Dies ist eine Diskussion zu Arztrechnung innerhalb des Forums Arztrecht
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| Arztrechnung mal angenommen, ein psychisch kranker Mann hat ambulant einen Termin für eine Darmspiegelung. Er erscheint an dem bestimmten Morgen nicht zu dem Termin, weil ihn seine Angst vor der Betäubungsspritze übermannt und seine Würgeanfälle in diesem Zusammenhang ihm es nicht gestatten. Kann der Arzt die ausgefallene zeit in Rechnung stellen? Danke für einen Hinweis! D. |
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| AW: Arztrechnung Wenn der Arzt glaubhaft nachweisen kann, das er während dieser Zeit nur Däumchen gedreht hat, weil sonst keine andere Arbeit vorhanden war und kein anderer Patient einbestellt werden konnte. Zudem der Patient den Termin nicht abgesagt hat ( in einem angemessenem Zeitraum), dann JA! Der Betrag dürfte aber nicht höher sein als die Kosten für die geplante Arbeit. |
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| AW: Arztrechnung Ganz so einfach ist das nicht. Schon während des zwingend notwendigen Vorgesprächs müssen die Umstände der Untersuchung besprochen werden. Und in diesem Rahmen hätte sich offenbaren müssen, dass der Patient labil ist und es Schwierigkeiten geben könnte. Man sollte nicht vergessen, dass der Patient erkrankungsbedingt dem Termin fernbleibt. Er muss den Termin absagen, sobald er einschätzen kann, dass er ihn nicht einhalten kann. Ich habe hier hin- und herüberlegt, kann mich aber nicht dazu entscheiden, den Patienten schadenersatzpflichtig zu machen. Im Übrigen sollte man einmal klären, ob dem Arzt tatsächlich ein Verlust entstanden ist. Ist der Patient GKV-Mitglied und die Untersuchung im Quartalsbudget des Arztes enthalten, ist es gut möglich, dass dieses bereits voll ist und er die Untersuchung nahezu für lau macht.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Arztrechnung Nein. Und zwar aus einem ganz einfachen Grund nicht: der Patient "cancelled" nicht mutwillig den Termin, sondern er ist erkrankungsbedingt nicht in der Lage, ihn wahrzunehmen. Wenn z.B. ein ärztlicher Eingriff ausfallen muß, weil sich am Morgen der OP herausstellt, daß der Patient aus gesundheitlichen, medizinisch bedingten Gründen nicht operiert werden kann - dann hat der Arzt ebenfalls den Schwarzen Peter. Ein Arzt muß immer damit rechnen, daß er einen geplanten Eingriff, eine geplante Behandlung, eine geplante Diagnostik nicht durchführen kann, weil medizinische Gründe dagegen sprechen. Das gehört zu seinem normalen Berufsrisiko. Und zu diesen Gründen zählt auch: der Patient hat Angst. Das ist nämlich durchaus etwas anderes als wenn der Patient sagen würde "Nein, danke, ich hab's mir anders überlegt." Dann kann der Arzt den Patienten u.U. in Regress nehmen, muß aber natürlich erstmal nachweisen, daß ihm überhaupt ein Schaden entstanden ist. (Quelle: Ärztekammer SH)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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