Dies ist eine Diskussion zu Ausfallrechnung innerhalb des Forums Arztrecht
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| A hat am Montag morgen Bauchschmerzen, Übelkeit und Durchfall und es ist ihm unmöglich das Haus zu verlassen. A ruft 1-2 Std. vor dem Termin B an und sagt den Termin kurzfristig ab indem er auf den Anrufbeantworter des B spricht, und meldet sich kurz darauf auch bei seinem Arbeitgeber krank. Am nächsten Tag geht es A etwas besser und geht zu einem Hausarzt, dieser stellt dem Patienten A eine Krankschreibung für Montag und Dienstag aus (Verdacht auf Magen-Darm-Virus). ---------- A leidet auch an Rheuma, und gleich nächste Woche Montag muss er wieder den Termin bei B absagen, da A nicht gehen kann. Das Knie des A's ist (wahrscheinlich aufgrund der vorangegangenen Magen-Darm-Grippe) höchstentzündet und angeschwollen, so dass A nicht richtig auftreten kann. Beim Arbeitgeber meldet er sich wieder krank, und ruft seinen Rheumatologen an. Nach mehrmaligem Telefonieren und nachdem A einen Freund finden konnte der ihn am nächsten Tag bereitwillig zum Arzt fahren würde, vereinbart A nun einen Termin für Dienstag beim Rheumatologen von dem er dann auch wieder rückwirkend ab Montag krankgeschrieben wird. B verlangt nun aber von A eine Ausfallrechnung für beide nichtwahrgenommene Termine, auch wenn A für beide Montage von den jeweiligen Ärzten krangeschrieben worden ist. A sieht darin keine Logik, hat er Recht wenn er sich weigert diese Ausfallrechnung zu zahlen? Oder liegt B im Recht? |
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| AW: Ausfallrechnung Mit der Suchfunktion hätten Sie folgende Themen gefunden die Ihre Frage beantworten. Hier klicken. Hier klicken. Hier klicken. Bite lesen Sie die Beiträge sorgfälltig. Gruß Pro |
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| AW: Ausfallrechnung A war aber aus einem wichtigen Grund verhindert, die Termine in Anspruch zu nehmen und ist seiner Mitwirkungspflicht durch entsprechende Information an B nachgekommen. Soweit die Ausfall-Hororar-Forderungen auch wirklich gerechtfertigt sein können, hier sollte A noch mal B darauf hinweisen. Falls B noch immerauf seiner Forderung besteht, würde ich das entsprechende Verfahren abwarten und mir schleunigst einen neuen Therapeuten suchen.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Ausfallrechnung Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Ausfallrechnung Moin moin! @Pro & motzmecker: Vielen Dank für die rasche Beantwortung! @ Pro: ![]() Lieber Pro, die Suchfunktion habe ich tatsächlich in Anspruch genommen, und zwar noch bevor ich mich im Juraforum angemeldet habe, nur muss ich ganz ehrlich sagen, dass ich mich nicht, an die von Ihnen aufgeführten Themen erinnern kann. Ich habe leider immer nur Themen aufgerufen, in denen der Patient mehr oder weniger ohne einen wichtigen Grund seinen Termin kurzfristig (in manchen Fällen sogar gar nicht) abgesagt und nicht wahrgenommen hat. Dies wollt ich nur mal so erwähnen, damit nicht der Eindruck entsteht, dass ich ohne vorher im Forum geschaut hätte ob meine Frage evtl. bereits beantwortet wird, einfach ein neues Thema eröffne. Die Suchfunktion ist mir allg. als Foren-Grundregel vor Eröffnung eines neuen Themas bekannt. Nur habe ich wohl anscheinend dieses Mal etwas falsch gemacht... tut mir leid!@motzmecker: A hat nach dem letzten Gespräch mit B, in der es auch um die Ausfallrechnung ging, auch überhaupt keine Ambition mehr zu diesem Therapeuten zu gehen. Wenigstens kann sich A nun wieder etwas auf Weihnachten freuen, ohne daran denken zu müssen 120 € für Nix und wieder Nix los zu werden. Ich wünsche Ihnen beiden frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr! |
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