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Bezahlen oder nicht?

Dies ist eine Diskussion zu Bezahlen oder nicht? innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 06.03.2010, 19:23
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Bezahlen oder nicht?

Hallo, mal angenommen wenn folgendes geschehen würde:

Ein chronisch kranker Mann, der schon seit Jahren auf der Suche nach der Ursache für seine Symptome und Depressionen ist, findet einen Arzt der behauptet ein Spezialist für eine seltene Stoffwechselkrankheit zu sein. Allein auf Grund einer Befragung stellt der Arzt dann fest, dass der Patient ganz eindeutig diese seltene Krankheit hat und gibt, weil der Patient Hartz-4 Empfänger ist und kaum Geld hat, keinen teuren Urintest in Auftrag, durch den die Krankheit zwar eindeutig festzustellen wäre, dieser aber vom Patient selbst bezahlt werden müsste.
Um die erste Behandlung mit Vitaminpräparaten und Mineralstoffen im Wert von 100 € beginnen zu können macht der Arzt den Vorschlag, die Präparate gleich mitzugeben und der Patient die Kosten dafür, durch handwerkliche Tätigkeiten, im Haus des Arztes abarbeiten könnte.
Weil der Patient auf keinen Fall Schulden machen möchte und die Hoffnung auf Heilung besteht, stimmt er dem Vorschlag zu. Nachdem der Patient 4 Tage lang die Präparate eingenommen hat, sind die Nebenwirkungen so belastend, dass er beschließt sie erst mal abzusetzen. Allein die Aussagen des Arztes reichen nicht mehr als Motivationshilfe für die Behandlung und er beschließt sich Geld zu leihen und selber einen Urintest bei einem Labor in Auftrag zu geben, um einen eindeutigen Beweis für die Krankheit zu bekommen.
Als der Patient den Arzt über seine Eigeninitiative informiert, rastet dieser total aus, schreit ihn an und wirft ihn aus der Praxis. Einen Tag später bekommt der Patient eine Rechnung von dem Arzt über 100 € für die besagten Präparate, die er innerhalb von 14 Tagen bezahlen soll. Der Patient fällt wieder in Depression, ist geschockt, weil er das Geld nicht hat und dachte er könnte es abarbeiten.

Was könnte der Mann jetzt tun?
Könnte er die restlichen Präparate (es fehlen in jeder Dose 3 Kapseln) an den Arzt zurückschicken mit einem Brief, indem er an die Vereinbarung erinnert und es dabei belassen?
Oder müsste er die Rechnung auf jeden Fall bezahlen?
Oder welche Möglichkeiten gäbe es noch, das Problem zu lösen?
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  #2 (permalink)  
Alt 06.03.2010, 23:11
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AW: Bezahlen oder nicht?

Zitat:
Zitat von lionman
Was könnte der Mann jetzt tun?
Nicht mehr zu Quacksalbern gehen und sich das Geld aus den Taschen ziehen lassen. Auch unter Ärzten gibt es Betrüger, die riechen, welche Kuh gut zu melken ist.

Zitat:
Zitat von lionman
Könnte er die restlichen Präparate (es fehlen in jeder Dose 3 Kapseln) an den Arzt zurückschicken mit einem Brief, indem er an die Vereinbarung erinnert und es dabei belassen?
Das Zurückschicken der Medikamente ist nutzlos. Medikamente, die in die Hand eines Patienten gekommen sind, dürfen nicht wieder zurückgenommen und weiterbenutzt werden. Selbst, wenn sie noch in der Originalverpackung sind. So haben sich die Apotheker ihren Umsatz gesichert und verhindert, dass Reste sinnvoll weiterverwendet werden können. Willkommen im Dschungel Gesundheitswesen!

Aber das Thema Vereinbarung ist ein Ansaztpunkt. Hier liegt eine Vereinbarung vor, bei der sich Arzt und Patient geeinigt haben, dass der Patient seine Schulden abarbeitet. Nutzt der Arzt sein "Guthaben" nicht aus, liegt Annahmeverzug vor. Der Arzt kann keineswegs einfach diese Vereinbarung widerrufen und Bares verlangen.

Übrigens: das Verkaufen von Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln ist keine ärztliche, sondern gewerbliche Tätigkeit. Das Gewerbeaufsichtsamt und die Ärztekammer sind immer daran interessiert, schwarze Schafe zu finden, die keine saubere Trennung vornehmen. Info an die beiden Institutionen empfohlen.

Der Patient sollte also den Arzt anschreiben und ihn daran erinnern, dass eine gültige Vereinbarung vorliegt. Verzichtet der Arzt auf die Dienste des Patienten, ist das sein Problem.

Der Fall hat noch viele, viele Nuancen, die hier nicht alle ausführlich erwähnt werden können. Beispielsweise offen ist die Frage, ob der Patient vom Arzt ausreichend über die möglichen Nebenwirkungen aufgeklärt wurde. Weiterhin könnte eine Vermischung von gewerblicher mit privater Tätigkeit vorliegen, wenn der Patient im Privathaus des Arztes arbeitet. Auch das Finanzamt sieht so etwas nicht gerne, und die Berufsgenossenschaft fragt, ob eine Versicherung besteht. Aber das tritt erst ein, wenn der Patient den ersten Handgriff tut...

Der Patient sollte den Vorfall auf jeden Fall der Ärztekammer schildern und um Hilfe bitten. Das Geschäftsgebaren und der Umgangston des Arztes sind genügend Grund zur Beschwerde.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 07.03.2010, 10:40
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AW: Bezahlen oder nicht?

