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Behandlungsunterlagen / Belegarzt

Dies ist eine Diskussion zu Behandlungsunterlagen / Belegarzt innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 07.08.2007, 18:14
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Behandlungsunterlagen / Belegarzt

Wessen Eigentum sind die Patienenunterlagen eines Belegarztes in einem Krankenhaus?
Beispiel: A belegt als HNO-Arzt im KKH xy ein paar Betten, kann einen Behandlungsraum und ggf. OP-Saal mitbenutzen, das Krankenhaus hat sonst keine eigene HNO-Abteilung

Hier dürfte doch nur der Arzt Eigentümer der Behandlungsunterlagen sein, Patienten schließen bei stationärer Aufnahme mit dem Krankenhaus doch nur einen Pflege-Unterbringungsvertrag?

Gibt es hierzu eine Vorschrift z.B. im SGB V ?

LG
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  #2 (permalink)  
Alt 08.08.2007, 18:17
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AW: Behandlungsunterlagen / Belegarzt

Hallo,

im SGB V wird man dazu nichts finden. In der Regel bleiben die Patientenunterlagen bei dem Belegarzt, denn es hat ausschliesslich etwas mit dem Datenschutz zu tun. Man sollte sich in solchen Dingen jedoch nicht an ein Forum wenden, sondern vielmehr an die zuständige Ärztekammer des Landes oder an die KV.

Gruß

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