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Darf ein Arzt sich selbst BTMs verschreiben?

Dies ist eine Diskussion zu Darf ein Arzt sich selbst BTMs verschreiben? innerhalb des Forums Arztrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 11.01.2009, 13:37
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AW: Darf ein Arzt sich selbst BTMs verschreiben?

Würde im Falle der Selbstbehandlung nicht bereits der § 181 BGB die Rechnungsstellung ausschließen?

Bin mir aber unsicher, ob der 181er in diesem Fall angewandt werden kann.
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #12 (permalink)  
Alt 11.01.2009, 19:22
V.I.P.
 
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AW: Darf ein Arzt sich selbst BTMs verschreiben?

Zitat:
Zitat von Humungus
Eine interessante Frage. In den bisherigen Honorarverteilungsverträgen wurde die Selbstbehandlung und die von Familienangehörigen, die in der GKV versichert waren, ausgeschlossen. Im neuen HV (ab 01.01.2009) ist dies nicht mehr der Fall. Das hängt mit den diversen Mengenbegrenzungen zusammen. Da spielt eine Eigenbehandlung nun absolut keine Geige für das Honorar bzw. die Forderung der KV an die GKV mehr. Abgesehen davon ist der Ärger wegen des HV so massiv, dass solche Kleinigkeiten schlicht ignoriert wurden.
Niedergelassene Ärzte sind üblicherweise privat krankenversichert, die PKVen haben spezielle Tarife für sie, weil üblicherweise Ärzte sich aus "Kollegialität" untereinander zum 1-fachen GOÄ-Satz behandeln, und das ist natürlich supergünstig. (Standard: 2,3fach)

Und im Krankenhaus ist, außer bei privatärztlicher Behandlung durch den Chefarzt, sowieso das Krankenhaus und nicht der Arzt Leistungserbringer.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #13 (permalink)  
Alt 11.01.2009, 21:59
V.I.P.
 
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AW: Darf ein Arzt sich selbst BTMs verschreiben?

Zitat:
Zitat von TomRohwer
Niedergelassene Ärzte sind üblicherweise privat krankenversichert, die PKVen haben spezielle Tarife für sie, weil üblicherweise Ärzte sich aus "Kollegialität" untereinander zum 1-fachen GOÄ-Satz behandeln, und das ist natürlich supergünstig. (Standard: 2,3fach)
Diese Kollegialität (bei der übrigens oft auch gratis behandelt wurde, wenigstens im ambulanten Bereich) lässt in der letzten Zeit massiv nach.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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