Dies ist eine Diskussion zu Behandlung nach OP innerhalb des Forums Arztrecht
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| Behandlung nach OP vielleicht kann mir jemand bei einem "Problem" helfen.. Patient P ist ein Kassenpatient, ob das von Bedeutung ist weiss ich nicht. P wurde an einem Montag an den Achseln operiert, die Diagnose war Acne inversa beidseitig. Bereits nach 2 Tagen wurde P aus dem KH entlassen (laut Internet rechnet man mit einem Aufenthalt von ca 5-10 Tagen) Da die Wunden ziemlich gross sind, konnte P anfangs nichts selbstständig machen, egal ob es Shirt wechseln ist, geschweige auf die Toilette gehen. Die Wunden nässen momentan sehr stark, deshalb muss P täglich die Verbände wechseln. Heute sagt der Arzt, das die Wunden eigenlich super aussehen und die Freundin des Patienten kann ihn verbinden. Über den Protest vom P, das dass eigentlich nicht die Aufgabe seiner Freundin ist und das die Wunden wirkich "eklig" sind, bekam P schon das Rezept für das Vebandsmaterial. Nach dem Apothekenbesuch ist der Patient jetzt 40€ ärmer, und hat Verbandsmaterial für etwas 4 Tage Jetzt zu meinen fragen 1. Darf der Arzt den Patienten einfach so entlassen obwohl die Wunde noch stark nässt oder ist es noch Beobachtungspflichtig? 2. Darf der einfach so eine dritte Person (ohne kenntnisse)die Verbände tauschen lassen obwohl sie Angst hat dem Patienten wehzutun oder es nicht richtig macht und es entzündet sich im schlimmsten fall 3. Wieso muss der Patient für die Kosten der Verbände aufkommen? Wieso zahlt die KK soetwas nicht? würde P der selbstversorgung zustimmen ist es doch noch günstiger für die kk, als wenn er täglich zum arzt rennen muss oder? ich hoffe mir kann da jemand helfen edit: ich hoffe besser so? Geändert von AcneInversa (03.09.2010 um 23:51 Uhr). |
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| AW: Behandlung nach OP edit: ein vorbildich an die regeln angepasster beitrag. herzlichen glückwunsch. Geändert von zeiten (04.09.2010 um 00:04 Uhr). |
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| AW: Behandlung nach OP Zitat:
oooh ja. Als Privatpatient gäbe es das Problem garantiert nicht!Zitat:
Zitat:
Zitat:
Hat der Patient Pech, gibt es die Verbände nur als 1/2-"Tagesdosis" zu je 12 Euro. So zahlt er 8x5 Euro für 4 Tage Verband. Zitat:
Die KrankeKasse zahlt nämlich an die KV einen leistungsbefreienden Gesamtbetrag. Was das heißt? Dass der Doktor für die Kasse gratis, quasi "all inclusive" ist. Nur, wenn der Arzt in der Praxis verbindet, zahlt die KK eventuell drauf, weil er das Verbandsmaterial als Sprechstundenbedarf bezahlt kriegt - aber Großpackungen sind billiger.Mein unjuristischer Rat: hat der Patient das Gefühl, seine Wunden wären nicht zufriedenstellend und sollten fachgerecht befundet und verbunden werden, sollte er sich an einen anderen Arzt wenden. Jemanden verbinden zu lassen, der sich davor ekelt, ist nunmal wirklich unglücklich. Und mit dem Apotheker sollte man sich darüber unterhalten, wie es zu der Summe von 40 Euro kam. Hat der Arzt ein Privatrezept ausgestellt, überschreitet er meiner Meinung nach die Regeln der Sparsamkeit. |
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| AW: Behandlung nach OP und ich rate mal so ganz nebenbei: prophylaktisch fotos von den wunden machen (täglich) - man weiß nie, wofür man die fotos noch benötigt und es der patient soll sich vom arzt eine bescheinigung über die notwendigkeit der häuslichen (kranken-) pflege geben lassen. da gibt es erstattungen (nach abzug vom eigenanteil) durch die krankenkasse (wenn der pfleger kein angehöriger bis zum 2. grad ist bzw nicht im gleichen haushalt wohnt) - oder ein pflegedienst muß ran ... http://dejure.org/dienste/lex/SGB_V/37/1.html
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Behandlung nach OP Zitat:
Kein Patient aber ist verpflichtet, Verwandte o.ä. zu haben, die dies tun, und die Verwandten sind auch nicht verpflichtet, dies zu tun. Es reicht vollkommen, wenn der Patient erklärt: "Ich habe niemanden, der das tun kann" oder "Ich habe niemanden, der das tun mag". Dann muß der Arzt eine andere Lösung finden. Tut er dies nicht, handelt es sich um einen Behandlungsfehler.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Behandlung nach OP Zitat:
Andere Sachen wie z.B Primäre Auflagen damit die anderen nicht kleben, verschreibt er erst gar nicht auch nach bitten und auffordern Zitat:
Zitat:
Ich danke für die Antworten |
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| AW: Behandlung nach OP Es ist eine Grunsvoraussetzung einer ambulanten Operation, dass nach der Operation eine adäquate Nachbetreuung des Patienten gewährleistet ist. Anderweitig ist es einer Privarperson nicht zumutbar weder die Verbände zu wechseln, noch die Grundpflege durchzuführen. In Fällen, wie beschrieben, kann ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden all dies zu tun, die Kosten trägt die Krankenkasse, sogar das Verbandsmaterial. |
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