Dies ist eine Diskussion zu befunderhebungsmangel? innerhalb des Forums Arztrecht
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| Folgender fiktiver Fall: eine frau bringt 2006 ein kergesundes mädchen zur welt. schon früh bemerken die eltern und großeltern, dass das kind ungewöhnlich ruhig und schläfrig ist. die normalen entwicklungsstufen sind bei dem kind nicht zu beobachten: es dreht sich nicht zeitgerecht, ist schwer zum lächeln zu bringen, greift nicht, erschrickt bei geräuschen, schaut aber nicht nach der quelle, blickt nicht nach oben, fixiert nicht. mit diesen beoachtungen laufen die eltern ständig zum kinderarzt, der sie für ihre ungeduld tadelt. als die eltern penetrant werden, schickt er sie zum augenarzt (das kind ist jetzt 5 monate alt), der nach wiederholten untersuchungen eine starke weitsichtigkeit feststellt - eine brille wird verschrieben; der kinderarzt sichert den eltern zu, dass die ausgebliebene entwicklung jetzt im schnellschritt nachgeholt würde. nichts passierte, auch nach 6 wochen brillenversorgung konnten keine fortschritte festgestellt werden. der kinderarzt schickte die eltern zur physiotherapie. gleich nach der ersten anwendung krampfte das mädchen, kam ins krankenhaus, wo ein mrt erstellt wurde. auf dem mrt waren mehrere cerebrale zysten zu sehen, die die hirnmasse auf ca. 25% des normalen volumens pressten. es folgten ops mit folgekomplikationen. das kind hat polymicrogyria (hirnverformungen), die ursächlich für eine schwere epilepsie und globaler retardierung sind. mich würde interessieren, ob es heute noch möglich wäre, gegen den kinderarzt schritte zu unternehmen? fraglich ist, ob die polymicrogyria erst durch zu späte behandlung entstanden sein könnten. fakt ist, dass die eltern immer wieder symptome eines (vergleichsweise harmlosen) hydrocephalus beschrieben haben, der kinderarzt jedoch keinen handlungsbedarf sah. ich habe den sachverhalt nur grob (und laienhaft) umrissen, deshalb würde ich mich über fragen und kommentare sehr freuen! vielen dank, grüße, lis666 |
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| AW: befunderhebungsmangel? Zitat:
Eigentlich sollte bei Kindern im Rahmen der U-Vorsorgeuntersuchungen ein derartiges Problem schnell erkannt und dokumentiert sein. Hier sollte man sich von einem Fachmann für kindliche Erkrankungen und Fehlbildungen ausführlich beraten lassen und dann ggfs. mit einem Anwalt prüfen, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass eine Klage Erfolg hat. Auch möglich, dass man hier den Esel meint, aber auf den Sack schlägt. http://www.orpha.net/consor/cgi-bin/...E&Expert=35981
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: befunderhebungsmangel? danke für die prompte antwort, humungus! natürlich müsste so ein problem im rahmen der u-untersuchungen erkannt werden - diese wurden jedoch immer o. b. abgezeichnet. bei der u5 hat der kinderarzt kennziffer 21 mit verdacht eingetragen, da ja dann die augenuntersuchung geplant war. dabei hat er auch die eltern beruhigen wollen, es wäre ja nur zur abklärung eingetragen. erst später sahen die eltern, dass der kopfumfang von der u4 bis u5 auf der kurve von "klein" auf "groß" gestiegen war; dies wurde kommentarlos eingezeichnet. erst der später behandelnde neuropädiater bemerkte diesen sprung. die naiven eltern taten dies als wachstumsschub ab, waren ja fast stolz! ...wenn der richtige im sack wär, ist mir das nur lieb! gruß, lis666 |
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| AW: befunderhebungsmangel? Hm. Im Rahmen eines Gutachterverfahrens müsste geklärt werden, ob dies tatsächlich so war oder ob der Arzt hier krasse Fehlbefundung trieb. Nur mal etwas prinzipielles: die hohe Weitsichtigkeit ist bei Kindern nicht selten und nicht unbedingt ein Hinweis auf eine weitergehende Erkrankung. Nur im Zusammenhang kann sich ein anderes Bild ergeben. Zitat:
Nochmal: von einem Fachmann über das Erkrankungsbild genau beraten lassen. Das muss der erste Schritt sein. Verjährung liegt hier keinesfalls vor.
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| AW: befunderhebungsmangel? Möglich, aber es gibt auch Eltern, die eine Schuld zuweisen wollen, obwohl keine vorliegt. Es ist einfacher, mit einer Fehlbildung umzugehen und dies zu verarbeiten, wenn jemand dafür verantwortlich war. ...das war auch nur prinzipiell gemeint! klar, dass es den eltern vielleicht mit einer schuldzuweisung besser ginge... das würde aber leider nichts am krankheitsbild ändern, ihrer wut und hilflosikeit vielleicht aber ein wenig genugtuung schaffen! Nochmal: von einem Fachmann über das Erkrankungsbild genau beraten lassen. Das muss der erste Schritt sein. Verjährung liegt hier keinesfalls vor.[/QUOTE] vielen dank für die wertvollen ratschläge! gute nacht, lis666 |
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| AW: befunderhebungsmangel? falls die eltern nun tatsächlich etwas gegen den kinderarzt unternehmen wollten - weiß jemand, wie so ein gutachter gefunden werden könnte + welche kosten zu erwarten seien? oder würde ein fachanwalt solche schritte einleiten? über antworten würde ich mich sehr freuen - danke! |
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| AW: befunderhebungsmangel? Zitat:
Alternative ist eine Beschwerde bei der Landesärztekammer. Die leitet ein Schlichtungsverfahren auf Kosten der Haftpflicht des Arztes ein - wenn dieser sich dazu bereiterklärt, was allerdings der Regelfall ist.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: befunderhebungsmangel? Zitat:
sorry, ich habe dazu eine andere meinung .. von dort wuerde ich nie und nimmer hilfe erwarten - zumindest nicht als patient
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: befunderhebungsmangel? Darüber kann man diskutieren. Ist der einzige Weg, der den Patienten nichts kostet (sondern den Arzt). Ansonsten: ohne Schuss nix Jus.
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| AW: befunderhebungsmangel? danke für die wertvollen beiräge - das ganze bräuchte auf jeden fall ersteinmal zeit, sich für rechtliche schritte zu entscheiden. falls ein beratungsgespräch bei einem fachanwalt stattfinden würde, welche art von dokumentation würde erwartet? weiß es jemand? danke! :-) |
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| befunderhebung, verjährung |
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