Dies ist eine Diskussion zu ausländische Krankenhaus Rechnung - WICHTIG - innerhalb des Forums Arztrecht
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| ausländische Krankenhaus Rechnung - WICHTIG - folgende Situation: Mal angenommen man war im Ausland (z.B. Österreich) auf einer Feier und hat dort ein wenig zu viel ins Glas geschaut, sprich man wurde im laufe des Abends einfach zu betrunken und legt sich auf ne Parkbank um dort etwas auszunüchtern. Anschließend kommt das Rotekreuz mit einem Krankenwagen und bringt den schlafenden/betrunken ins Krankenhaus. Im Krankenhaus nehmen die Ärzte dann Blut ab röntgen den Kopf und machen irgendwelche Tests. Dannach möchten die Ärzte das man eine nacht im Krankenhaus bleibt um auszunüchtern. Das möchte man aber nicht und will nach hause gehen. Die Ärzte verbieten dass, auch wenn man gegen ärztlichen Rat gehen möchte. Anschließend verlässt man das Krankenhaus einfach, sprich man geht, wenn keiner in der nähe ist. Dann erhält man ein paar wochen später eine Rechnung zu geschickt über 500 "Pflegesatz allg. Gebühren" Wie gesagt, die leistung zum ausnüchtern, sprich das Bett usw hat man garnicht genutzt, den man nach einer kurzen zeit einfach nach hause gegangen. Jetzt meine Frage: Kann man hier gegen rechtlich vorgehen oder ist hier garnichts zu machen? Vielen Dank für jede Antwort im Voraus. Mit besten Grüßen andré |
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| AW: ausländische Krankenhaus Rechnung - WICHTIG - Zitat:
Wenn der Patient keine Auslandskrankenversicherung hat, dann zahlt er den Betrag selbst. Und diesen MUSS er bezahlen. Gruß Pro |
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| AW: ausländische Krankenhaus Rechnung - WICHTIG - Ich muss Pro zustimmen (muss? ne, mach ich gerne). Offensichtlich war der Zecher derart breit, dass er sich vor und während des Transports nicht gewehrt hat, er ist als hilflos einzustufen. Daher war auch die Notfalldiagnostik angebracht, wobei man die Einzelheiten überprüfen könnte. Und er hat sich dann selbst entlassen (wozu er natürlich das Recht hatte), als er nüchtern genug zum Erwachen war. Ob nun eine stationäre Behandlung abgerechnet werden kann, kann man diskutieren. Man muss aber davon ausgehen, dass schon ein Bett reserviert war, und zumindest einen Schadenersatz kann das Haus geltend machen. Der Tourist (wieder mal ein "Piefke", der bluten musste), könnte die Rechnung seiner (Zusatz)-Krankenversicherung vorlegen und mit ihr darüber sprechen, sie bietet auch Unterstützung in solchen Sachen. Ist er nicht auslandszusatzkrankenversichert, hat er an der falschen Stelle gespart, so eine Police kostet unter 10 Euro.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: ausländische Krankenhaus Rechnung - WICHTIG - Ich finde in solchen Fällen ist man mit 500 Euro noch gut dran. Die könnten da sicher noch mehr verlangen, denn man ist ja einfach abgehauen. Ich glaube sowas ist nie eine gute Idee auch nicht im eigenen Land. Wenn man schon im Krankenhaus ist sollte man auch von den Ärzten wieder entlassen werden und nicht einfach gehen. |
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| AW: ausländische Krankenhaus Rechnung - WICHTIG - Na ja, der Patient hat klar den Willen geäußert, die Behandlung zu beenden. Die Ärzte können (und müssen) zwar darüber aufklären, welche Folgen der Behandlungsabbruch hat, sie können einen Patienten aber nur in Ausnahmefällen gegen seinen Willen einbehalten. Das ist hier nicht zu sehen. Insofern bleibt dem Patienten nichts anderes übrig, als zu gehen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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