Dies ist eine Diskussion zu Arztbericht falsch; Nichtraucherschutz innerhalb des Forums Arztrecht
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| Arztbericht falsch; Nichtraucherschutz Einige Wochen später erhält Patient A den Arztbericht, in dem das Bestreben des Patienten auf rauchfreie Behandlungsräume gemäß den gesetzlichen Vorschriften als unnormales narzisstisches Verhalten und neurotische Persönlichkeitsstörungen abgetan wird. Der Arztbericht wird missbraucht, um das eigene Fehlverhalten der Klinik zu rechtfertigen. Kann der Inhalt dieses Arztberichtes angefochten werden? Kann eine Löschung falscher Diagnosen verlangt werden? Wie kann sich Patient A sich gegen falsche Arztberichte wehren oder sind Ärzte wirklich "Götter in weiss", die schreiben können was sie wollen? Kein Arzt zuvor hat Patient A derartige Diagnosen gestellt. Seit dem Behandlungsabbruch ist Patient A in lungenfachärztlicher Behandlung wegen asthmatischen Beschwerden. Diese haben sich durch die Rauchbelastung in der Tagesklinik deutlich verstärkt. |
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| AW: Arztbericht falsch; Nichtraucherschutz Zitat:
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Der Patient kann versuchen, sein Recht über die Krankenkasse, die Kassenärztliche Vereinigung, die Schlichtungsstelle Landesärztekammer und auch direkt bei der Klinik durchzusetzen. Zitat:
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Schenkt man dem Sachverhalt Glauben, könnte der Patient einen Schadenersatz und ein Schmerzensgeld geltend machen. Aber nicht jeder Sachverhalt stellt sich im wahren Leben dann auch so dar.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Arztbericht falsch; Nichtraucherschutz Vielen Dank für die ausführliche Einlassung Humungus. Zu de Unklarheiten: Patient A hat sich nicht unangemessen eingelassen. Aufgrund seiner Gesundheitsbeschwerden hat er zunächst freundlich, dann bestimmt, die Einstellung des Rauchens in den Gemeinschaftsräumen erbeten. Dies passte der Klinik nicht! Anm: Nach dem neuen Nichtraucherschutzgesetz in NRW (NiSchG NRW) ist Rauchen in Gesundheitseinrichtungen generell untersagt! Welche andere Wahl hatte er? Die Diagnose kann man nur schwer widerlegen, da es sich hierbei um keinen Beinbruch o.ä. handelt. Jedoch ist auffällig, dass es keine einzige Vordiagnose dieser Art gibt. Auch nach der Tagesklinik gab es bereits zwei weitere fachärztliche Behandlungen. In den hierzu gefertigten Arztberichten teilten die Ärzte die Diagnosen der Tagesklinik ausdrücklich NICHT. Vor der Behandlung in der Tagesklinik war bei Patient A zu keinem Zeitpunkt Asthma diagnostiziert worden. Es gibt eine frühere Diagnose über eine chronische Bronchitis, die aber bisher nur latent vorhanden war und sich nicht bemerkbar machte. Das Asthma tauchte mit der Rauchexposition auf! Die Gemeinschaftsräume konnte Patient A nicht meiden, da in ihnen weite Teile der Behandlung stattfanden. Er konnte sich der Rauchbelastung somit nahezu nicht entziehen. Patient A hat inzwischen in Erfahrung gebracht, dass vergleichbare andere Tageskliniken durchweg rauchfrei sind und das Rauchen dort nur ausserhalb der Gebäude erlaubt ist. Wie kann er A eine Änderung des Arztberichtes erreichen? Wie kann er B die Behandlung rauchfrei fortsetzen? Andere Tageskliniken sind zu weit entfernt. |
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| AW: Arztbericht falsch; Nichtraucherschutz Zitat:
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Alternative: ambulante Behandlung durch Facharzt.
