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Behandlung nach OP

Dies ist eine Diskussion zu Behandlung nach OP innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 22:59
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Behandlung nach OP

Hallo

vielleicht kann mir jemand bei einem "Problem" helfen..
Patient P ist ein Kassenpatient, ob das von Bedeutung ist weiss ich nicht.

P wurde an einem Montag an den Achseln operiert, die Diagnose war Acne inversa beidseitig. Bereits nach 2 Tagen wurde P aus dem KH entlassen (laut Internet rechnet man mit einem Aufenthalt von ca 5-10 Tagen)
Da die Wunden ziemlich gross sind, konnte P anfangs nichts selbstständig machen, egal ob es Shirt wechseln ist, geschweige auf die Toilette gehen.
Die Wunden nässen momentan sehr stark, deshalb muss P täglich die Verbände wechseln.
Heute sagt der Arzt, das die Wunden eigenlich super aussehen und die Freundin des Patienten kann ihn verbinden.
Über den Protest vom P, das dass eigentlich nicht die Aufgabe seiner Freundin ist und das die Wunden wirkich "eklig" sind, bekam P schon das Rezept für das Vebandsmaterial.
Nach dem Apothekenbesuch ist der Patient jetzt 40€ ärmer, und hat Verbandsmaterial für etwas 4 Tage

Jetzt zu meinen fragen
1. Darf der Arzt den Patienten einfach so entlassen obwohl die Wunde noch stark nässt oder ist es noch Beobachtungspflichtig?
2. Darf der einfach so eine dritte Person (ohne kenntnisse)die Verbände tauschen lassen obwohl sie Angst hat dem Patienten wehzutun oder es nicht richtig macht und es entzündet sich im schlimmsten fall
3. Wieso muss der Patient für die Kosten der Verbände aufkommen? Wieso zahlt die KK soetwas nicht? würde P der selbstversorgung zustimmen ist es doch noch günstiger für die kk, als wenn er täglich zum arzt rennen muss oder?

ich hoffe mir kann da jemand helfen

edit: ich hoffe besser so?

Geändert von AcneInversa (03.09.2010 um 23:51 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 23:38
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AW: Behandlung nach OP

edit:
ein vorbildich an die regeln angepasster beitrag. herzlichen glückwunsch.

Geändert von zeiten (04.09.2010 um 00:04 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 04.09.2010, 00:26
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AW: Behandlung nach OP

Zitat:
Zitat von AcneInversa Beitrag anzeigen
Patient P ist ein Kassenpatient, ob das von Bedeutung ist weiss ich nicht.
oooh ja. Als Privatpatient gäbe es das Problem garantiert nicht!

Zitat:
1. Darf der Arzt den Patienten einfach so entlassen obwohl die Wunde noch stark nässt oder ist es noch Beobachtungspflichtig?
Das kann man von hier aus absolut nicht sagen. Beides ist möglich. Entscheiden muss dies der behandelnde Arzt - oder ein Gutachter, wenn es zum Streitfall kommt.
Zitat:
2. Darf der einfach so eine dritte Person (ohne kenntnisse)die Verbände tauschen lassen obwohl sie Angst hat dem Patienten wehzutun oder es nicht richtig macht und es entzündet sich im schlimmsten fall
Auch hier: Einzelfall. Hält der Arzt kein fachgerechtes Verbinden, sondern lediglich eine Wundabdeckung für ausreichend, kann er entsprechendes veranlassen. WANZ nach §12 SGB V: der Kassenpatient hat ein Recht auf wirtschaftliche, ausreichende und zweckmäßige Versorgung, die das Maß des Notwendigen nicht überschreiten darf.
Zitat:
3. Wieso muss der Patient für die Kosten der Verbände aufkommen?
Er kommt nicht komplett dafür auf. Für Verbandsmaterial beträgt die Zuzahlung pro Produkt 10 Prozent des Preises, aber mindestens 5 und höchstens 10 Euro.

Hat der Patient Pech, gibt es die Verbände nur als 1/2-"Tagesdosis" zu je 12 Euro. So zahlt er 8x5 Euro für 4 Tage Verband.
Zitat:
Wieso zahlt die KK soetwas nicht? würde P der selbstversorgung zustimmen ist es doch noch günstiger für die kk, als wenn er täglich zum arzt rennen muss oder?
Nein, zum Arzt gehen ist für die Kranke Kasse billiger! Die KrankeKasse zahlt nämlich an die KV einen leistungsbefreienden Gesamtbetrag. Was das heißt? Dass der Doktor für die Kasse gratis, quasi "all inclusive" ist. Nur, wenn der Arzt in der Praxis verbindet, zahlt die KK eventuell drauf, weil er das Verbandsmaterial als Sprechstundenbedarf bezahlt kriegt - aber Großpackungen sind billiger.

