Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Arztbericht falsch; Nichtraucherschutz

Dies ist eine Diskussion zu Arztbericht falsch; Nichtraucherschutz innerhalb des Forums Arztrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 17.03.2009, 07:39
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 28
Keine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Arztbericht falsch; Nichtraucherschutz

Patient A begibt sich wegen burn-out in eine psychosomatische Tagesklinik (NRW). Er leidet ausserdem unter Asthma. Seit 2007 besteht in NRW ein neues Nichtraucherschutzgesetz, welches Rauchen in Gesundheitseinrichtungen generell untersagt. Hieran hält sich die Klinik nicht. Selbst in den Gemeinschaftsräumen darf dort tageweise geraucht werden (80 % der Patienten sind Raucher). Hierdurch erleidet Patient A einen Asthmaschub. Patient A bittet zunächst freundlich, später nachdrücklich auf Einstellung des Rauchens in den Gemeinschaftsräumen. Das Personal (tlw. selbst Raucher) stellt sich stur und verlangt, der Patient möge sich in die bestehende Raucherregelung einfügen. Patient A bricht die Behandlung wegen zunehmenden Atembeschwerden ab. Patient A beschwert sich bei der Klinikleitung, die jedoch ihr Personal deckt und nichts unternimmt.

Einige Wochen später erhält Patient A den Arztbericht, in dem das Bestreben des Patienten auf rauchfreie Behandlungsräume gemäß den gesetzlichen Vorschriften als unnormales narzisstisches Verhalten und neurotische Persönlichkeitsstörungen abgetan wird. Der Arztbericht wird missbraucht, um das eigene Fehlverhalten der Klinik zu rechtfertigen. Kann der Inhalt dieses Arztberichtes angefochten werden? Kann eine Löschung falscher Diagnosen verlangt werden? Wie kann sich Patient A sich gegen falsche Arztberichte wehren oder sind Ärzte wirklich "Götter in weiss", die schreiben können was sie wollen?

Kein Arzt zuvor hat Patient A derartige Diagnosen gestellt. Seit dem Behandlungsabbruch ist Patient A in lungenfachärztlicher Behandlung wegen asthmatischen Beschwerden. Diese haben sich durch die Rauchbelastung in der Tagesklinik deutlich verstärkt.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 17.03.2009, 08:16
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Arztbericht falsch; Nichtraucherschutz

Zitat:
Zitat von Kirschblüte
Einige Wochen später erhält Patient A den Arztbericht, in dem das Bestreben des Patienten auf rauchfreie Behandlungsräume gemäß den gesetzlichen Vorschriften als unnormales narzisstisches Verhalten und neurotische Persönlichkeitsstörungen abgetan wird.
Die Klinik hat wohl den Eindruck von A erhalten, dass er sich in vollkommen unangemessener Weise geäußert hat und dass er narzisstische Gründe hatte, seinen Willen mit Macht durchzusetzen. Sollten dafür Belege vorhanden sein (beispielsweise Schilderungen von Ärzten, Psychologen und Pflegern), wird das nicht angezweifelt werden können.
Zitat:
Zitat von Kirschblüte
Kann der Inhalt dieses Arztberichtes angefochten werden? Kann eine Löschung falscher Diagnosen verlangt werden?
Dafür muss der Klinik nachgewiesen weden, dass die Diagnosen nicht nur falsch sind, sondern dass nach Würdigung aller Umstände bei fachlich korrektem Arbeiten ein anderes Ergebnis bestehen würde. Wenn überhaupt ist das nur durch einen Gutachter zu erreichen.
Zitat:
Zitat von Kirschblüte
Wie kann sich Patient A sich gegen falsche Arztberichte wehren oder sind Ärzte wirklich "Götter in weiss", die schreiben können was sie wollen?
Sie können bei weitem nicht alles schreiben, was sie wollen. Allerdings sehen Ärzte eine Situation manchmal anders als Patienten, und sie sind nicht gezwungen, ihre Wertung zu unterdrücken.