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| AW: Arztbericht falsch; Nichtraucherschutz Zitat:
Steht dort wirklich "Behandlungsräume"? Behandlungsräume müssen rauchfrei sein. Hier sollte der genaue Wortlaut nachgeschaut werden. Behandlungsraum ist nicht gleich Gemeinschaftsraum. Ich kenne keine Klinik in der es Rauchern gestattet ist, in nicht dafür gekennzeichneten Räumen zu rauchen. War dem tatsächlich so, so wäre eine Beschwerde an eine übergeordnete Behörde hilfreich und nötig. (Krankenhausaufsichtsbehörde) |
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| AW: Arztbericht falsch; Nichtraucherschutz Hallo Vico Nach meiner Kenntnis ist das Rauchen in Gesundheitseinrichtungen in NRW seit zwei Jahren GRUNDSÄTZLICH nicht erlaubt, unabhängig davon, ob es sich um einen Behandlungsraum handelt oder nicht. Auf dem Raum muss auch nicht "Behandlungsraum" draufstehen. Wenn in diesem Raum die Behandlungen stattfinden ist es ein solcher. Ist in diesem Raum dann auch noch eine Rauchbelastung, kann sich Patient A dieser nicht einfach entziehen, ohne sich nicht auch der Behandlung zu entziehen. Entgegen Ihrer Auffassung sind nach meiner Kenntnis in Kliniken nicht einmal mehr Raucherräume erlaubt! |
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| AW: Arztbericht falsch; Nichtraucherschutz @ Humungus Es stimmt, ich habe mich nicht ganz korrekt ausgedrückt. Das Asthma bei Patient A existierte vor dem Besuch der Tagesklinik NICHT. Es gab vorher wie gesagt nur eine latente chronische Bronchitis. Zu keinem Zeitpunkt vor dem Tagesklinikbesuch gab es eine Asthmadiagnose, seit der Rauchexposition muss Patient A täglich Kortikoidpräparate einnehmen und wird lungenfachärztlich betreut. Natürlich ist das Vertrauensverhältnis belastet. Ein Arzt- und Therapeutenwechsel in selber Klinik wäre erforderlich. Eine ambulante Behandlung durch Facharzt wird von der Krankenkasse nur 1 x wöchentlich bewilligt. Alternativ wäre eine vollstationäre Behandlung möglich, aber diese nur in gravierenden Fällen, was hier nicht der Fall ist. Zwischen beiden Behandlungen liegt die Tagesklinik. Eine andere Tagesklinik gibt es für Patient A nicht in erreichbarer Nähe. |
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| AW: Arztbericht falsch; Nichtraucherschutz Zitat:
Es geht hier nicht darum ob ein Behandlungsraum als dieses gekennzeichnet ist etc. Mein Beitrag zielt darauf ab, ob das Wort " B e h a n d l u n g s r a u m" tatsächlich im A r z t b e r i c h t steht! Beim letzten Satz könntest Du recht haben. Da bin ich nicht auf dem neuesten Stand. |
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| AW: Arztbericht falsch; Nichtraucherschutz Zitat:
Ich habe eine ganz andere Frage: das Nichtraucherschutzgesetz in NRW gilt seit dem 01.01.2008. Wann erfolgte die Behandlung des B? Desweiteren bitte ich den §3 Absatz 2 und insbesondere den Absatz 4, Buchstabe a) und c), zur Kenntnis zu nehmen. Im Absatz 2 wird das generalle Verbot übrigens nur für stationäre Einrichtungen (und nicht für Tageskliniken) festgelegt. http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_vbl_...0601&vd_back=N
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Arztbericht falsch; Nichtraucherschutz Ergänzend zu Humungus: Zitat:
Zitat:
Aber einen Raucherraum der als Behandlungs-/oder Therapieraum für alle Patienten genutzt wird, würde dem Nichtraucherschutzgesetz NRW ganz klar widersprechen.
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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