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Arzthonorar bei Fehldiagnose

Dies ist eine Diskussion zu Arzthonorar bei Fehldiagnose innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.10.2009, 00:33
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Arzthonorar bei Fehldiagnose

Hat ein Arzt bei einer Fehldiagnose einen Honoraranspruch? Die Leistung wurde ja nicht erbracht …
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  #2 (permalink)  
Alt 11.10.2009, 00:39
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AW: Arzthonorar bei Fehldiagnose

Hi...

aber selbstverständlich besteht auch dann der Anspruch....sie müssen das Brot oder den Kuchen beim Bäcker ja auch bezahlen, wenn es Ihnen im Nachhinein NICHT schmecken sollte !!

Chris
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  #3 (permalink)  
Alt 11.10.2009, 08:09
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AW: Arzthonorar bei Fehldiagnose

Bei einem Behandlungsvertrag mit einem Arzt handelt es sich nicht um einen Werkvertrag, der das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses (hier: korrekte Diagnose) vereinbart. Vielmehr liegt ein Dienstvertrag vor. Der Arzt ist verpflichtet, nach den Regeln der Kunst zu diagnostizieren und zu behandeln.

Hat der Arzt dies getan, steht ihm das Honorar zu. Der Patient muss bei einem Zweifel nachweisen, dass der Arzt bei einem korrekten Handeln die richtige Diagnose hätte finden müssen.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.10.2009, 11:40
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AW: Arzthonorar bei Fehldiagnose

Stellt sich die Frage nach der Abrechnung für die OP, als versehentlich das falsche Bein amputiert wurde ???

Immerhin, wurde ja auch da eine perfekte Dienstleistung erbracht
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  #5 (permalink)  
Alt 11.10.2009, 11:41
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AW: Arzthonorar bei Fehldiagnose

Zitat:
Zitat von Mars17
Immerhin, wurde ja auch da eine perfekte Dienstleistung erbracht
Aber nicht die vereinbarte! Und was man nicht ordert, muss man auch (meistens) nicht bezahlen.
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  #6 (permalink)  
Alt 11.10.2009, 11:44
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AW: Arzthonorar bei Fehldiagnose

Zitat:
Zitat von Humungus
Aber nicht die vereinbarte!

Im OP war nur bekannt:

Amputation eines rechten Beines,.....

Der Chirurg als Linkshänder,... bzw. stand am Fußende des Patienten
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  #7 (permalink)  
Alt 11.10.2009, 11:54
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AW: Arzthonorar bei Fehldiagnose

ach weißt Du, das kommt nicht einmal so selten vor. Meist ist der Fehler eine Umlagerung des Patienten, die der Chirurg nicht merkt und auf die er auch nicht hingewiesen wird. Fehlerketten halt!

Typisch: Achillessehne, Patient liegt erst in Rückenlage, Chirurg, bereits steril, steht mit Rücken zum Patienten, sieht sich Röntgenbild/CT an. Patient wird in Bauchlage gedreht, Chirurg dreht sich um und fängt an, das falsche Bein zu desinfizieren.

Fast immer sind bei solchen Seitenverwechslungen mehrere Personen fahrlässig.
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