Der Patient kann versuchen, sein Recht über die Krankenkasse, die Kassenärztliche Vereinigung, die Schlichtungsstelle Landesärztekammer und auch direkt bei der Klinik durchzusetzen.
Zitat:
Zitat von Kirschblüte
Seit dem Behandlungsabbruch ist Patient A in lungenfachärztlicher Behandlung wegen asthmatischen Beschwerden.
Vorher nicht? Da hatte er laut Sachverhalt ebenfalls Asthma.
Zitat:
Zitat von Kirschblüte
Diese haben sich durch die Rauchbelastung in der Tagesklinik deutlich verstärkt.
Hm. Wie sollte das gehen, wenn man die Gemeinschaftsräume meidet?

Schenkt man dem Sachverhalt Glauben, könnte der Patient einen Schadenersatz und ein Schmerzensgeld geltend machen. Aber nicht jeder Sachverhalt stellt sich im wahren Leben dann auch so dar.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 17.03.2009, 09:30
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 28
Keine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Arztbericht falsch; Nichtraucherschutz

Vielen Dank für die ausführliche Einlassung Humungus. Zu de Unklarheiten:

Patient A hat sich nicht unangemessen eingelassen. Aufgrund seiner Gesundheitsbeschwerden hat er zunächst freundlich, dann bestimmt, die Einstellung des Rauchens in den Gemeinschaftsräumen erbeten. Dies passte der Klinik nicht! Anm: Nach dem neuen Nichtraucherschutzgesetz in NRW (NiSchG NRW) ist Rauchen in Gesundheitseinrichtungen generell untersagt! Welche andere Wahl hatte er?

Die Diagnose kann man nur schwer widerlegen, da es sich hierbei um keinen Beinbruch o.ä. handelt.
Jedoch ist auffällig, dass es keine einzige Vordiagnose dieser Art gibt. Auch nach der Tagesklinik gab es bereits zwei weitere fachärztliche Behandlungen. In den hierzu gefertigten Arztberichten teilten die Ärzte die Diagnosen der Tagesklinik ausdrücklich NICHT.

Vor der Behandlung in der Tagesklinik war bei Patient A zu keinem Zeitpunkt Asthma diagnostiziert worden. Es gibt eine frühere Diagnose über eine chronische Bronchitis, die aber bisher nur latent vorhanden war und sich nicht bemerkbar machte. Das Asthma tauchte mit der Rauchexposition auf!

Die Gemeinschaftsräume konnte Patient A nicht meiden, da in ihnen weite Teile der Behandlung stattfanden. Er konnte sich der Rauchbelastung somit nahezu nicht entziehen.

Patient A hat inzwischen in Erfahrung gebracht, dass vergleichbare andere Tageskliniken durchweg rauchfrei sind und das Rauchen dort nur ausserhalb der Gebäude erlaubt ist.

Wie kann er A eine Änderung des Arztberichtes erreichen?
Wie kann er B die Behandlung rauchfrei fortsetzen? Andere Tageskliniken sind zu weit entfernt.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 17.03.2009, 11:26
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Arztbericht falsch; Nichtraucherschutz

Zitat:
Zitat von Kirschblüte
Vor der Behandlung in der Tagesklinik war bei Patient A zu keinem Zeitpunkt Asthma diagnostiziert worden.
Das widerspricht dem angegebenen Sachverhalt:
Zitat:
Zitat von Kirschblüte, Eingangsthread
Patient A begibt sich wegen burn-out in eine psychosomatische Tagesklinik (NRW). Er leidet ausserdem unter Asthma.
Wie auch immer: der kurzfristige (werden ja nur wenige Wochen gewesen sein) Aufenthalt in Räumen, in denen geraucht wird, löst nur bei vorbestehender Prädisposition Asthma aus.
Zitat:
Zitat von Kirschblüte
Wie kann er A eine Änderung des Arztberichtes erreichen?
Meiner Meinung nach kaum. Die Klinik wird auf ihrer Bewertung bestehen. Will er es unbedingt durchsetzen, muss er sich einen Anwalt nehmen und klagen.
Zitat:
Zitat von Kirschblüte
Wie kann er B die Behandlung rauchfrei fortsetzen? Andere Tageskliniken sind zu weit entfernt.
Du willst Doch nicht ernsthaft sagen, dass B diese Klinik ein zweites Mal zur Behandlung nutzen will, oder? Das Vertrauensverhältnis dürfte völlig zerrüttet sein.

