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aushändigung von behandlungsunterlagen/labordiagnosen

Dies ist eine Diskussion zu aushändigung von behandlungsunterlagen/labordiagnosen innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.03.2006, 10:22
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aushändigung von behandlungsunterlagen/labordiagnosen

Sind Ärzte dazu verpflichtet, dem Patienten Kopien von Labordiagnosen (Blutwerte etc.) auf Wunsch auszuhändigen oder diesem zumindest Einsicht in den gesamten Laborbericht zu gewähren?

Und wenn ja: Auf welcher Regelung/ welchem Paragraphen basiert dieses Patientenrecht?

Gruß,

dragonfly
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  #2 (permalink)  
Alt 10.03.2006, 10:29
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AW: aushändigung von behandlungsunterlagen/labordiagnosen

Hallo!

Der Patient hat immer ein Anrecht darauf Einsicht in seine Akte zu nehmen. Er kann auch eine Kopie der Akte verlangen. Die Originale kann er aber nicht verlangen.

Dies wurde im Urteil des BGH vom 23.11.1982 (VI ZR 222/79) bestätigt.

Viele Grüße,


Peter M.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.03.2006, 12:32
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AW: aushändigung von behandlungsunterlagen/labordiagnosen

Hallo Pete76,

das ging ja schnell!

Besten Dank,

dragonfly
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  #4 (permalink)  
Alt 10.03.2006, 12:44
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AW: aushändigung von behandlungsunterlagen/labordiagnosen

wir sind schneller, als die StVO es erlaubt



Viele Grüße,


Peter M.
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