Dies ist eine Diskussion zu Definition natürlicher vs. nicht natürlicher Tot innerhalb des Forums Arztrecht
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| Definition natürlicher vs. nicht natürlicher Tot Folgendes Beispiel würde ja de jure als nicht natürliche Todesursache zählen: Patient hat einen Unfall, bei dem es zu einer Schenkelhalsfraktur kommt. Diese zieht eine längere hospitalisierung nach sich. Als Komplikation kommt es zu einer Lungenentzündig, die tötlich verläuft. Da die Ursprüngliche Ursache ein Unfall war, handelt es sich um eine nicht natürliche Todesursache. Wie verhält es sich aber in folgendem fiktivem Beispiel: Ein Patient hat eine maligne Erkrankung, die tatsächlich durch eine aggresive Chemotherapie heilbar ist. Daher wird eine systemische Chemotherapie eingeleitet. Es kommt zu der erwarteten Nebenwirkung einer Neutropenie (d.h. zelluläre Krankheitsabwehr fehlt). Es kommt zu einer Infektion, die septisch und schließlich trotz leitliniengerechter Antibiose tötlich verläuft. Natürliche oder nicht natürliche Todesursache? In der Kausalkette steht eine Handlung, ohne die es nicht zu diesem Verlauf gekommen wäre, aber diese ärztliche Handlung ist fast zwingend indiziert. Der erste Fall ist ziemlich eindeutig und ist so in fast jedem Lehrbuch der Rechtsmedizin beschrieben. Zu Fall ist in meinen Augen nicht so eindeutig. Wie wird dies juristisch betrachtet? |
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| AW: Definition natürlicher vs. nicht natürlicher Tot Hier heißt es i.d.R. "Der Patient verstarb an den Folgen einer Krebserkrankung". Dabei wird immer von einer natürlichen Todesursache ausgegangen. Es wird nirgendwo irgendwo stehen " Der Patient verstarb an den Folgen der Chemotherapie o.ä." |
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| AW: Definition natürlicher vs. nicht natürlicher Tot Die Formulierung "Natürlicher Tod" gibt es als medizinische oder rechtliche Formulierung eigentlich nicht. Ärzte verzeichnen auf dem Totenschein eine Todesursache. Wenn nichts anderes festzustellen ist, heißt die "Herzversagen", wobei es eine alte Diskussion unter Medizinern ist, ob es überhaupt eine andere Todesursache gibt als das Herzversagen, denn letztlich ist immer das Herzversagen die Todesursache, egal durch was es ihm einzelnen hervorgerufen wurde. Polizei und Justiz interessiert wiederum nicht die Frage "natürlicher Tod" oder "nicht natürlicher Tod", sondern die Frage: gab es ein Fremdverschulden, das zum Tod führte.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Definition natürlicher vs. nicht natürlicher Tot Zitat:
Auf dem Totenschein muss ich nach Durchführung der Leichenschau mein Kreuz machen für eine der drei Optionen "natürlich", "nicht natürlich" und "unbekannt". Wenn ich mein Kreuz bei "nicht natürlich" oder "unbekannt" mache erfolgt eine Meldung an die Staatsanwaltschaft, die darüber entscheidet ob es im öffentlichen Interesse ist, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen oder nicht. Die Option "nicht natürlich" ist auch zu wählen, wenn die Todesursache zum Beispiel ein Unfall war, oder ein Unfall in der Kausalkette enthalten ist. Die Frage nach einem Anhaltspunkt für Fremdverschulden geht dabei, wird im Leichenschauschein so nicht gestellt. Liegt ein Fremdverschulden vor, ist die Sache klar. Dabei handelt es sich um einen nicht natürlich Tod. Aber bei einem Unfall, bei dem zum Bespiel jemand stürzt und sich dabei tödlich verletzt, liegt trotz fehlendem Fremdverschulden ein nicht natürlicher Tod vor. Dies ist eindeutig definiert. Meine Frage bezieht sich darauf, ob es auch als "nicht natürlich" zählt, wenn der Eingriff in der Mitte der Kausalkette steht, oder nur, wenn er zu Beginn oder Ende der Kausalkette steht. Zitat:
Es gibt ein Feld für die unmittelbare Todesursache, und mehrere Felder für die Kausalkette, die vorangegangen ist, sowie ein (übrigens viel zu kleines) Feld für alle relevanten Nebendiagnosen. Wer bei unkenntnis einfach "Herzversagen" einträgt, und nicht die dafür vorgesehene Option "unbekannt" ankreuzt begeht dabei eine Dokumentenfälschung. Bei "unbekannt" wird nicht zwingend ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, sondern die Staatsanwaltschaft entscheidet darüber. Mal abgesehen davon, dass die meisten mir bekannten Ärzte "Globalinsuffizienz" angeben, wenn eine lange Agonie vorlag. Zitat:
In Rheinland Pfalz ist eine zweite Leichenschau durch einen Rechtsmediziner vorgeschrieben, wenn der Verstorbene eingeäschert werden soll |
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| AW: Definition natürlicher vs. nicht natürlicher Tot Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Definition natürlicher vs. nicht natürlicher Tot Zitat:
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| AW: Definition natürlicher vs. nicht natürlicher Tot Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Definition natürlicher vs. nicht natürlicher Tot Zitat:
Weil nach einer Einäscherung keine Obduktion mehr möglich ist... ;-))) Und man sich nicht einfach auf die Todesfeststellung des Arztes verlassen will, der den Totenschein ausstellt. An diesem Punkt werden nämlich jedes Jahr etliche gewaltsame Todesursachen schlicht übersehen. Jedes zweite Tötungsdelikt, so schätzen manche Gerichtsmediziner und Juristen, wird in Deutschland nie als solches bemerkt, weil der (Haus-)Arzt die Anzeichen dafür übersieht, bzw. die Leichenschau nur oberflächlich durchführt. Kommt dann später ein Verdacht auf, kann die Leiche exhumiert werden. Es sei denn, sie wurde eingeäschert.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Definition natürlicher vs. nicht natürlicher Tot Zitat:
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| AW: Definition natürlicher vs. nicht natürlicher Tot Zitat:
Obduktion: Nur wenn sich ein Verdacht ergeben hat, oder es explizit gewünscht wird. Die Leichenschau muss an der komplett entkleideten Leiche vorgenommen werden. Hierbei soll der gesamte Körper auf äußere Anzeichen der Todesursache, insbesondere auf Verletzungen, untersucht werden. Wie TomRowher richtig geschrieben hat, ist dies vorgeschrieben, da eine Obduktion nach Einäscherung nicht mehr durchgeführt werden kann. Nur wenige Toxine können noch in der Asche nachgewiesen werden. Alle Anzeichen einer Gewalteinwirkung sind an Asche nicht mehr zu erkennen. Und seien wir ehrlich ein Rechtsmediziner ist auf jeden Fall kompetenter darin solche Dinge wie Petechien, Farbe der Leichenflecken und ähnliches zu beurteilen als ein Arzt jeder anderen Fachrichtung. Zitat:
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