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Benachrichtigung im Sterbefall

Dies ist eine Diskussion zu Benachrichtigung im Sterbefall innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.12.2010, 23:01
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Benachrichtigung im Sterbefall

Hallo,

brauche kurz dringend einen Rat:

Patient wird ins Krankenhaus gebracht. Über Nacht verschlechtert sich sein Zustand, so dass der Patient noch in der Nacht in ein anderes Krankenhaus gebracht wird und auf die Intensivstation verlegt wird.
Seine Familie wurde in diesem Fall nicht informiert. Die Familie hat erst am nächsten Mittag gegen 12:00 Uhr, als die Ehefrau im Krankenhaus angerufen hat, davon erfahren.
So, nun fährt die Ehefrau mit der Tochter noch am selben Tag in das andere Krankenhaus. Der Angehörige ist nicht bei Bewusstsein und es wird der Familie gesagt, dass der Zustand lebensbedrohlich ist. Die Tochter bittet die Krankenschwester darum, dass sich diese die Telefonnummer aufschreibt und sich bei der Verschlechterung des Zustandes bei der Familie des Patienten meldet.
Am dritten Tag fahren die Ehefrau und die Tochter erneut ins Krankenhaus. Dort wird ihnen erneut mitgeteilt, dass der Zustand lebensbedrohlich ist.
Am Abend - umd 21.15 Uhr - ruft die Ehefrau im Krankenhaus an, um sich nach dem Zustand ihres Mannes zu erkundigen. Vom Krankenhauspersonal kommt nur die Antwort:
"Wenn Sie möchten, können Sie kommen. Er wird die Nacht nicht überleben." Ehefrau und Tochter sind sofort losgefahren. 3 Minuten nach dem Telefonat ist der Ehemann verstorben.
Es kam kein Anruf vorher vom Krankenhaus, das er die Nacht nicht überleben wird. Wann hätte die Ehefrau vom Tod ihres Mannes erfahren, wenn sie nicht selber im Krankenhaus angerufen hätte??!!

Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Muss das Krankenhaus die Familei bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus benachrichtigen?
Ist das Krankenhaus verpflichtet, die Angehörigen zu informieren, wenn Patient im Sterben liegt, damit sich diese noch mal verabschieden können?
Was kann die Ehefrau hier machen? Wie kann sie gegen das Krankenhaus vorgehen? Und bringt das überhaupt was?

Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 16.12.2010, 11:39
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AW: Benachrichtigung im Sterbefall

Zitat:
Zitat von Lena_H_84 Beitrag anzeigen
Muss das Krankenhaus die Familei bei Verlegung in ein anderes Krankenhaus benachrichtigen?
Nein. Es sei denn, der Patient hat eine Vollmacht bzw Patientenverfügung hinterlegt. Ansonsten gilt die ärztliche Schweigepflicht.
Zitat:
Zitat von Lena_H_84 Beitrag anzeigen
Ist das Krankenhaus verpflichtet, die Angehörigen zu informieren, wenn Patient im Sterben liegt, damit sich diese noch mal verabschieden können?
Leider nicht. Auch hier ist die ärztliche Schweigepflicht maßgebend.
Zitat:
Zitat von Lena_H_84 Beitrag anzeigen
Was kann die Ehefrau hier machen?
Die Ehefrau kann sich natürlich beschweren, da diese Handlung des Krankenhauses moralisch zu beantstanden wäre.

Aber mal ehrlich. Wenn sich der Gesundheitszustand plötzlich so verschlechtert, dass der Patient nicht mehr lange zu leben hat, dann kann man doch von Ärzten nicht verlangen den Todeszeitpunkt auf die Minute einzugrenzen. Sorry, dass ist völlig unmöglich.

Gruß

Pro
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  #3 (permalink)  
Alt 16.12.2010, 14:46
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AW: Benachrichtigung im Sterbefall

Das Krankenhaus muss so handeln, wie es der mutmaßliche Wille des Patienten ist - auch wenn dieser sich nicht äußern kann. Allerdings bleibt dem Krankenhaus hier ein breiter Spielraum. Und im Zweifelsfall wird es eher schweigen - wie Pro sagte.

Die Frau kann eine Verletzung des Dienstvertrages zwischen Patient und Krankenhaus monieren, eine Honorarzahlung verweigern und Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen. Aber: das ist in meinen Augen nur eine Ärgerkompensation und völlig überzogen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.12.2010, 23:17
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AW: Benachrichtigung im Sterbefall

Tut mir leid, was passiert ist.

Zitat:
Zitat von Lena_H_84 Beitrag anzeigen
Was kann die Ehefrau hier machen?
Was will sie erreichen?

Zitat:
Zitat von Lena_H_84 Beitrag anzeigen
Wie kann sie gegen das Krankenhaus vorgehen?
Warum?
Das Krankenhaus hat zunächst einmal die Pflicht, alles Nötige für Leben und Gesundheit der Patienten zu tun. Wenn der Verdacht begründet wäre, dass der Patient in Folge eines vermeidbaren medizinischen Fehlers gestorben ist, sollte man dies anzeigen.
Ansonsten gibt es genügend Varianten des Ablaufs, die ohne schuldhaftes Verhalten von irgendjemand den Abschied vom Verstorbenen auch ausgeschlossen hätten.

Zitat:
Zitat von Lena_H_84 Beitrag anzeigen
Und bringt das überhaupt was?
Ärger und Stress für alle Beteiligten auf jeden Fall. Sonst?
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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