Dies ist eine Diskussion zu Beratungsgespräch Kieferorthopäde innerhalb des Forums Arztrecht
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| Beratungsgespräch Kieferorthopäde B. besucht für ein Beratungsgespräch einen Kieferorthopäden, um sich zu überlegen, ob eine Behandlung Sinn macht. Bei diesem Kieferorthopäden wird sie vor dem Beratungsgespräch von der Arzthelferin darauf aufmerksam gemacht, dass sie eine Behandlung selbst zahlen müsse. B. gibt ihre Krankenkasse an und wird als Selbstzahlerin vermerkt. In der Beratung werden B's Zähne angeguckt und erläutert, welche Behandlung machbar wäre. Es stellt sich heraus, dass diese aber zu teuer wäre und B. entscheidet sich gegen sie und kommt nie wieder. Ein paar Wochen später bekommt B. eine Rechnung für eine erfolgte "eingehende Beratung" und "symptombezogene Untersuchung". B. ist der Meinung, diese Rechnung nicht zahlen zu müssen, da B. über anfallende Kosten einer etwaigen Behandlung aufgeklärt wurde, nicht aber über Kosten einer Beratung. Dieser Fall würde sich nun bereits im Mahnverfahren befinden und B. müsse sich entscheiden, ob durch einen Widerspruch eine Klage zu riskieren sei. |
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| AW: Beratungsgespräch Kieferorthopäde Was genau wurde denn vertraglich vereinbart? Hier kommt es auf jedes Wort an! Und: warum wurde eine privatärztliche Behandlung vereinbart? Prinzipiell muss es darum gehen, ob die privatärztliche Vereinbarung korrekt war, denn dass der Patient davon ausgeht, dass die Beratung kostenlos ist, wird er kaum glaubhaft machen können.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Beratungsgespräch Kieferorthopäde Tatsächlich dachte der Patient wirklich, dass eine Beratung ohne Behandlung kostenlos sei, da sie ja im besten Falle zu einer kostspieligen Behandlung führen sollte.. B. ist volljährig und müsste daher eine kieferorthopädische Behandlung selbst zahlen, das war B. auch bewusst und wurde daher in den Unterlagen der Arztpraxis als Selbstzahler vermerkt. Über die Höhe anfallender Kosten gab es keine Vereinbarungen, da sich B. noch zu keiner Behandlung entschieden hatte. Über eine vertragliche Vereinbarung ist B. sich nicht bewusst, denn bis zu letzt ist B. der Meinung, dass nur vereinbart worden sei, dass im Falle einer Behandlung die Kosten selbst zu tragen sind. |
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| AW: Beratungsgespräch Kieferorthopäde Zitat:
Wie geschrieben in diesem fiktiven Fall kommt es auf den genauen Wortlaut an. |
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| AW: Beratungsgespräch Kieferorthopäde Zitat:
Die Höhe einer Rechnung kann durch die Ärztekammer geprüft werden, besteht die Rechnung beispielsweise aus den Leistungsziffern 5 und 3, ist sie m.E. nicht sonderlich hoch, wobei der Einzelfall geprüft werden sollte. Noch etwas OT: mit einer Beschwerde oder anderen Dingen bis zum Mahnbescheid zu warten ist ausgesprochen unklug! So etwas klärt man, bevor sich die Kosten durch Gebühren verdoppelt haben.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Beratungsgespräch Kieferorthopäde Zitat:
muß der Arzt den Patienten vorher über alle voraussichtlich entstehenden Kosten aufklären und sich diese Aufklärung schriftlich vom Patienten bestätigen lassen. Dazu gehören die Kosten für die Beratung natürlich genauso wie für die Behandlung - davon abgesehen wäre zu prüfen, ob die Kosten für die Beratung nicht ohnehin von der GKV zu bezahlen sind. (Die Beratung durch den Arzt für einen GKV-Versicherten "Die Leistungen X, Y und Z zahlt die GKV nicht, die kann ich nur privat liquidieren" ist eine "Kassenleistung". Der GKV-Versicherte kann immer "auf Kassenkosten" zum Arzt gehen, um sich dort beraten zu lassen, welche Behandlung für ihn möglich ist, und welche Behandlung von wem bezahlt wird oder nicht.*) So oder so - der GKV-Patient muß eine nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) erfolgende privatärztliche Rechnung nur dann bezahlen, wenn er vorher über die auf ihn zukommenden Kosten aufgeklärt wurde und der Arzt dies schriftlich dokumentiert hat. (Mit Unterschrift des Patienten!) Fehlt diese Aufklärung und Dokumentation, kann der Arzt seine Forderung in den Schornstein schreiben, er kann sie nicht eintreiben, weil sie dann nämlich nicht zu Recht besteht. Der Patient sollte den Fall seiner zuständigen Landesärztekammer zur Prüfung vorlegen, die ist für die Prüfung von Rechnungen nach GOÄ zuständig. ______________________________ *) Ausnahme: der Patient geht ausgerechnet zu einem Arzt, der keine Kassenzulassung hat, sondern nur privat praktiziert. Dieser Arzt allerdings muß den GKV-Versicherten sowieso darauf hinweisen, daß er alle Leistungen ggf. privat bezahlen müsste.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Beratungsgespräch Kieferorthopäde Zitat:
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| AW: Beratungsgespräch Kieferorthopäde Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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