Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Darf ein Arzt sich selbst BTMs verschreiben?

Dies ist eine Diskussion zu Darf ein Arzt sich selbst BTMs verschreiben? innerhalb des Forum Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.11.2008, 13:48
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Darf ein Arzt sich selbst BTMs verschreiben?

Hallo zusammen!

Ich habe zu diesem Thema noch nirgendwo eine befriedigende Antwort gefunden:
Darf, rein rechtlich gesehen, ein Arzt sich selber BTMs verschreiben?

Ich meine damit ausdrücklich NICHT für den Praxisbedarf (eigener, dokumentationspflichtiger Vorrat eines Arztes zur Anwendung an Patienten), sondern zum eigenen Gebrauch. Für Praxisbedarf wärs ja klar, das ist möglich und legal, "Praxisbedarf" aufs gelbe Rezept schreiben und Buch über den Bestand führen. An dieser Stelle vielleicht auch gleich die Erweiterung der Frage: Dürfte ein Arzt im Zweifelsfall von dem Bestand seiner eigenen Praxisbedarf-BTMs selbst etwas einnehmen (inkl. korrekter Dokumentation natürlich)?
Ich meine, Herrn Max Mustermann (fiktiver Name) kann ein Arzt ja problemlos alles verordnen was in Deutschland eine Zulassung besitzt, aber wie sieht das mit ihm selbst aus? Normal rezeptpflichtige Medikamente darf jeder Arzt mit seinem Arztausweis für sich selbst kaufen, aber BTMs? (letztere natürlich per eigenem BTM-Rezept)

Konstruieren wir mal einen Fall: Ein Arzt leidet an ADHS, besucht für eine Woche seine Verwandten innerhalb Deutschland, die 500km entfernt wohnen. Er vergißt zu Hause seine Medikamente und beschließt, sich in der nächsten Apotheke Methylphenidat (="Ritalin"®, ein BTM-pflichtiges Arzneimittel) zur Überbrückung der paar Tage selbst zu kaufen.
Rein formal müsste er dazu ein Privatrezept für sich selbst ausstellen (seine BTM-Rezepte wird er ja nicht dabeihaben), Notfall darauf vermerken und sobald er wieder zu Hause ist, an die entsprechende Apotheke ein BTM-Rezept nachreichen. (Sicher wird die Apo bei dem Privatrezept seinen Arztausweis/Personalausweis sehen wollen, gehen wir mal davon aus, dass er beides dabei hat).

Ist das nun rein rechtlich zulässig oder verboten, dass sich ein Arzt zum Zwecke der Selbstbehandlung BTMs selbst verschreibt (die Frage der Kostenübernahme durch Kassen spielt in diesem Thread keine Rolle)? Wenn es verboten wäre, müsste ja irgendwo in einem Gesetz was entsprechendes stehen, ein entsprechender Passus ist aber weder mir noch meinen ehemaligen Komilitonen bekannt. Gut, wir haben auch nicht Jura, sondern Medizin studiert, dennoch.

Klar, wenn ein 30-jähriger Arzt sich selbst jeden Monat wie ein irrer Morphin verschreibt als hätte er eine schmerzhafte Tumorerkrankung im Endstadium, dann wird da garantiert irgendeine Stelle hellhörig und wird ein paar nette Leute zum Kontrollieren vorbeischicken.

Aber hier gehts ja EXPLIZIT um Selbstverordnung im Notfall oder im medizinisch korrekt indizierten Krankheitsfall, NICHT um irgendeine Form des Misbrauchs, das möchte ich nachdrücklich betonen.

Ich hab bis jetzt nicht gefunden, was dagegen sprechen würde (nach deutschem Recht), und was nicht verboten ist, ist ja normalerweise an sich legal.
Vielleicht weiss hier ja jemand mehr dazu.
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Alt 18.11.2008, 20:48
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AW: Darf ein Arzt sich selbst BTMs verschreiben?

Ein Arzt darf auch sich selbst behandeln, solange seine Urteilsfähigkeit nicht eingeschränkt ist. In meinen Augen spricht nichts gegen eine Selbstverordnung von BTM unter der Einhaltung der vorgegebenen Vorschriften. Im schlimmsten Fall kriegt der Arzt unangenehme Post von der Bundesopiumstelle.

