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Attest ohne Untersuchung/Absprache (Schweigepflicht)

Dies ist eine Diskussion zu Attest ohne Untersuchung/Absprache (Schweigepflicht) innerhalb des Forums Arztrecht

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  • 1 Post By Humungus

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  #1 (permalink)  
Alt 16.02.2012, 20:31
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Attest ohne Untersuchung/Absprache (Schweigepflicht)

Hi erst mal an alle.

Versuche das ganze recht kurz zu halten und verzeiht mir bitte alle Rechtschreibefehler, ich bin ziemlich neben der Spur und etwas unkonzentriert. Beispiel: jemand der 34 Jahre alt ist und seit ca. 7 Jahren Querschnittsgelähmt ist, lebt zur Zeit in einer 5 Zimmer Wohnung zusammen mit seiner Schwester und Mutter, die aber im Laufe des Jahres ausziehen. Vor einigen Tagen kam nun ein Attest von seinem Hausarzt in dem es heißt er würde sich daheim in seiner abgedunkelten Wohnung verschanzen und nicht mehr am realen Leben teilnehmen. Er würde sich bei seinen Computerspielen in eine Scheinwelt flüchten und nicht mehr am sozialen Leben teilnehmen. Nach einer gescheiterten Ehe würde er nur noch wechselnde Partnerschaften haben und er würde Behandlungen, wie die Kontrolle eines Dekubituses verweigern usw. usw.
Alles was in dem Attest aufgeführt wird, wo es um den Antrag auf einen gesetzlichen Betreuer geht sind Punkte, die ihm seine Großeltern seit geraumer Zeit vorwerfen.
Nun weiß er mittlerweile das seine Großeltern mit seinem Hausarzt telefoniert haben und dieser scheinbar im Anschluß daran das Attest erstellt hat, indem er ihn förmlich als geisteskrank darstellt.
Meine Frage nun, kann oder darf der Hausarzt überhaupt so ein Attest ohne vorherige Absprache erstellen und wenn, wie glaubwürdig ist so etwas wenn der Arzt nur 2 mal im Jahr zur Kontrolle kommt.
Wie sieht das mit der Schweigepflicht aus, da sich der Arzt ja scheinbar mit seinen Großeltern hier abgesprochen hat.
Wie kann er sich dagegen wehren ?


Gruß

XY Ungelöst

Geändert von dennisluft1978 (16.02.2012 um 22:31 Uhr).
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Alt 16.02.2012, 20:51
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AW: Attest ohne Untersuchung/Absprache (Schweigepflicht)



Bitte zunächst mal den Beitrag entsprechend umformulieren
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Alt 16.02.2012, 22:29
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AW: Attest ohne Untersuchung/Absprache (Schweigepflicht)

Besser ?
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Alt 16.02.2012, 22:52
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AW: Attest ohne Untersuchung/Absprache (Schweigepflicht)

Zitat:
Zitat von dennisluft1978 Beitrag anzeigen
Vor einigen Tagen kam nun ein Attest von seinem Hausarzt...
An wen "kam" es denn? An den Patienten?

Ein Arzt darf ohne Entbindung von der Schweigepflicht weder Patientendaten preisgeben noch überhaupt offenbaren, dass er einen Patienten behandelt. Wenn er aber nur weitergibt, was Angehörige über einen Menschen berichtet haben, bricht er damit nicht die Schweigepflicht.

Also:
Verboten: "Ich berichte über meinen Patienten XY...."

Erlaubt: "Ich berichte über ein Gespräch mit Frau Z, die über ihren Enkel XY berichtet..." (der Hausarzt dürfte nicht erwähnen, dass er XY kennt und keine Details hinzufügen, die ihm im Rahmen eines Behandlungsverhältnisses offenbart wurden!)

"Wehren" kann sich der Patient mit einem Strafantrag sowie der Meldung eines Berufsverstoßes an die Ärztekammer. Zivilrechtlich kann er vom Arzt Unterlassung verlangen.

OT: Was sagen eigentlich Schwester und Mutter zu dem Ganzen? Und hat der Patient nicht tatsächlich ein Problem, das er - natürlich freiwillig - mit einem Fachmann besprechen sollte?
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Alt 17.02.2012, 02:06
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AW: Attest ohne Untersuchung/Absprache (Schweigepflicht)

