Dies ist eine Diskussion zu Behandlungsfehler/Haftung Tierarzt? Und Übernahme durch Rechtschutzversicherung? innerhalb des Forums Arztrecht
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| am 5.12.2010 bekam ein kleinerer Hund wegen eines Beinbruchs einen Vollgips angelegt. Nach 4 Wochen wurde durch Röntgen kontrolliert und festgestellt, dass der Gips noch ca. 2 Wo. dran bleiben muß. Der Hinweis des Hundebesitzers, dass der Hund sich den Gips abtreten will und, dass es in der unteren Region des Gipses unangenehm riecht, wurde vom Ta so interpretiert, dass der Gips dem Hund lästig sei und unter einem Gips sei es normal, dass es anfinge zu riechen. Etwa Mitte Januar wurde der Hund, dem es mittlerweile sehr schlecht ging, erneut zum Ta gebracht. Der Hund hatte keinen Hunger mehr und war nur noch schlapp. Der Ta stellte Fieber fest und nahm (erst) am nächsten Morgen den Gips ab, mit erschreckendem Ergebnis. Der Hund hatte eine völlig vereiterte, faulige Pfote, mit nekrotischem Gewebe. Der äußere Zeh wurde abgenommen, da dort schon der Knochen zum Vorschein kam. Alles war blutig und schwarz. Der Ta. (in dem Hause befinden sich 4 Tierärzte, die Hand in Hand arbeiten) kann sich das nicht erklären, sagt aber, dass alles richtig gemacht wurde. Die Behandlung nur für die Pfote kostete etwa um die 1000 Euro. Von den Qualen, die der Hund hatte und immer noch hat mal ganz zu schweigen. Die Pfote ist und bleibt verkrüppelt. Ein Laufen auf 4 Pfoten wird nie wieder so werden wie es war. Es bilden sich auch jetzt immer wieder mal kleine Wunden an den empfindlichen Stellen um die Ballen herum. Die Ballen sind nur noch klein und verkümmert, es fehlt die Hornschicht. Nun lautet die Frage, ob man rechtlich etwas machen kann? Bringt es etwas, und wenn was, wenn man das der Landestierärztekammer melden würde? Was spielt die LTK für eine Rolle in solchen Sachen? Wie würden die Chancen aussehen, wenn man diese Sache einem Rechtsanwalt übergibt? Wie sieht es mit den Kosten aus, auch für ein Gutachten, welches sicher gemacht werden muß? Eine Rechtschutzversicherung bestand noch bis einschließlich 25.12.2010. Der Gips wurde am 5.12.2010 angebracht. Die gefaulte Pfote wurde etwa Mitte Januar 2011 festgestellt. Muß die Rechtschutzversicherung noch Deckung geben, da der Gips zu der Zeit angebracht wurde, als die Versicherung noch bestand? Oder kann sie es ablehnen, weil der Gips erst Mitte Januar 2011 abgenommen wurde und somit die gefaulte Pfote erst nach Beendigung der Versicherung entdeckt wurde? Ich freue mich auf jede Antwort und bedanke mich schon jetzt ganz herzlich für Eure Mühe. ![]() Gruß Beate M |
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| AW: Behandlungsfehler/Haftung Tierarzt? Und Übernahme durch Rechtschutzversicherung? hier eine rechtschutzversicherung mit ins boot zu holen wird schwierig. Zum einen müsste zuerst überprüft werden was die Bedingungen sagen bzw. was für eine Rechtschutz abgeschlossen wurde. Meines Wissenstandes muss die rechtschutz nach beendigung auch bezahlen wenn das Unrecht noch vor der Kündigung passiert ist also in diesem Fall vor dem 25.12. Hier wäre aber folgendes problem: nimmt man jetzt das datum wo der gips angelegt wurde oder den zeitpunkt wo das eitern anfing also erst später? ich dendiere ja auf die anlegung des gipses weil damit schliesslich alles angefangen hat... Das schlimme ist nur die Zeit wenn das ganze im Jahre 2010 passierte und erst im August 2011 passiert ist wird sich jedes Versicherungsunternehmen bedanken. Wie wäre es einfach den Schaden zu melden und warten was passiert? mehr wie ablehnen kann die Versicherung auch nicht, oder den Leuten im damaligen versicherungsbüro seines vertrauens ein bisschen nerven...
__________________ meine Aussagen basieren auf persönlichen/beruflichen Erfahrungen.... für die Richtigkeit kann/darf/will ich keine Gewähr übernehmen |
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| behandlungsfehler, haftung, landestierärztekammer, rechtschutzversicherung, tierarzt |
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