Dies ist eine Diskussion zu Beweisbarkeit von Bestechung der Pharmaziebranche innerhalb des Forums Arztrecht
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| ... die Annahme von Werbegeschenke der Pharmaindustrie ist rechtlich offenkundig eindeutig geächtet, das müsste ergo irgendwo im Strafgesetzbuch zu finden sein, aber wo ? Meine Frage hierzu ist folgende: muss für eine strafrechtliche Verfolgung nicht faktisch erst einmal eine Bestechung faktishc nachgewiesen werden. Im Prinzip ist nicht sicher ob diese Art der Zuwendungen wie immer diese auch aussehen mag auch zu einem einseitigen Bezug von diesbezüglichen Pharma-Artikeln führen ?! b) bei Verdacht bleibt die Frage wie man hier praktisch ermittelt. Da solche Geschenke niemals dokumentiert werden geht das doch faktisch nur über eine Hausdurchsuchung. |
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| AW: Beweisbarkeit von Bestechung der Pharmaziebranche Zur Frage der gesetzlichen Verankerung §299 StGB: (1) Wer als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes im geschäftlichen Verkehr einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs einem Angestellten oder Beauftragten eines geschäftlichen Betriebes einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er ihn oder einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen in unlauterer Weise bevorzuge. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Handlungen im ausländischen Wettbewerb. Weiter §300 StGB: Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr In besonders schweren Fällen wird eine Tat nach § 299 mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn 1. die Tat sich auf einen Vorteil großen Ausmaßes bezieht oder 2. der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat. Leider, leider, wird die Rechtsabteilung und Starkanzlei eines Pharmariesen die Betrachtung von Milliarden als großes Ausmaß abwehren und den Begriff "Bande" als Beleidigung abtun und wird der Tatbestand sicher ganz anders definiert. Zu Frage B: Fortbildungen an schönen Plätzen oder Laptops zum leicht nachweisbar auch privaten Gebrauch SIND dokumentiert. Das sichert die Rechtsabteilung alles ab, auch den Vertrag der Mitarbeiter, wo steht, dass Geschenke nur 3,50€ wert sein dürfen. Man braucht nur die Spesenabrechnungen des Außendienstes prüfen und den Etat der Marketingabteilung. Etwas einfacher als Steuerermittlung, die man da gleich mitbringen kann. OT: Hinderlich ist hier das gedeckelte öffentliche Interesse und der unkritische Konsument, der die Global Player zu ihrem Tun zwingt, fast muss man von Nötigung sprechen. Was sollen die Riesen denn tun, wenn das Kaufen und Schlucken kein Ende findet?
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| Die Presse schreibt wenig über gesetzliche Details hierzu, leider. Zusatzfrage 1: gibt es denn eine gewisse Grenze die Verboten ist an sog. Sonderzuwendungen dieser Art oder handelt es sich hierbei um eine absolute Tabuzone mit hundertprozentiger Sanktionierung. Zusatzfrage 2 : wer kann denn außer den Krankenkassenträger hier als Kläger auftreten ? denn die KKen sind doch die einzigen nachweisbaren Geschädigten, denn über die Qualität der Produkte sagt das ja gar nichts aus ... |
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| AW: Beweisbarkeit von Bestechung der Pharmaziebranche Die gesetzlichen Details sind oben blau und rot. ZF1: Ich sehe im Kern das "unlautere Bevorzugen". ZF2: Da weiß ich nicht wirklich. Eigentlich jeder Krankenversicherte, es ist doch "unser" Geld, was da verpulvert wird und dafür werden im Gegenzug altbewährte Wirkstoffe gegen weniger Erprobte ersetzt, die auch den Krankenversicherten schädigen können. ZF3: Was man tun kann? Es einfach öfter und lauter sagen. Und sich vor Wahlen Parteiprogramme ansehen.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| Herr Montgomery kritisiert dass die Krankenkasse keine klaren Fälle bei der Bundesärztekammer anzeigen. Das kann nur heißen dass es erhebliche Probleme gibt bei der Nachweisbarkeit des Deliktes. Das ist der eigentliche Kern der Probleme. Wenn ich das richtig kapiert habe gibt es hier strafrechtlich jedoch keine Grauzone mehr !!! - sehr eigenartig ist das jedoch schon ! |
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| Ja, die Krankenkassen sehen eben den konkreten Fall nicht vor Ort. Auch der Bundesgemüseverband wüsste nicht, dass in Spargelstadt gelegentlich griechischer Spargel als deutscher Spargel verkauft wird. Anhand der Unterlagen wäre das aber rasch nachzuvollziehen und auch eine Isotopenanalyse des Spargels schafft Klarheit über seine Herkunft. Man bräuchte nur einen Pauschalverdacht gegen alle Unternehmen der Branche und die Ermittlungen könnten beginnen. Aufgrund der Größe ist das aber nicht so möglich wie die pauschale Geschwindigkeitskontrolle aller Autofahrer ohne konkreten Verdacht. Zur konkreten Ermittlung bräuchte das BKA nur rausgeworfene Pharmareferenten anstellen... Seitens der KK sehe ich hier auch deren Interessen. Auch die machen Umsatz, Punkt. Warum sollte man ein dem schädliches Verfahren anschieben?
