Dies ist eine Diskussion zu Arztrechnung nach 3 Jahren innerhalb des Forums Arztrecht
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len??? Geändert von zinta (14.12.2009 um 15:40 Uhr). |
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| AW: Arztrechnung nach 3 Jahren Also: der Anspruch des Arztes ist drei Jahre nach dem Ablauf des Jahres erloschen, in dem er entstand. Einfach gesagt: für eine Behandlung im Jahre 2006 ist der 31.12.2009, 24.00 Uhr, das Ablaufdatum. Werden vorher keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen, kann der Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden. Und zu den verjährungshemmenden Maßnahmen zählen unter anderem der gerichtliche Mahnbescheid, aber nicht eine "einfache" Mahnung oder Zahlungserinnerung. Also. Lässt der Arzt diese Maßnahmen bis zum Ultimo weg, ist eh Sabbat. Auch, wenn das ältere Versicherungsverhältnis mittlerweile beendet ist, kann noch ein Anspruch des Versicherten bestehen. Mal die Unterlagen nachsehen: normalerweise können bis zu drei Jahre alte Rechnungen noch eingereicht werden! Also: Rechnung schnell bei der alten Versicherung einreichen und sehen, was passiert. Und die Rechnung vor der Zahlung an den Arzt ausführlich und gründlich prüfen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Arztrechnung nach 3 Jahren Zitat:
Diese Diskussion hatte ich bereits. Hier klicken. Gruß Pro |
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| AW: Arztrechnung nach 3 Jahren Zitat:
Ich gehe hier weiterhin von einer Verjährung aus.
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| AW: Arztrechnung nach 3 Jahren Zitat:
Zitat:
Zitat:
Lies bitte den Beitrag #2 in dem anderen Thread.Gruß Pro |
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| AW: Arztrechnung nach 3 Jahren Zitat:
Trotzdem will mir das mit dder Verjährung nicht ganz eingehen. Ich mache sie vom Zeitpunkt der Anspruchsentstehung abhändig, nicht von der Rechnungsstellung.
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| AW: Arztrechnung nach 3 Jahren Zitat:
Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Arztrechnung nach 3 Jahren Zitat:
Egal, ich muss mir das mal genauer ansehen, wenn ich Zeit dazu habe. Ich denke, im Ergebnis - der Arzt geht hier im SV leer aus - sind wir einer Meinung.
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| AW: Arztrechnung nach 3 Jahren Zitat:
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Zitat:
Gruß Pro |
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