Dies ist eine Diskussion zu Begleitperson bei Gutachten innerhalb des Forums Arztrecht
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| Begleitperson bei Gutachten Person A hat einen Gutachtertermin bei einem Arzt. Person A bat um die Anwesenheit einer Begleitperson, während des Gespräches (nicht während der körperlichen Untersuchung). Der Gutachter verwiegert dieses. Hat Person A ein Recht auf eine Begleitperson und wo finde ich passende Gesetzestexte? Danke und Grüsse Squiere |
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| AW: Begleitperson bei Gutachten Dieses Thema ist recht komplex. Prinzipiell hat ein Patient nur dann ein Recht auf Anwesenheit einer Begleitperson, wenn dies medizinisch oder anderweitig notwendig ist, beispielsweise bei einer Person, bei der Hilflosigkeit festgestellt ist. Gleichzeitig besteht beispielsweise für sozialgerichtliche Verfahren eine Mitwirkungspflicht des Patienten, er darf eine gutachterliche Untersuchung nicht ohne triftigen Grund ablehnen. Andererseits darf ein Gutachter eine Begleitperson ebenso nicht ohne triftigen Grund pauschal ablehnen. Gibt er allerdings an, die Begleitperson würde die Untersuchung behindern oder bei dem Aufbau eines Vertrauensverhältnisses stören, ist dies statthaft. Ein typisches Beispiel ist der mitgenommene "Souffleur", der ein günstiges Ergebnis herausschlagen will. Rechtsgrundlagen sind unter anderem die ärztliche Musterberufsordnung, die Sozialgesetzbarkeit und das Grundgesetz (Art. 2). Wenn Du nach "Recht Begleitperson ärtzliches Gutachten" googelst, wirst Du reiche Ernte inklusive Urteil einfahren.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Begleitperson bei Gutachten Ein Rechtsanwalt als Begleitperson sollte eigentlich immer gehen... (Und ein Gutachter, der die Anwesenheit eines Rechtsanwaltes verhindert, würde sich dem starken Verdacht aussetzen, er habe etwas zu verbergen und sein Gutachten sei manipulativ...)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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