Alternative: ambulante Behandlung durch Facharzt.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 17.03.2009, 12:23
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 6.866
88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)  
AW: Arztbericht falsch; Nichtraucherschutz

Zitat:
Zitat von Kirschblüte

Einige Wochen später erhält Patient A den Arztbericht, in dem das Bestreben des Patienten auf rauchfreie Behandlungsräume gemäß den gesetzlichen Vorschriften als unnormales narzisstisches Verhalten und neurotische Persönlichkeitsstörungen abgetan wird.

Steht dort wirklich "Behandlungsräume"? Behandlungsräume müssen rauchfrei sein.
Hier sollte der genaue Wortlaut nachgeschaut werden.
Behandlungsraum ist nicht gleich Gemeinschaftsraum.

Ich kenne keine Klinik in der es Rauchern gestattet ist, in nicht dafür gekennzeichneten Räumen zu rauchen. War dem tatsächlich so, so wäre eine Beschwerde an eine übergeordnete Behörde hilfreich und nötig. (Krankenhausaufsichtsbehörde)
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 17.03.2009, 12:35
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 28
Keine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Arztbericht falsch; Nichtraucherschutz

Hallo Vico

Nach meiner Kenntnis ist das Rauchen in Gesundheitseinrichtungen in NRW seit zwei Jahren GRUNDSÄTZLICH nicht erlaubt, unabhängig davon, ob es sich um einen Behandlungsraum handelt oder nicht. Auf dem Raum muss auch nicht "Behandlungsraum" draufstehen. Wenn in diesem Raum die Behandlungen stattfinden ist es ein solcher. Ist in diesem Raum dann auch noch eine Rauchbelastung, kann sich Patient A dieser nicht einfach entziehen, ohne sich nicht auch der Behandlung zu entziehen.

Entgegen Ihrer Auffassung sind nach meiner Kenntnis in Kliniken nicht einmal mehr Raucherräume erlaubt!
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 17.03.2009, 12:45
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 28
Keine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Kirschblüte hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Arztbericht falsch; Nichtraucherschutz

@ Humungus

Es stimmt, ich habe mich nicht ganz korrekt ausgedrückt. Das Asthma bei Patient A existierte vor dem Besuch der Tagesklinik NICHT. Es gab vorher wie gesagt nur eine latente chronische Bronchitis.
Zu keinem Zeitpunkt vor dem Tagesklinikbesuch gab es eine Asthmadiagnose, seit der Rauchexposition muss Patient A täglich Kortikoidpräparate einnehmen und wird lungenfachärztlich betreut.

Natürlich ist das Vertrauensverhältnis belastet. Ein Arzt- und Therapeutenwechsel in selber Klinik wäre erforderlich.

Eine ambulante Behandlung durch Facharzt wird von der Krankenkasse nur 1 x wöchentlich bewilligt. Alternativ wäre eine vollstationäre Behandlung möglich, aber diese nur in gravierenden Fällen, was hier nicht der Fall ist. Zwischen beiden Behandlungen liegt die Tagesklinik. Eine andere Tagesklinik gibt es für Patient A nicht in erreichbarer Nähe.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 17.03.2009, 12:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 6.866
88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)  
AW: Arztbericht falsch; Nichtraucherschutz

Zitat:
Zitat von Kirschblüte
Nach meiner kenntnis ist das Rauchen in Gesundheitseinrichtungen in NRW seit zwei Jahren GRUNDSÄTZLICH nicht erlaubt, unabhängig davon, ob es sich um einen Behandlungsraum handelt oder nicht. Auf dem Raum muss auch nicht "Behandlungsraum" draufstehen.

Entgegen Ihrer Auffassung sind nach meiner Kenntnis in Kliniken nicht einmal mehr Raucherräume erlaubt!

