Dies ist eine Diskussion zu Ausfallhonorar Physiotherapeut innerhalb des Forums Arztrecht
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| Ausfallhonorar Physiotherapeut Telefonisch teilt der Patient XY dies einer Helferin mit. Tage später bekäme der Patient dann eine Rechnung in welcher er Ausfallentschädigung zu zahlen hätte??? Rechtens? Was könnte der Patient XY tun? |
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| AW: Ausfallhonorar Physiotherapeut Zitat:
Such mal hier im Forum nach diesem Thema. Darüber gibts schon einiges. Ach ja: sicher ist diese Aussage nicht, es besteht ein Prozessrisiko. Aber bei 48 Stunden vorher (na, war doch wohl nicht Freitagnachmittag, oder...?) sollte die Absage kein Problem sein.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Ausfallhonorar Physiotherapeut bei wem liegt denn da die Beweispflicht? Der Patient XY kann ja schlecht beweisen, dass er den Termin telefonisch abgesagt hat?!? |
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| AW: Ausfallhonorar Physiotherapeut Der Physiotherapeut muss nachweisen, dass er einen Anspruch auf Honorar hat. Der Patient kann dagegen argumentieren. Im Zivilprozess müssen der Kläger und sein Personal wahrheitsgemäß aussagen, sonst winkt eine Klage wegen Prozessbetrug! Wenn diese Gedächtnislücken entwickeln, kann das ins Auge gehen!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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