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Arztrechnung

Dies ist eine Diskussion zu Arztrechnung innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.06.2010, 03:05
Junior Mitglied
 
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Arztrechnung

Hallo,

folgender rein fiktiver Fall:

Eine Person geht zum Arzt und lässt sich behandeln. Die Person geht davon aus, dass die GKV die kosten trägt. Ein paar Tage später hat die Person die Rechnung vom Arzt im Briefksten, weil Leistungen durchgeführt wurden, die keine Kassenleistung sind. Der Patient wurde nicht darüber aufgeklärt, dass er das selbst bezahlen muss. Muss der Patient dann die Rechnung begleichen?

Danke!
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  #2 (permalink)  
Alt 10.06.2010, 06:19
V.I.P.
 
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AW: Arztrechnung

Zitat:
Zitat von hinterseer Beitrag anzeigen
Muss der Patient dann die Rechnung begleichen?
Ohne schriftliche Vereinbarung ist davon nicht auszugehen.

Siehe auch: Verbraucherzentrale
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #3 (permalink)  
Alt 10.06.2010, 14:34
V.I.P.
 
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AW: Arztrechnung

Zitat:
Zitat von Ed van Schleck Beitrag anzeigen
Ohne schriftliche Vereinbarung ist davon nicht auszugehen.
Das hast Du sehr schön, aber übervorsichtig formuliert: bei einem GKV-Versicherten sind Leistungen außerhalb des Leistungsumfangs der GKV schriftlich zu vereinbaren.

TE, nutz mal die Suchfunktion oder scroll durch die Foren Arzt- bzw. Medizinrecht. Hatten und haben wir immer wieder, die Fragen.

Achtung: stellt sich der Patient dem Arzt als Privatpatient oder Selbstzahler vor (damit er beispielsweise einen bevorzugten Termin kriegt), sieht die Sache anders aus!
__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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