Das Attest ging direkt an den Patienten. Die Großeltern haben wohl alle genannten Dinge dem Hausarzt bei einem Gespräch zukommen lasse, der darauf ein Attest erstellt ohne den Patient darüber überhaut informiert zu haben. Man kann doch nicht als Hausarzt einfach ein Attest erstellen in dem es heißt, der Patient hätte den Bezug zur Realität verloren und hätte nach der gescheiterten Ehe nur noch wechselnde Partnerschaften. Woher will er das den wissen ?
Müsste sowas dann nicht ein Psychologe kläre.
Geht das überhaupt das ein Arzt und ein paar Großeltern über dem Kopf des Patienten hinweg, einfach einen Antrag auf einen gesetzlichen Betreuer beantragen.?
Man kann doch ausserdem wenn ich meinen Patienten im Jahr 2 mal sehe nicht behaupten er hätte keinen Bezug zur Realität.
Die Mutter sagt da gar nichts dazu, die soll jetzt nun das Attest beim Amtsgericht abgeben.
Man müsste halt wissen wie man sich jetzt verhält, Arzt wechseln, weil das ist doch ganz schön dreist so ein Attest zu erstellen hinter seinem Rücken. Dem Arzt müsste man natürlich auch mal zeigen das es so nicht geht....
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Alt 17.02.2012, 02:21
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AW: Attest ohne Untersuchung/Absprache (Schweigepflicht)

Mir geht es ja im Prinzip nicht darum was der Arzt den Grosseltern möglicherweise gesagt hat, sondern darum das dass Attest auf dem beruht was die Grosseltern dem Arzt gesagt haben.
Weil wieviele Partnerschaften ich habe kann der Arzt ja nicht wissen und dann kann man nicht einfach hergehen und das in ein Attest schreiben.
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Alt 17.02.2012, 09:26
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AW: Attest ohne Untersuchung/Absprache (Schweigepflicht)

Zitat:
Zitat von dennisluft1978 Beitrag anzeigen
Das Attest ging direkt an den Patienten.
Dann wurde durch das Attest die Schweigepflicht nicht verletzt (denn sämtliche Daten wurden ausschließlich dem Patienten mitgeteilt). Es müsste allerdings geprüft werden, ob der Hausarzt im Gespräch mit der Großmutter die Schweigepflicht verletzt hätte, denn auch in diesem dürfte er nicht offenbaren, dass der XY bei ihm Patient wäre.

Zitat:
Man kann doch nicht als Hausarzt einfach ein Attest erstellen in dem es heißt, der Patient hätte den Bezug zur Realität verloren und hätte nach der gescheiterten Ehe nur noch wechselnde Partnerschaften.
Es kommt drauf an, was genau im Attest steht. Solange der Hausarzt exakt schreibt, welchen Eindruck er selber hat und welchen die Angehörigen, geht das.

Falsch: "XY hat den Kontakt zur Außenwelt verloren"
Korrekt: "XY habe laut seinen Angehörigen den Kontakt zur Außenwelt verloren"

Zitat:
Geht das überhaupt das ein Arzt und ein paar Großeltern über dem Kopf des Patienten hinweg, einfach einen Antrag auf einen gesetzlichen Betreuer beantragen.?
Glücklicherweise ja. Ob der Antrag vom Gericht (denn nur ein gericht kann darüber entschieden) durchgeht, ist die Frage, dazu ist ein psychiatrisches Gutachten und ein Urteil eines Richters nötig, der mit dem Patienten redet.

Zitat:
Man kann doch ausserdem wenn ich meinen Patienten im Jahr 2 mal sehe nicht behaupten er hätte keinen Bezug zur Realität.
Dafür reichen manchmal 5 Minuten. Du glaubst nicht, wie schwer eine psychische Erkrankung sein kann.

Zitat:
Die Mutter sagt da gar nichts dazu, die soll jetzt nun das Attest beim Amtsgericht abgeben.
Das kann sie nur mit Einverständnis des Patienten, denn der ist Eigentümer des Attests. Natürlich kann ein Antrag auf Betreuung auch ohne das Attest gestellt werden.

Zitat:
Dem Arzt müsste man natürlich auch mal zeigen das es so nicht geht....
Du schlägst auf den Sack, obwohl Du den Esel meinst, außerdem hast Du den Ernst der Lage absolut nicht verstanden. Offensichtlich sind die Angehörigen verzweifelt und der Arzt hat sich dazu bereiterklärt, darüber zu berichten. Das geschieht nur in einer Ausnahmesituation. Selbst Schwester und Mutter scheinen ja dem Antrag zumindest passiv gegenüberzustehen, anstatt sich darüber aufzuregen.

Der Patient sollte über seine Lage nachdenken, ein Gespräch mit dem Hausarzt suchen und evtl. in Absprache dringend einen Psychologen/Psychiater aufsuchen. Es wird sich dann zeigen, wie die Lage tatsächlich ist. Hält das Gericht den Antrag für stichhaltig, wird sich ein Richter anmelden.
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