Hallo, freue mich über die Antworten und habe aber
noch folgende, mögliche Zusatzinformation bzw. Frage:

Was wäre wenn der Patient die Rechnung genauer betrachtet und feststellt, dass als Absender der Rechnung nicht der Arzt angegeben ist, sondern eine Firma, deren Adresse zwar die Selbe wie die der Arztpraxis ist, aber als Inhaber die Ehefrau des Arztes angegeben wird und deshalb der Arzt mit seinem Namen bzw. Praxis, im Zusammenhang mit der Rechnung, überhaupt nicht mehr in Erscheinung tritt, obwohl die Übergabe der Nahrungsergänzungsmittel und die oben beschriebene Vereinbarung, bezüglich der Gegenleistung durch Arbeitsleistung des Patienten, eigentlich nur zwischen dem Arzt und dem Patienten getroffen wurde und nicht zwischen dem Patienten und der Firma, die der Frau des Arztes gehört, welche anscheinend Nahrungsergänzungsmittel verkauft ?

Gruß lionman
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  #4 (permalink)  
Alt 07.03.2010, 11:27
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AW: Bezahlen oder nicht?

Das Ganze klingt nach einer ziemlichen Abzocke. Dieses Nahrungsergänzungsmittel heißt nicht zufälliger Weise He****life?

Es ist nicht unüblich, dass die zusätzliche Einnahmequelle "NEM" über die Ehefrau läuft. Dann müssten aber separate Räumlichkeiten vorhanden sein und die komplette Geschäftsabwicklung inkl. Beratung über die Ehefrau laufen.

Siehe auch: http://www.laek-thueringen.de/www/la...n-Kraemerladen

Dieser Patient sollte unbedingt Humungus Rat befolgen und Kontakt zur zuständigen Ärztekammer aufnehmen.

Außerdem sollte sich dieser Patient an einen Spezialisten für Stoffwechselerkrankungen (Endokrinologe) wenden und die Verdachtsdiagnose sauber abklären lassen. Welche Stoffwechselerkrankung wird eigentlich vermutet?
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.03.2010, 13:22
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AW: Bezahlen oder nicht?

Zitat:
Zitat von lionman
Was wäre wenn der Patient die Rechnung genauer betrachtet und feststellt, dass als Absender der Rechnung nicht der Arzt angegeben ist, sondern eine Firma, deren Adresse zwar die Selbe wie die der Arztpraxis ist, aber als Inhaber die Ehefrau des Arztes angegeben wird und deshalb der Arzt mit seinem Namen bzw. Praxis, im Zusammenhang mit der Rechnung, überhaupt nicht mehr in Erscheinung tritt, obwohl die Übergabe der Nahrungsergänzungsmittel und die oben beschriebene Vereinbarung, bezüglich der Gegenleistung durch Arbeitsleistung des Patienten, eigentlich nur zwischen dem Arzt und dem Patienten getroffen wurde und nicht zwischen dem Patienten und der Firma, die der Frau des Arztes gehört, welche anscheinend Nahrungsergänzungsmittel verkauft ?
Wow, was ein Satz. Nicht vergessen: wer so schreibt, wird schon mal ignoriert.

Kurz gesagt ist das Verhalten korrekt. Ich hatte ja schon von der Trennung zwischen ärztlicher und gewerblicher Tätigkeit gesprochen. Hier wird sie offensichtlich praktiziert.

Zitat:
Zitat von Ed von Schleck
Dann müssten aber separate Räumlichkeiten vorhanden sein und die komplette Geschäftsabwicklung inkl. Beratung über die Ehefrau laufen.
Das ist nicht ganz korrekt. Weder muss der Inhaber einer Firma höchstpersönlich tätig werden (das wäre lustig, wenn ich beispielsweise eine Unterhose von Trigema kaufe), noch sind separate Räumlichkeiten zwingend notwendig. Die Ärztekammer lehnt sich da aus verständlichen politischen Gründen etwas weit aus dem Fenster. Die Richtlinien, die früher galten, weichen immer mehr auf. Eine klare räumliche Trennung muss vorhanden sein, und beispielsweise Werbung für das Gewerbe darf in der Praxis nicht stattfinden. Aber meines Wissens ist auch die Forderung nach einem separaten Eingang mittlerweile abgeschafft.
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Alt 07.03.2010, 17:41
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AW: Bezahlen oder nicht?

Fazit wäre also:

1. Das Zurückschicken der Präparate bringt nichts.

2. Weil die vorgeschriebene Trennung von Arztpraxis und dem Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln durch die Frau des Arztes mit eigenem Gewerbe eingehalten werden, ist eine Information an die Ärztekammer sinnlos und auch für das Gewerbeamt gibt es nichts zu tun.

3. Bleibt dem Patient also nur der schriftliche Hinweis an den Arzt, auf die Einhaltung der mündlichen Vereinbarung, die Arbeitskraft des Patienten, als Gegenleistung für die Kosten der Präparate anzunehmen (Annahmeverzug).

Allerdings hat der Patient mittlerweile neue Informationen darüber, dass die Arbeiten nur zustande kommen können, wenn folgende, wichtige Voraussetzungen erfüllt sind:
Das Arbeitsamt muss informiert werden.
Die Frage der Unfallversicherung muss geklärt sein.
Der Patient, der ja chronisch krank ist und dessen Zustand durch die ganze Geschichte nicht gerade verbessert wurde, muss soweit genesen sein, dass er zur Durchführung der Arbeiten überhaupt in der Lage ist.

Sehe ich das so richtig, oder habe ich was vergessen?

Gruß lionman
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