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Arzthaftung bei Facelift

Dies ist eine Diskussion zu Arzthaftung bei Facelift innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.07.2009, 12:48
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Arzthaftung bei Facelift

Angenommen ein plastischer Chirurg führt ein Facelift durch, das i.d.R. mindesten 10 Jahr halten soll.

Nach zwei Jahren reklamiert die Patientin, da der Effekt nicht anhält u. soll für eine zweite OP nochmal über 5000,-- € zahlen.

Wie verhält es sich in diesem Fall mit der Arzthaftung ?
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  #2 (permalink)  
Alt 11.07.2009, 13:56
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AW: Arzthaftung bei Facelift

Der Dienstvertrag kennt keine Gewährleistung.

Solange der Arzt keine Garantie übernommen hat, ist nichts zu machen.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.07.2009, 14:57
V.I.P.
 
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AW: Arzthaftung bei Facelift

Es könnte höchstens sein, dass der Eingriff nicht nach den Regeln ärztlicher Kunst durchgeführt wurde.

Um welchen Eingriff wäre es denn gegangen?
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Albert Einstein

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  #4 (permalink)  
Alt 11.07.2009, 16:30
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AW: Arzthaftung bei Facelift

Das dürfte schwierig werden - der Arzt würde nur 20 % auf die erneute OP geben - i.d.R. nimmt er 12.000 € incl. MwSt.
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  #5 (permalink)  
Alt 11.07.2009, 16:33
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AW: Arzthaftung bei Facelift

Zitat:
Zitat von Humungus
Es könnte höchstens sein, dass der Eingriff nicht nach den Regeln ärztlicher Kunst durchgeführt wurde.

Um welchen Eingriff wäre es denn gegangen?

Dazu müsste ein Gutachter eingeschaltet werden ?

Es war ein Midfacelift - SMAS
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  #6 (permalink)  
Alt 11.07.2009, 17:11
V.I.P.
 
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AW: Arzthaftung bei Facelift

Zitat:
Zitat von Charis2305
Dazu müsste ein Gutachter eingeschaltet werden ?
Garantiert. Man kann den Weg über die Schlichtungsstele der Landesärztekammer gehen oder den Weg über einen eigenen Anwalt.

Zitat:
Zitat von Charis2305
Es war ein Midfacelift - SMAS
Was es nicht alles gibt...bei manchen Liftings hat der Patient das Gefühl, es wäre "zu wenig" gemacht worden. Folge: Enttäuschung sofort oder relativ bald.

Warum aber der Effekt zu gering ist, hat im Prinzip drei Gründe:
1. Der Chirurg macht tatsächlich "zu wenig". Das kann ein Berufsfehler sein - oder eine richtige ärztliche Entscheidung, denn "zu viel" hat nicht nur medizinische Gegenargumente, es kann auch kosmetisch entstellend wirken (ich sag nur Knef).
2. Das Bindegewebe und die tieferen Gesichtsschichten geben schneller nach als erwartet. Quasi eine "Voralterung". Dagegen kann der Chirurg nix machen - außer nachzuarbeiten. Sein Fehler ist es nicht. Er hat nur mit den 10 Jahren den Mund zu voll genommen. Aber: die allgemeine Aussage 10 Jahre ist bei vielen Straffungen erfahrungsgemäß eine relativ zuverlässige.
3. Es gibt Erkrankungen, die den Effekt haben, beispielsweise, dass sich Wasser unter der Haut sammelt. Dann wird die Haut gedehnt und erschlafft schnell, wenn das Wasser wieder verschwindet.

Man wird also prüfen müssen (wenn der Patient das will), ob hier ein Fehler vorliegt oder ein anderer Grund für den zu geringen Effekt. Dazu sollten viele, viele Fotos da sein, und ein Gutachter, der sich in diesen Bereichen auskennt.

Kosten sparen kann sich der Patient, wenn er sich entweder bei der Landesärztekammer beschwert oder sich erst einmal bei einem Konkurrenten des ersten Chirurgen vorstellt. Dessen Aussagen sind mit ein wenig Vorsicht zu betrachten, können aber schon ein Hinweis sein, ob eine Beschwerde überhaupt eine Chance hat.
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  #7 (permalink)  
Alt 11.07.2009, 18:10
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AW: Arzthaftung bei Facelift

Hallöchen -

ja ich werde bei einem Kollegen vorstellig werden; muss mich allerdings in acht nehmen, da diese Chirurgen sich oft sehr gut kennen. Somit könnte der Schuß nach hinten losgehen.

Trotzdem vielen Dank für diese tolle Anwort
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