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Ausfallhonorar Physiotherapeut

Dies ist eine Diskussion zu Ausfallhonorar Physiotherapeut innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.02.2009, 16:18
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Ausfallhonorar Physiotherapeut

Mal angenommen ein Patient XY hat 3 Termine bei einem Therapeuten vereinbart. Nach dem 1. Termin entscheidet sich der Patient jedoch, da ihm die Praxis nicht zusagt, die beiden anderen Termine abzusagen (mind. 48 Stunden vorher).

Telefonisch teilt der Patient XY dies einer Helferin mit. Tage später bekäme der Patient dann eine Rechnung in welcher er Ausfallentschädigung zu zahlen hätte???

Rechtens? Was könnte der Patient XY tun?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.02.2009, 18:54
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AW: Ausfallhonorar Physiotherapeut

Zitat:
Zitat von Kelliana
Was könnte der Patient XY tun?
Nicht zahlen und angeben, der Physiotherapeut hätte die Termine ohne weiteres anderweitig vergeben können. Die Zeit zur Absage sei dazu lang genug gewesen.

Such mal hier im Forum nach diesem Thema. Darüber gibts schon einiges.

Ach ja: sicher ist diese Aussage nicht, es besteht ein Prozessrisiko. Aber bei 48 Stunden vorher (na, war doch wohl nicht Freitagnachmittag, oder...?) sollte die Absage kein Problem sein.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.02.2009, 18:21
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AW: Ausfallhonorar Physiotherapeut

bei wem liegt denn da die Beweispflicht? Der Patient XY kann ja schlecht beweisen, dass er den Termin telefonisch abgesagt hat?!?
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  #4 (permalink)  
Alt 16.02.2009, 18:39
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AW: Ausfallhonorar Physiotherapeut

Der Physiotherapeut muss nachweisen, dass er einen Anspruch auf Honorar hat. Der Patient kann dagegen argumentieren.

Im Zivilprozess müssen der Kläger und sein Personal wahrheitsgemäß aussagen, sonst winkt eine Klage wegen Prozessbetrug! Wenn diese Gedächtnislücken entwickeln, kann das ins Auge gehen!
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