Grenze ist, wenn eine Suchterkrankung vorliegt, die verbietet die ärztliche Tätigkeit. Das Vorliegen eines AD(H)S ist das aber nicht.

Ich gehe aber davon aus, dass die Apotheke die Abgabe eines BTMs ohne das Vorliegen eines entsprechenden Rezepts schlicht verweigert, denn ein P-Rezept ist für diesen Fall schlicht völlig unzureichend! Auf ein Nachreichen sollte sich der Apotheker nicht verlassen. Das Entnehmen des BTMs aus dem eigenen "Giftschrank" wäre in meinen Augen ebenfalls ohne korrekte Verordnung ein Verstoß gegen das Gesetz. Abgesehen davon hat ein Arzt wohl eher schmerzstillende BTM im Schrank und kein Metylphenidat.
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Alt 19.11.2008, 01:08
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AW: Darf ein Arzt sich selbst BTMs verschreiben?

Zitat:
Zitat von Humungus
Ich gehe aber davon aus, dass die Apotheke die Abgabe eines BTMs ohne das Vorliegen eines entsprechenden Rezepts schlicht verweigert, denn ein P-Rezept ist für diesen Fall schlicht völlig unzureichend!
Mit der Vermerk "Notfall" wird ein Privatrezept auch dann beliefert, wenn es BTMs enthält. Der Apotheker ist in diesem Fall verpflichtet, mit dem ausstellenden Arzt (telefonisch) Rücksprache zu halten und das Privatrezept so lange bei sich zu verwahren, bis der Arzt das BTM-Rezept nachreicht. Aber um diese Frage gehts ja gar nicht


Zitat:
Zitat von Goldbart
wenn der Arzt sich nichtmal selber von AD(H)S heilen kann, dann ist er m.E. unfähig und sollte daher auch nicht auf Patienten losgelassen werden.
AD(H)S ist nach heutigem Stand der Wissenschaft nicht heilbar, nur die Symptome sind therapierbar.


Zitat:
Zitat von Humungus
Das Entnehmen des BTMs aus dem eigenen "Giftschrank" wäre in meinen Augen ebenfalls ohne korrekte Verordnung ein Verstoß gegen das Gesetz.
Wie schon in meinem ersten Beitrag angemerkt, es geht explizit um Fälle, wo das entsprechende Medikament medizinisch korrekt indiziert ist.

Konstruierter Fall (ich liebe hypothetische Konstruktionen): Ein Notarzt wird zu einem Einsatz gerufen und hat ein Köfferchen dabei, in dem sich für seinen Praxisbedarf alle möglichen Medikamente, darunter beispielsweise auch Dipidolor (Wirkstoff Piritramid, ein BTM-pflichtiges, starkes Schmerzmittel), befinden. Tragischerweise wird er selbst in einen Unfall verwickelt und eingeklemmt, kann aber seinen Arztkoffer auf dem Beifahrersitz noch erreichen.
Ist es nun rechtlich gesehen erlaubt, dass er sich gegen seine Schmerzen selbst das Dipidolor appliziert, bis Hilfe eintrifft, oder macht er sich dadurch strafbar, weil er für sich selbst aus seinem Praxisbedarf ein BTM einsetzt?
Ich denke, dass nahezu jeder diese Frage spontan mit "ja, darf er" beanworten würde, aber mir gehts um die rohen Gesetzesfakten, nicht um logischen Menschenverstand

Dieses Beispiel soll nochmals verdeutlichen, dass es hier um die Frage der BTM-Selbstmedikation in medizinisch gerechtfertigter Weise geht. (Und wie wir wissen ist medizinisch gerechtfertigt leider nicht immer gleichzusetzen mit rechtlich erlaubt.)

Geändert von Lan'dall (19.11.2008 um 01:28 Uhr).
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Alt 19.11.2008, 13:27
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AW: Darf ein Arzt sich selbst BTMs verschreiben?

