Station übermittelt. Mangels Wissen um die vorliegende Krankheit besteht die Annahme, dass sich verschiedene Mitarbeiter angesteckt haben. Das Personal wird nicht über das weitere Vorgehen (anstehende Untersuchungen etc.) informiert, der vergessliche Arzt sagt lediglich, er "hätte es wohl vergessen" weiterzugeben. Es besteht die Befürchtung, dass der Vorfall keinerlei Konsequenzen haben wird. Da die Krankheit erst Monate oder Jahre nach einer Ansteckung ausbrechen kann, kann zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussage über eine tatsächliche Schädigung getroffen werden. Angenommen man ist in dieser Situation selbst Betroffener - welche rechtlichen Möglichkeiten stünden einem dann offen? Letztendlich könnte man wohl (vorerst) nicht von einer Schädigung sprechen, gibt es so etwas wie "fahrlässige Gefährdung"? Vielen Dank für Ratschläge und Ideen! Mit freundlichem Gruß, Seat |
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| AW: Diagnose vergessen zu übermitteln - Eventuelle Schädigung mehrerer Personen - Was tun Mich würde interessieren, um welche theoretische Krankheit es sich handelt? |
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| AW: Diagnose vergessen zu übermitteln - Eventuelle Schädigung mehrerer Personen - Was tun Zitat:
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Diagnose vergessen zu übermitteln - Eventuelle Schädigung mehrerer Personen - Was tun Sobald auch nur der Verdacht auf eine infektiöse Erkrankung vorliegt, muss ein Patient so behandelt werden, als läge diese vor. Ist die Erkrankung gesichert, hat das dadurch keine Konsequenzen für die Umgebung des Kranken, eventuell für die Therapie. Bei einer Verlegung muss natürlich das aufnehmende Krankenhaus von der Erkrankung informiert werden. Ist die Erkrankung nicht die Primärdiagnose (wovon ich hier ausgehe), muss die Infektiosität als Nebendiagnose unbedingt angegeben werden. Eine fahrlässige Unterlassung ist ein Berufsfehler und kann die üblichen Konsequenzen haben (berufsrechtlich, zivilrechtlich, strafrechtlich). Entlastend für den Schlamper kann sein, dass sowohl der Patient in einem ausführlichen Anamnesegespräch von der Erkrankung erzählen kann als auch diese Erkrankung bei gründlicher Durchsicht der mitgegebenen Unterlagen oder bei einer Untersuchung von Krankenhaus B selber diagnostiziert werden kann. Hier muss also abgewägt werden, welche Schuld wem zuzuordnen ist. Infiziert sich ein Dritter mit der Erkrankung, muss Verschiedenes geprüft werden: - Eigenverschulden durch unhygienisches Arbeiten - Konsequenzen für das Leben (Therapie? Kosten? uswusf) - Schuldanteil der Kliniken - Wahrscheinlichkeit, sich diese Erkrankung auch "draußen" zuzuziehen (klassisches Beispiel: Herpes) Mich würde die Erkankung auch interessieren. Wegen der langen Latenz kann man von Hepatitis C nicht ausgehen, eher HIV oder ein anderes Retrovirus .
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Diagnose vergessen zu übermitteln - Eventuelle Schädigung mehrerer Personen - Was Zitat:
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__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Diagnose vergessen zu übermitteln - Eventuelle Schädigung mehrerer Personen - Was tun Guten Morgen und vielen Dank für die bisherigen Antworten :-) Um welche Erkrankung es sich handelt ist primär irrelevant, da es sich um einen fiktiven Fall handelt :-) Man nehme aber an, dass die Erkrankung via Tröpfcheninfektion leicht übertragen werden kann (wobei die Erreger lange in der Raumluft bzw. in der Umgebung überleben können), und der Patient in einer Behandlungssituation war, der eine Ansteckung über diesen Weg leicht ermöglicht. Man stelle sich weiterhin vor, dass der Patient nicht zu einem Anamnesegespräch in der Lage war, und die mitgegebenen Krankenakten keinerlei Hinweise auf die Erkrankung und die veranlasste Untersuchung geben. Bedeutet es, dass ein Arzt (oder ein Mensch generell) andere Menschen in gefährliche Situationen bringen kann und dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann, solange nichts passiert? Konkreter: Solange (in diesem fiktiven Fall) keine Erkrankung ausbricht, passiert nichts? Ausser dass evtl. das ganze "standesrechtliche" Konsequenzen haben könnte? Mit freundlichen Grüßen, Seat13 |
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| AW: Diagnose vergessen zu übermitteln - Eventuelle Schädigung mehrerer Personen - Was tun Zitat:
Man sollte bei einer solchen Einschätzung nicht vergessen, dass die strafrechtlichen Konsequenzen bei Berufsfehlern gegenüber den "anderen" oft recht gering sind.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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