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| Wenn ich hier richtig kapiert habe muss man zw. dem GKV-Verband und den lokalen Krankenkassen unterscheiden !! |
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| AW: Beweisbarkeit von Bestechung der Pharmaziebranche Richtig. Das Büro vor Ort oder die Hotline der KK ist ein erster Ansprechpartner für Zuständigkeiten. Einreichen und nachfragen sollte man ggf. jeweils (auch) eine Ebene höher.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Beweisbarkeit von Bestechung der Pharmaziebranche Wenn ich die aktuell laufenden Verfahren richtig erinnere, ist ein Grundproblem zunächst mal, daß niedergelassene Ärzte keine Angestellten sind, sondern Selbständige, und als Selbständige dürfen sie soviele "Bestechungsgelder" von Lieferanten etc. annehmen wie sie möchten: "Wer als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes..." Wenn ich weiter richtig erinnere, haben erste Staatsanwaltschaften die Idee aufgebracht, die niedergelassenen Ärzte mit Kassenzulassung als Beauftragte der Gesetzlichen Krankenversicherungen einzustufen, dann wäre §299 StGB anwendbar, und das OLG Braunschweig ist 2010 dieser Linie gefolgt. Wenn ich weiter richtig erinnere, hat die SPD dazu schon 2010 einen Gesetzentwurf in der Mache gehabt, und der BGH hat das Thema seit diesem Monat auf dem Tisch, endgültig entschieden ist insofern noch nichts. Die Anforderungen an die Beweisbarkeit sind wie die Anforderungen an die Beweisbarkeit von strafrechtlich relevanten Handlungen nun einmal sind. Zunächst muß also erstmal klar sein, ob der Tatbestand des §299 StGB überhaupt im Einzelfall greift. Und dann muß eben nachgewiesen werden, daß der Tatbestand erfüllt wurde. Wie in jedem Strafverfahren. Zitat:
Pharma-Unternehmen sind allerdings im Regelfall etwas intelligenter als einfach "Geschenke" zu machen. Sie bezahlen z.B. Aufwandsentschädigungen für Forschungsprojekte. Da verschreibt der Arzt dann ein bestimmtes Medikament, dokumentiert die Wirkung beim Patienten, füllt ein Formular aus und schickt es an den Medikamentenhersteller. Für diese Arbeit bekommt er dann X Euro. Wenn es sich dabei um ein Medikament handelt, das schon 50 Jahre auf dem Markt ist, liegt die Vermutung auf der Hand, daß es weniger darum geht, neue Erkenntnisse über die Wirkung des Medikamentes zu erhalten als vielmehr den Arzt dazu zu bewegen, dieses Medikament zu verschreiben. Es wird allerdings schwierig, einem Pharmaunternehmen vorzuwerfen, daß es auch nach erfolgter Zulassung eines Medikamentes in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft weiter forscht und beobachtet, wie dieses Medikament wirkt. Häufig werden gefährliche Nebenwirkungen erst mit Verspätung erkennt, weil Ärzte aus der Praxis solche Nebenwirkungen melden. Wenn da ein Pharmahersteller sagt: "Wir machen das gleich systematisch!" ... dann wird es nicht leicht, im da Unlauterkeit nachzuweisen. Und daß Pharmaunternehmen Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte anbieten, ist nicht zu beanstanden. Und daß die eher in Cannes oder in Rio de Janeiro stattfinden als in Wanne-Eickel oder Bielefeld... ja mei... ![]() Das ist das Geld der Aktionäre, das dafür ausgegeben wird. Würde man darauf verzichten, wären ja nicht die Medikamente billiger sondern nur die Dividenden höher...
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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