Zitat:
Zitat von Goldbart
jedenfalls sind die Symptome mit anderen Mitteln als R*tal*n besser und schonender therapierbar.
Ist mit allen Mitteln therapierbar, die sich positiv auf den Dopaminhaushalt des Gehirns auswirken (Methylphenidat ist z.B. ein Reuptkae-Inhibitor), plump gesagt mit allem, was auf "gesunde" Menschen stimulierend wirkt... Koffein, Amphetamine, Kokain... nur ob das schonender ist? (neeeein, bitte nicht wieder quoten und zerpflücken, es geht hier nicht um ADHS, das war nur als Beispiel gedacht und der vorhergehende Satz als Scherz, wenn auch als medizinisch korrekter )

(Das Grundsätzliche Problem im Gehirn, was zu dem vermindertem Dopaminspiegel bzw. der mangelnden Dopaminwirkung bei ADHS führt, lässt sich momentan medizinisch nicht beheben, wobei die ganze Geschichte mit dem Dopamin auch nur eine Hypothese ist. Wirklich erforscht ist ADHS noch nicht.)

Bitte weiter beim ursprünglichen Thema bleiben. Es geht um die rechtlichen Aspekte der anfänglichen Frage :-)

(nach deutschem Recht. In den USA ist es meines Wissens beispielsweise nicht legal, dass ein Arzt sich mit BTMs selbst therapiert. Das wird u.a. in der Serie Dr. House thematisiert, wo der liebenswerte Arzt auf die Verschreibungen seines Vicodins durch Kollegen angewiesen ist, weil er es sich selbst nicht beschaffen darf. Aber amerikanisches Recht ist ja immer etwas anders.)
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Alt 07.01.2009, 17:36
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AW: Darf ein Arzt sich selbst BTMs verschreiben?

Zitat:
Zitat von Lan'dall
Ist es nun rechtlich gesehen erlaubt, dass er sich gegen seine Schmerzen selbst das Dipidolor appliziert, bis Hilfe eintrifft, oder macht er sich dadurch strafbar, weil er für sich selbst aus seinem Praxisbedarf ein BTM einsetzt?
Worin soll hier die strafbare Handlung bestehen? Unterschlagung? Dies könnte nur die Entnahme betreffen, es geht aber um das Applizieren.

Nein ganz im Ernst, das ist eindeutig geregelt im BtMG § 13, den jeder Arzt präzise kennt:

"Betäubungsmittel dürfen...von Ärzten...verabreicht...werden, wenn ihre Anwendung am oder im menschlichen...Körper begründet ist."
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  #6 (permalink)  
Alt 10.01.2009, 01:31
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AW: Darf ein Arzt sich selbst BTMs verschreiben?

Zitat:
Zitat von Humungus

Grenze ist, wenn eine Suchterkrankung vorliegt, die verbietet die ärztliche Tätigkeit.
Kommt immer auf die Suchterkrankung an. Nicht jede Suchterkrankung ist ein Hindernis für ärztliche Tätigkeit.

Sonst dürfte kein Raucher als Arzt praktizieren... ;-]]]]]

Zitat:
Ich gehe aber davon aus, dass die Apotheke die Abgabe eines BTMs ohne das Vorliegen eines entsprechenden Rezepts schlicht verweigert, denn ein P-Rezept ist für diesen Fall schlicht völlig unzureichend! Auf ein Nachreichen sollte sich der Apotheker nicht verlassen. Das Entnehmen des BTMs aus dem eigenen "Giftschrank" wäre in meinen Augen ebenfalls ohne korrekte Verordnung ein Verstoß gegen das Gesetz. Abgesehen davon hat ein Arzt wohl eher schmerzstillende BTM im Schrank und kein Metylphenidat.
Diese Vorgehensweise ist in §8 Abs.6 der BtmVV ausdrücklich so vorgesehen, und jeder Apotheker wird nach Vorlage des Arztausweises das Betäubungsmittel aushändigen - macht er das nicht, macht er sich nämlich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar.

§8 Abs. 6 BtmVV verlangt vom Apotheker bei Vorlage eines "Notrezepts", Rücksprache mit dem Arzt zu halten.

