Dies ist eine Diskussion zu Arztfehler? innerhalb des Forums Arztrecht
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| Arztfehler? Ich versuche es so kurz wie möglich zu Beschreiben. Vor circa 1.5 Jahren war Patient A in einen Krankenhaus aufgenommen worden mit Rückenschmerzen und Taubheitsgefühlen in beiden Beinen. Nach einer MRT aufzeichnung stand laut Ärzte schnell fest das Patient A nix hat. (Normale Abnunzung). Jetzt war Patient A nochmal in einen Krankenhaus wegen selbigen beschwerden. Nach erneuten MRT -> Bandscheibenvorfall, wird jetzt mit PRT Behandelt und es geht Patient A deutlich besser. Patient A hat den Arzt die MRT bilder gegeben um zu Gucken ob der Bandscheibenvorfall vor etwa 1.5 jahre auch schon da war. Der Doc sagte Patient A das er da war zwar sehr klein und auf den bildern schlecht zu sehen, aber wenn man mehr wie 5 sek drauf geschaut hätte, dann hätte man den Erkennen können. Meine Frage kann Patient A das Krankenhaus auf Schadensersatz/Schmerzensgeld verklagen. Oder können sich die Götter in Weiß rausreden z.B kaum zu sehen, was er ja auch war. Aber auch nicht unmöglich zu sehen. Patient A hat den befund in dem Abnunzung steht und die MRT Bilder auf CD. So danken für jeden Guten Rat |
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| AW: Arztfehler? Zitat:
Bei Schmerzensgeld kann ich nix sagen. Da der neue Arzt aber nicht sagte, dass man den Bandscheibenvorfall hätte sehen MÜSSEN, sondern sehen KÖNNEN würde ich die Chancen nicht so hoch einschätzen, aber das hat nix mit Ahnung, sondern rein mit Bauchgefühl zu tun
__________________ Zitat:
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| AW: Arztfehler? Ein Schaden ist entstanden, innerhalb des jahres wo Patient A dachte er hätte nur ein Abnuzung ist der Bandscheibenvorfall schlimmer und Größer geworden. LG |
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| AW: Arztfehler? Zitat:
__________________ Zitat:
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| AW: Arztfehler? Auch das trifft zu, A war wegen Rückenschmerzen krank geschrieben, aber A weiss nicht wie das verhältnis dazu ist da ja Lohnfortzahlung bestand. |
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| AW: Arztfehler? Man müsste als erstes den Ärzten nachweisen, dass sie bei fachgerechter Diagnostik den Bandscheibenvorfall hätte erkennen müssen (Abnutzung? Bei neurologischen Ausfällen? Hmmmm...). Ist dies der Fall, kann A Schmerzensgeld beanspruchen, wenn nachgewiesen werden kann, dass er bei der korrekten Diagnostik und Therapie weniger Schmerzen gehabt hätte. Und dass durch das Abwarten die Erkrankung verschlechtert wurde. Sollte ein Schaden entstanden sein, kann auch dieser geltend gemacht werden. Bei Lohnfortzahlung wäre dieser Schaden dem Arbeitgeber entstanden - wiederum, wenn die Lohnfortzahlung hätte vermieden werden können. Weitere Schäden könnten Krankenhauskosten, Medikamente etc. sein. So etwas muss gutachterlich geprüft werden und ist aus der Ferne nicht zu beurteilen. OT: Wer Abkürzungen wie PRT benutzt, sollte sich nicht wundern, wenn so mancher non-med. hier sil. hält. Elaborierter Code ist empfehlenswert.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Arztfehler? Zitat:
Für das andere gibt's ggf. Schmerzensgeld.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Arztfehler? Zitat:
Wegen des (zu) elaborierten Codes muss man sich aber vielleicht nicht so viele Sorgen machen. Wozu gibt es denn Wikipedia? |
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