Dies ist eine Diskussion zu Beinbruch eines Patienten im Krankenhaus innerhalb des Forums Arztrecht
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| Beinbruch eines Patienten im Krankenhaus Trägt Rehakrankenhaus Y die Verantwortung für diesen sekundären Unfall? Hatte das Rehakrankenhaus Y eine Aufsichtspflicht? Wie ist die Rechtslage? Danke für Sachlichkeit. |
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| AW: Beinbruch eines Patienten im Krankenhaus Zitat:
Zitat:
Eine "Aufsichtspflicht" über Patienten gibt es grundsätzlich nicht, weil Patienten nicht der "Aufsicht" des Krankenhauses unterliegen. Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Beinbruch eines Patienten im Krankenhaus Zitat:
sofern die neigung aufzustehen und das bein zu belasten bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, könnte man sicher fragen, ob es dann nicht einen wirksamen schutz für das bein hätte geben können oder müssen. ein gips meinetwegen... die info, dass der patient auch eine demenz hat, sagt nicht sehr viel aus. es kommt viel mehr drauf an, wie er halt "drauf" war. demenzen verlaufen sehr unterschiedlich. die frage ist, wieso ist er denn aufgestanden? hat er eine betreuerin oder regelt er seine geschäfte noch selber? "humungus" wird sicher noch was dazu schreiben. |
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| AW: Beinbruch eines Patienten im Krankenhaus Wenn bekannt war, dass der Patient geistig so verwirrt und sturzgefährdet ist, dass man ihn gegen alleiniges- Aufstehen hätte sicher müssen. Dann wäre das Krankenhaus in der Pflicht gewesen ihm eine Sitzwache zuzuordnen oder eine richterliche Erlaubnis für ein Bettgitter oder eine Fixierung einzuholen. Wenn beides unterlassen wurde, trotz obiger Umstände, dann sehe ich eine Schuld des Krankenhauses. Nur bedeutet dement nicht, dass jemand total weich in der Birne ist. Da gibt es so viele verschiedene Stufen
__________________ Zitat:
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| AW: Beinbruch eines Patienten im Krankenhaus die Neigung aufzustehen und das bein zu belasten ist ständig und war für medizinisches Personal bekannt. Die Neigung war auch im Kranskenhaus X beobachtbar: es war dem X-Personal bekannt, dass A versuchte 2-3 Tage nach OP vom Bett trotzt erhochte Bettboard selbst aufzustehen und gehen. Auch beim Primärunfall hat A durch dekonzentriertes Verhalten auf s Boden gestürzt und Bein gebrochen. Von Angehörigen von A wurde bevor Y-Personal gebeten, nach diese Neigung zu beobachten. nach Sekundärunfall war A erneut nach Y platziert (Abteilung für auch psyhiatrische Behandlung) Rehakrankenhaus und zu unruhiger Zeit und nachts durch ein Gürtel zum Bett gesichert und bei unruhigen Zeit war A unter ständige Beobachtung von Personal plaziert. |
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| AW: Beinbruch eines Patienten im Krankenhaus Ob ein fahrlässiges Verschulden seitens des Krankenhauses vorliegt, kann nur im konkreten Einzelfall nach Prüfung aller Details, Krankenakten, Zeugenaussagen etc.pp. von einem Gericht entschieden werden. Es ist völlig müßig, hier darüber zu diskutieren. Die Antwort lautet schlicht: Ja. Viellleicht. Nein. Kommt immer auf die konkreten Gesamtumstände des Einzelfalles an. In dem einen Einzelfall wird ein Gericht ein Verschulden des Krankenhauses erkennen, in einem anderen nicht. Wenn Sie alle Krankenunterlagen, Arztberichte usw. hier im Volltext posten, spekulieren wir aber sicherlich gern, was ein deutsches Landgericht wohl dazu sagen können würde...
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Beinbruch eines Patienten im Krankenhaus Allerseit vielen Dank Ja, Villeicht, Nein - könnte man über jeder Fall sagen. Das kann ich auch. Ich habe versucht für A alle für den Fall relevanten Daten zu geben. Davon ausgehend wurde keine verbindliche Auskunft erfragt, nur im Bereich des "ausgehend der beschriebener Situation und Fakten es könnte sein dass.../ Es sieht so aus...." Die bisherige Meldungen waren doch informativ, es wäre jetzt möglich die Sachverhalte der Situation von A noch zu detailieren. |
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| AW: Beinbruch eines Patienten im Krankenhaus Öhm, nö denn in diesem fiktiven Fall, sind die Sachverhalte nur von Sicht des A´s dargelegt, die rein fiktiven Aufzeichnungen und fiktiven Aussagen des Personals hierzu können nicht erbracht werden. |
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| AW: Beinbruch eines Patienten im Krankenhaus Sie haben das aber nicht gemacht. Was Sie an Fakten gegeben haben, sind höchstens 10 Prozent der notwendigen Informationen. Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Beinbruch eines Patienten im Krankenhaus Natürlich wurden die konkrete Personen und Orte nicht genannt. Das ist doch von Forumregeln verboten! Nur konkrete Umstände wurden aufgeführt. Und wenn eine von Ihnen formulierte vorgeschlagene Lösung die Personenbezeichnung z.b. als A und Ort-Krnknhaus als Y dargestellt sein wird - dann werde ich der Meinung sein, dass meine Frage beantwortet sein wird. Sollte ich Umstände detailiren oder klärer machen - wäre kein Problem. Wie wird ein gericht das bewerten - ich konnte die Frage so nicht formulieren. Das ist unmöglich. Eher wie bewerten Sie die Chancen? Worauf aufmerksam sein u.s.w. (teilweise wurde das auf der seite 1 gemacht). Aber grundsätzlich vertraue ich dem Postulat: wer jndn. verstehen will, der versteht. Trotzdem Danke. |
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