Zitat:
6) Außer in den Fällen des § 5 dürfen Betäubungsmittel für Patienten, den Praxisbedarf und Tiere in Notfällen unter Beschränkung auf die zur Behebung des Notfalls erforderliche Menge abweichend von Absatz 1 Satz 1 verschrieben werden. Verschreibungen nach Satz 1 sind mit den Angaben nach § 9 Abs. 1 zu versehen und mit dem Wort "Notfall-Verschreibung" zu kennzeichnen. Die Apotheke hat den verschreibenden Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt unverzüglich nach Vorlage der Notfall-Verschreibung und möglichst vor der Abgabe des Betäubungsmittels über die Belieferung zu informieren. Dieser ist verpflichtet, unverzüglich die Verschreibung auf einem Betäubungsmittelrezept der Apotheke nachzureichen, die die Notfall-Verschreibung beliefert hat. Die Verschreibung ist mit dem Buchstaben "N" zu kennzeichnen. Die Notfall-Verschreibung ist dauerhaft mit dem in der Apotheke verbleibenden Teil der nachgereichten Verschreibung zu verbinden.
Wenn nun der Arzt mit seinem Arztausweis und dem von ihm ausgestellten Notfallrezept in der Apotheke steht, dann sind alle rechtlichen Anforderungen eindeutig erfüllt.

Über die Frage, ob ein Arzt, der nachweislich Arzt ist, mit der Verschreibung eines Betäubungsmittels eventuell die Grenzen seiner Therapiefreiheit überschreitet, braucht sich der Apotheker nicht zu befassen. Kann er auch nicht, die Prüfung dieser Frage fällt nicht in seine Kompetenz.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #7 (permalink)  
Alt 10.01.2009, 01:23
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AW: Darf ein Arzt sich selbst BTMs verschreiben?

Zitat:
Zitat von Lan'dall
:
Darf, rein rechtlich gesehen, ein Arzt sich selber BTMs verschreiben?
Ja. "Rein rechtlich", und auch "standesrechtlich".

Ein Arzt kann sich unbegrenz selbst behandeln, und in der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung wird nur bestimmt, wie der Arzt seinem Patienten Betäubungsmittel zu verschreiben hat. Wenn er diese Bestimmungen einhält, ist das erstmal kein Problem.

Wenn der Arzt allerdings auf diese Weise eine eigene Betäubungsmittel-Abhängigkeit befrieden wollte, dann bekäme er ein mehrschichtiges Problem:

§13 BtmG (Betäubungsmittelgesetz) schreibt vor, daß eine ärztliche Verschreibung von Betäubungsmitteln nur dann zulässig ist, "wenn ihre Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper begründet ist. Die Anwendung ist insbesondere dann nicht begründet, wenn der beabsichtigte Zweck auf andere Weise erreicht werden kann."

Wenn der Arzt mit der Verschreibung von Betäubungsmitteln (für sich oder andere) gegen den anerkannten Stand der ärztlichen Kunst verstößt, überschreitet er die Grenzen seiner Therapiefreiheit. Dann ist aber die Abgabe von Betäubungsmitteln nicht mehr zulässig, und dann macht sich der Arzt strafbar.

Falls es zu einem Verfahren kommen sollte, wird vermutlich bei einem Arzt, der sich selbst Betäubungsmittel verschreibt, in dieser Hinsicht strenger beurteilt werden, ob hier die Grenzen ärztlicher Therapiefreiheit überschritten wurden.

Aber rein formal-rechtlich darf er das.

Zitat:
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Rein formal müsste er dazu ein Privatrezept für sich selbst ausstellen (seine BTM-Rezepte wird er ja nicht dabeihaben), Notfall darauf vermerken und sobald er wieder zu Hause ist, an die entsprechende Apotheke ein BTM-Rezept nachreichen. (Sicher wird die Apo bei dem Privatrezept seinen Arztausweis/Personalausweis sehen wollen, gehen wir mal davon aus, dass er beides dabei hat).
Welcher Arzt hat denn seine BTM-Rezepte nicht im Notfallkoffer???

Zitat:
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Solange er nicht die Höchstmengen überschreitet und das alles korrekt dokumentiert, interessiert das keine Behörde. Warum auch?

Und wenn er schummeln will, nimmt er einen Krebspatienten, der keine Betäubungsmittel benötigt, und verabreicht ihm auf dem Papier welche, und nimmt das Zeugs dann für sich selber. Wird kaum jemals einer drüber stolpern.
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  #8 (permalink)  
Alt 10.01.2009, 22:57
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AW: Darf ein Arzt sich selbst BTMs verschreiben?

