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Ausfallhonorar

Dies ist eine Diskussion zu Ausfallhonorar innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 25.08.2010, 14:43
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Question Ausfallhonorar

Wie sieht folgender fiktiver Fall aus:
Patient A hat einen Präparationstermin beim Zahnarzt erst am selben Tag kurz vor dem Termin wegen Krankheit abgesagt. Zahnarzt B stellt dem Patienten A darauf einen Betrag in Höhe von 500 Euro als Ausfallhonorar in Rechnung. Patient A wurde aber weder mündlich, noch schriftlich über diese Kosten aufgeklärt. Ebenso hat Patient A eine solche vertragliche Vereinbarung unterschrieben.

Eigentlich dürfte der Zahnarzt B das Honorar für den ausgefallenen Behandlungstermin nicht auf Nr. 9 GOÄ (Verweilgebühr) stützen, denn die GOÄ könne ebenso wie die GOZ grundsätzlich nur für erbrachte Leistungen angewandt werden.
Wie ist die Rechtslage? Muss der Patient die ihm zu Lasten fallende Rechnung von 500 Euro bezahlen oder nicht?
Wie seht ihr das?
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  #2 (permalink)  
Alt 25.08.2010, 15:29
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AW: Ausfallhonorar

Zitat:
Zitat von Hanskrause Beitrag anzeigen
Patient A hat einen Präparationstermin beim Zahnarzt erst am selben Tag kurz vor dem Termin wegen Krankheit abgesagt.
Das Nichterscheinen ist unverschuldet, damit muss der Patient auch nichts zahlen. Man sollte sich an die zuständige Landeszahnärztekammer wenden. In den meisten Patientenerhebungsbögen steht dies auch eindeutig drin. Weiterhin ist die Rechtsprechung bei solchen Sachverhalten eindeutig.

Gruß

Pro
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  #3 (permalink)  
Alt 25.08.2010, 15:37
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AW: Ausfallhonorar

Zitat:
Zitat von Pro Beitrag anzeigen
Weiterhin ist die Rechtsprechung bei solchen Sachverhalten eindeutig.
Na ja, wie man es nimmt....auf jeden Fall hat es der Zahnarzt arg schwer, einen Anspruch durchzusetzen, er muss nachweisen, dass er keinen anderen Patienten hat behandeln können (in einem Urteil sollte er sogar nachweisen, dass er einem anderen Patienten wegen des verfallenen Termins absagen musste).

Man kann da kräftig googeln, ich denke am Ende wird der Patient obsiegen.

Abgesehen davon halte ich den Ansatz einer Verweilgebühr nach 56 GOÄ für nicht gerechtfertigt, denn diese verlangt das Verweilen des Arztes, weil es "wegen der Erkrankung notwendig sei". Dies ist hier im Sachverhalt wohl nur schwer argumentativ zu belegen.
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  #4 (permalink)  
Alt 25.08.2010, 15:42
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AW: Ausfallhonorar

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Na ja, wie man es nimmt
Weiso? Der Patient hat doch unverschuldet (Krankheit) den Termin nicht wahrgenommen. Damit ist der Patient grundsätzlich aus dem Schneider.

Gruß

Pro
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  #5 (permalink)  
Alt 25.08.2010, 16:05
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AW: Ausfallhonorar

Kuck mal, hier ein Überblick (der mir tendenziös zugunsten des Arztes erscheint) http://www.pknds.de/fileadmin/user_u...en_febr_08.pdf

Hier wird auf die Frage "verschuldet oder unverschuldet, ändert das etwas" eingegangen http://www.chiropraktik-bund.de/Adob...ietzko_Nov.pdf

In einem weiteren Urteil verlangte das Gericht von dem Arzt, dem Patienten eine Entlastungsmöglichkeit zu geben (=Ausweichtermin).
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  #6 (permalink)  
Alt 25.08.2010, 16:08
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AW: Ausfallhonorar

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
gibt es da wohl ein urteil oder so? und würde es auch als unverschuldet gelten, falls die absage nicht an krankheit sondern an erheblichem, plötzlichem schneefall hängen würde???
Das war ja klar das irgendein User den Faden weiter spinnen muss. Was wäre wenn. Hätte meine Oma Räder, wärs ein Bus.

