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Auslandskrankenversicherung Kostenerstattung

Dies ist eine Diskussion zu Auslandskrankenversicherung Kostenerstattung innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.09.2011, 19:14
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Auslandskrankenversicherung Kostenerstattung

Hallo allerseits,

mal angenommen eine Person hat eine Auslandskrankenversicherung mit 100€ Selbstbehalt abgeschlossen. Diese Person erkrankt nun während des Urlaubs in einem EU-Staat, sucht einen Arzt auf und begleicht die Arztkosten in Höhe von 200€ vor Ort.

Nach dem Urlaub erstattet die Auslandskrankenversicherung Arztkosten in Höhe von 100€, da die Person einen Selbstbehalt von 100€ hat.

Kann die Person den restlichen Betrag zur Kostenerstattung bei der regulären Krankenkasse einreichen?

Wie ist die Sachlage bei anderen Versicherungen? z.B. Eine Person versichert bei 2 Unternehmen das gleiche Risiko mit einem Selbstbehalt.
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Alt 25.09.2011, 13:15
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AW: Auslandskrankenversicherung Kostenerstattung

1. Welches Ausland?
2. auch wenn man zwei solcher Versicherungen hat, kann man es nur bei einer einreichen, den die Originale sind erforderlich.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.09.2011, 16:31
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AW: Auslandskrankenversicherung Kostenerstattung

1. Man kann es versuchen, normalerweise muss die GKV ablehnen, weil der Patient die Behandlung nicht über GKV laufen ließ (Ärzte im Ausland lachen nur herzlich, wenn man über grünen Krankenschein abrechnen lassen will, die sind nicht so doof wie wir). Die PKV kann zustimmen. Versuch macht kluch, es liegt kein Betrug vor, wenn man mit offenen Karten spielt!

2. Originale sind zwar eigentlich notwendig, man kann es aber auch mit Kopien versuchen, wenn man ehrlich ist und alles erklärt.

3. Man kann sich natürlich gerne 2 oder auch 3-mal versichern, Problem ist aber, dass man ja dann einen Selbstbehalt für alle Versicherungen hat und hat man für eine keinen, reicht man die Rechnung gleich da ein und der Selbstbehalt ist immer ein Vorwegabzug, heißt: erst wird er abgezogen, dann der Rest bezahlt. Teilweise schließen Versicherungen auch Mehrfachversicherung aus, bzw. sie verlangen Auskunft über schon bestehende Versicherungen.
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Alt 26.09.2011, 06:56
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AW: Auslandskrankenversicherung Kostenerstattung

Zitat:
Zitat von PeMü Beitrag anzeigen
Nach dem Urlaub erstattet die Auslandskrankenversicherung Arztkosten in Höhe von 100€, da die Person einen Selbstbehalt von 100€ hat.
Wieso hat denn die fiktive Person in der ARK einen Selbstbehalt gewählt?

Bei 8-10€ (bis 69Jahre) Jahresbeitrag OHNE SB kann ich diese Wahl nicht nachvollziehen und würde sofort den Anbieter wechseln...
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  #5 (permalink)  
Alt 26.09.2011, 07:32
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AW: Auslandskrankenversicherung Kostenerstattung

Woher weißt Du, dass es sich um eine Kurzzeitversicherung handelt?
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  #6 (permalink)  
Alt 26.09.2011, 12:57
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AW: Auslandskrankenversicherung Kostenerstattung

Das habe ich wegen dieses Sachverhaltes vermutet:


Zitat:
Zitat von PeMü Beitrag anzeigen
Diese Person erkrankt nun während des Urlaubs in einem EU-Staat, sucht einen Arzt auf und begleicht die Arztkosten in Höhe von 200€ vor Ort.

Aber Du hast Recht - wer weiß, was der fiktive Urlauber tatsächlich abgeschlossen hat....
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  #7 (permalink)  
Alt 26.09.2011, 13:07
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AW: Auslandskrankenversicherung Kostenerstattung

In Hinsicht auf "normale" AKV hast Du recht: eine Handvoll Euro und keine SB.
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