Eine interessante Frage. In den bisherigen Honorarverteilungsverträgen wurde die Selbstbehandlung und die von Familienangehörigen, die in der GKV versichert waren, ausgeschlossen. Im neuen HV (ab 01.01.2009) ist dies nicht mehr der Fall. Das hängt mit den diversen Mengenbegrenzungen zusammen. Da spielt eine Eigenbehandlung nun absolut keine Geige für das Honorar bzw. die Forderung der KV an die GKV mehr. Abgesehen davon ist der Ärger wegen des HV so massiv, dass solche Kleinigkeiten schlicht ignoriert wurden.

Bei den privaten KKen hängt es mit den Versicherungsbedingungen des Arztes/der Angehörigen zusammen. Sachkosten werden aber meines Wissens immer erstattet.

Vielleicht äußert sich einer der Versicherungsspezis dazu.
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  #9 (permalink)  
Alt 11.01.2009, 10:50
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AW: Darf ein Arzt sich selbst BTMs verschreiben?

Zitat:
Zitat von Humungus
Bei den privaten KKen hängt es mit den Versicherungsbedingungen des Arztes/der Angehörigen zusammen. Sachkosten werden aber meines Wissens immer erstattet.
Die Zulässigkeit einer sog. "Verwandtenklausel" wurde in 2001 durch den BGH (Urteil des IV. Zivilsenats vom 17.1.2001 - IV ZR 11/00) bestätigt. Das Urteil kann aktuell noch auf der BGH Seite eingesehen werden.

In den Musterbedingungen 2009 der PKV findet sich unter §5 g) dieser Hinweis:

"Keine Leistungspflicht besteht ...
für Behandlungen durch Ehegatten, Lebenspartner gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet."

Daher schließe ich mich Deiner Einschätzung an.
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  #10 (permalink)  
Alt 11.01.2009, 11:39
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AW: Darf ein Arzt sich selbst BTMs verschreiben?

In diesem §5 steht die Selbstbehandlung aber nicht drin!

Es entspricht zwar dem gesunden Menschenverstand, dass eine Selbstbehandlung nicht erstattet wird, wenn die Behandlung durch den Lebensparter auch nicht erstattet wird...aber streng genommen ist sie nicht ausgeschlossen.
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  #11 (permalink)  
Alt 11.01.2009, 13:37
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AW: Darf ein Arzt sich selbst BTMs verschreiben?

Würde im Falle der Selbstbehandlung nicht bereits der § 181 BGB die Rechnungsstellung ausschließen?

Bin mir aber unsicher, ob der 181er in diesem Fall angewandt werden kann.
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  #12 (permalink)  
Alt 11.01.2009, 19:22
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AW: Darf ein Arzt sich selbst BTMs verschreiben?

Zitat:
Zitat von Humungus
Eine interessante Frage. In den bisherigen Honorarverteilungsverträgen wurde die Selbstbehandlung und die von Familienangehörigen, die in der GKV versichert waren, ausgeschlossen. Im neuen HV (ab 01.01.2009) ist dies nicht mehr der Fall. Das hängt mit den diversen Mengenbegrenzungen zusammen. Da spielt eine Eigenbehandlung nun absolut keine Geige für das Honorar bzw. die Forderung der KV an die GKV mehr. Abgesehen davon ist der Ärger wegen des HV so massiv, dass solche Kleinigkeiten schlicht ignoriert wurden.
Niedergelassene Ärzte sind üblicherweise privat krankenversichert, die PKVen haben spezielle Tarife für sie, weil üblicherweise Ärzte sich aus "Kollegialität" untereinander zum 1-fachen GOÄ-Satz behandeln, und das ist natürlich supergünstig. (Standard: 2,3fach)

Und im Krankenhaus ist, außer bei privatärztlicher Behandlung durch den Chefarzt, sowieso das Krankenhaus und nicht der Arzt Leistungserbringer.
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  #13 (permalink)  
Alt 11.01.2009, 21:59
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AW: Darf ein Arzt sich selbst BTMs verschreiben?

Zitat:
Zitat von TomRohwer
Niedergelassene Ärzte sind üblicherweise privat krankenversichert, die PKVen haben spezielle Tarife für sie, weil üblicherweise Ärzte sich aus "Kollegialität" untereinander zum 1-fachen GOÄ-Satz behandeln, und das ist natürlich supergünstig. (Standard: 2,3fach)
Diese Kollegialität (bei der übrigens oft auch gratis behandelt wurde, wenigstens im ambulanten Bereich) lässt in der letzten Zeit massiv nach.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein
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