Hier gehts darum das der Patient am besagten Termin erkrankte und diesen somit nicht wahrnehmen konnten. Fertig. Das es allgemein bekannt ist, zeigt z.B. die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg.

Urteile dazu kann sich jeder selbst ergooglen. Ich bin es satt wenn Unwissende alles in Frage stellen und sich dann aufregen das das Urteil nicht völlig identisch mit dem fiktiven Fall ist.

@zeiten
Bisher sind wir recht gut miteinander klar gekommen, aber wenn man ständig etwas torpediert ohne erkennbaren Grund, dann platz mir einfach nur der Kragen. Hätte der TE gefragt, kein Problem. Hättest du mit einer Begründung gefragt, ebenso kein Problem. Aber unsinnige Schneeargumente, da schmilzt das Verständnis.
Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Hier wird auf die Frage "verschuldet oder unverschuldet, ändert das etwas" eingegangen http://www.chiropraktik-bund.de/Adob...ietzko_Nov.pdf
Davon ist abzuraten. Es sei denn die Seite ist 10 Jahre alt, dann kann man natürlich nicht auf dem aktuellen Stand sein. Ich würde dann doch eher diesem Link folgen, da er rechtlich gestützt ist.

Gruß

Pro
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  #7 (permalink)  
Alt 25.08.2010, 16:29
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AW: Ausfallhonorar

Zitat:
Zitat von Pro Beitrag anzeigen
Hätte meine Oma Räder, wärs ein Bus.
Wenn ich das Deiner Oma erzähle, ist Schluss mit Küsschen und "ach, was bist Du grooooß geworden"
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  #8 (permalink)  
Alt 25.08.2010, 16:31
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AW: Ausfallhonorar

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Wenn ich das Deiner Oma erzähle, ist Schluss mit Küsschen und "ach, was bist Du grooooß geworden"
Das kannste wenn de selbst im Himmel bist. Stimmt, du kommst ja in die Hölle.

Gruß

Pro
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  #9 (permalink)  
Alt 25.08.2010, 16:39
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AW: Ausfallhonorar

Da sind die interessanteren Leute. Und ewiges Barbecue...
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  #10 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 10:43
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AW: Ausfallhonorar

Kann ein Patient wegen einer Erkrankung einen Arzttermin nicht wahrnehmen, geht das zu Lasten des Arztes.

Das ist auch logisch, denn der Arzt dürfte einen Patienten, der wegen einer Erkrankung sich nicht behandeln lassen kann, auch gar nicht behandeln, selbst wenn der Patient sich trotzdem in die Praxis schleppt...

Wenn der Patient z.B. einen Termin zum Impfen hat, und vor der Impfung stellt der Arzt fest, daß der Patient gerade an bestimmten Infektionen leidet oder aus irgendeinem Grund Cortison eingenommen hat, kann er ihn nicht impfen, weil das anderenfalls ein Kunstfehler wäre.

Wenn ein Patient einen OP-Termin hat und 2 Minuten vor der Operation stellt der Anästhesist fest: "Patient hat plötzlich Herzrhythmus-Störungen, die eine Narkose riskant machen" - dann wird die OP ggf. abgeblasen. Die Kosten trägt der Arzt, denn darf nur das abrechnen, was er tatsächlich gemacht hat. Also alle Schritte bis genau zu diesem Punkt.

Die Möglichkeiten von Ärzten, Patienten für abgesagte Termine in Regress zu nehmen, sind extrem begrenzt. Der Patient hat ja auch immer das Recht, eine bestimmte Behandlung, die eigentlich geplant war, in letzter Sekunde abzulehnen - und muß sie dann auch nicht bezahlen. (Höchstens das, was vereinbarungsgemäß schon vorbereitet wurde, muß er bezahlen.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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