Mein unjuristischer Rat: hat der Patient das Gefühl, seine Wunden wären nicht zufriedenstellend und sollten fachgerecht befundet und verbunden werden, sollte er sich an einen anderen Arzt wenden. Jemanden verbinden zu lassen, der sich davor ekelt, ist nunmal wirklich unglücklich. Und mit dem Apotheker sollte man sich darüber unterhalten, wie es zu der Summe von 40 Euro kam. Hat der Arzt ein Privatrezept ausgestellt, überschreitet er meiner Meinung nach die Regeln der Sparsamkeit.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein
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Alt 05.09.2010, 17:27
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AW: Behandlung nach OP

und ich rate mal so ganz nebenbei:
prophylaktisch fotos von den wunden machen (täglich) - man weiß nie, wofür man die fotos noch benötigt

und es der patient soll sich vom arzt eine bescheinigung über die notwendigkeit der häuslichen (kranken-) pflege geben lassen.

da gibt es erstattungen (nach abzug vom eigenanteil) durch die krankenkasse (wenn der pfleger kein angehöriger bis zum 2. grad ist bzw nicht im gleichen haushalt wohnt) - oder ein pflegedienst muß ran ...

http://dejure.org/dienste/lex/SGB_V/37/1.html
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 11:47
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AW: Behandlung nach OP

Zitat:
Zitat von AcneInversa Beitrag anzeigen
2. Darf der einfach so eine dritte Person (ohne kenntnisse)die Verbände tauschen lassen obwohl sie Angst hat dem Patienten wehzutun oder es nicht richtig macht und es entzündet sich im schlimmsten fall
Grundsätzlich kann ein Arzt bestimmte Tätigkeiten an Dritte delegieren - an seine nicht-ärztlichen Mitarbeiter, oder auch an Verwandte o.ä. des Patienten.

Kein Patient aber ist verpflichtet, Verwandte o.ä. zu haben, die dies tun, und die Verwandten sind auch nicht verpflichtet, dies zu tun.

Es reicht vollkommen, wenn der Patient erklärt: "Ich habe niemanden, der das tun kann" oder "Ich habe niemanden, der das tun mag".

Dann muß der Arzt eine andere Lösung finden.

Tut er dies nicht, handelt es sich um einen Behandlungsfehler.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 11.09.2010, 20:21
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AW: Behandlung nach OP

Zitat:
Und mit dem Apotheker sollte man sich darüber unterhalten, wie es zu der Summe von 40 Euro kam. Hat der Arzt ein Privatrezept ausgestellt, überschreitet er meiner Meinung nach die Regeln der Sparsamkeit.
Es war tatsächlich ein Privatrezept und ein anderes bekommt auch der Patient laut Arzt nicht.
Andere Sachen wie z.B Primäre Auflagen damit die anderen nicht kleben, verschreibt er erst gar nicht auch nach bitten und auffordern

Zitat:
hat der Patient das Gefühl, seine Wunden wären nicht zufriedenstellend und sollten fachgerecht befundet und verbunden werden, sollte er sich an einen anderen Arzt wenden.
Das hat sich der Patient auch gedacht und den Arzt gewechselt, nach kurzer besprechung mit dem neuen Arzt wie das bis jetzt behandelt wurde hatte der nur mit dem Kopf geschüttelt und meinte sowas dürfte es hierzulande und in der heutigen zeit nicht geben.

Zitat:
und ich rate mal so ganz nebenbei:
prophylaktisch fotos von den wunden machen (täglich) - man weiß nie, wofür man die fotos noch benötigt
Auch diesen Rat hat sich der Patient zu herzen genommen, vorerst nur für sich selbst aber mittlerweille denkt er sich auch das man sowas später noch gebrauchen kann

Ich danke für die Antworten
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Alt 22.10.2010, 16:36
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AW: Behandlung nach OP

Es ist eine Grunsvoraussetzung einer ambulanten Operation, dass nach der Operation eine adäquate Nachbetreuung des Patienten gewährleistet ist. Anderweitig ist es einer Privarperson nicht zumutbar weder die Verbände zu wechseln, noch die Grundpflege durchzuführen.

In Fällen, wie beschrieben, kann ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden all dies zu tun, die Kosten trägt die Krankenkasse, sogar das Verbandsmaterial.
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