Es geht hier nicht darum ob ein Behandlungsraum als dieses gekennzeichnet ist etc.
Mein Beitrag zielt darauf ab, ob das Wort " B e h a n d l u n g s r a u m" tatsächlich im
A r z t b e r i c h t steht!

Beim letzten Satz könntest Du recht haben. Da bin ich nicht auf dem neuesten Stand.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 17.03.2009, 13:43
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Arztbericht falsch; Nichtraucherschutz

Zitat:
Zitat von Kirschblüte
Natürlich ist das Vertrauensverhältnis belastet. Ein Arzt- und Therapeutenwechsel in selber Klinik wäre erforderlich.
Aha. Und den wollte der B dann erzwingen. Da wünsche ich viel Glück und komme langsam zur Überzeugung, dass die Diagnose der Klinik nicht völlig von der Hand zu weisen ist.

Ich habe eine ganz andere Frage: das Nichtraucherschutzgesetz in NRW gilt seit dem 01.01.2008.

Wann erfolgte die Behandlung des B?

Desweiteren bitte ich den §3 Absatz 2 und insbesondere den Absatz 4, Buchstabe a) und c), zur Kenntnis zu nehmen. Im Absatz 2 wird das generalle Verbot übrigens nur für stationäre Einrichtungen (und nicht für Tageskliniken) festgelegt.

http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_vbl_...0601&vd_back=N
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 17.03.2009, 14:15
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 1.843
99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1843 Beiträge, 171 Bewertungen)  
AW: Arztbericht falsch; Nichtraucherschutz

Ergänzend zu Humungus:

Zitat:
In stationären Gesundheits- sowie in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen (Schulen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe) dürfen keine Raucherräume eingerichtet werden.

In Gesundheitseinrichtungen besteht die Möglichkeit von Ausnahmen für Personen,

* die sich in palliativmedizinischer oder psychiatrischer Behandlung befinden,

* die sich aufgrund einer gerichtlich angeordneten Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung des Krankenhauses aufhalten,

* bei denen die Untersagung des Rauchens dem Therapieziel entgegensteht.

Für diese Personen können Räume zur Verfügung gestellt werden, die den Zweck des Gesetzes weiterhin jedoch nicht beeinträchtigen dürfen.
Zitat:
Darf in Gesundheitseinrichtungen (stationäre Pflege, stationären Rehabilitationseinrichtungen) außerhalb des Klinikgebäudes geraucht werden?

Das Rauchverbot in Gesundheitseinrichtungen bezieht sich lediglich auf die Gebäude selbst. Das Rauchen im Freien ist weiterhin erlaubt.

Darf auf dem gesamten Klinikgelände einer Rehabilitations-Klinik, in der es eine Eltern-Kind-Station und die Möglichkeit für eine klinikinterne Kinderbetreuung gibt, weiterhin geraucht werden?

Auch hier gilt das generelle Rauchverbot nur in den Gebäuden, das Rauchen auf dem Gelände ist erlaubt.

Darf auf den Balkonen und Dachterrassen einer Klinik geraucht werden?

In Gesundheitseinrichtungen gilt ein generelles Rauchverbot in geschlossenen Räumen. Balkone und Dachterrassen sind davon nicht erfasst.

Gilt das generelle Rauchverbot in Gesundheitseinrichtungen auch für deren separat stehende Verwaltungsgebäude?

In einem vom Behandlungsbereich getrennt stehenden Verwaltungsgebäude gilt kein generelles Rauchverbot, da es nicht zu den Gesundheits- und Sozialeinrichtungen i.S.d. Gesetzes zählt.

Darf in einem Pflegeheim ein Raucherraum eingerichtet werden?

In Einrichtungen der Pflege und der Behindertenhilfe ist die Einrichtung eines Raucherraums zulässig. Es muss sich dabei um einen Nebenraum handeln.
*Quelle: MAGS

Aber einen Raucherraum der als Behandlungs-/oder Therapieraum für alle Patienten genutzt wird, würde dem Nichtraucherschutzgesetz NRW ganz klar widersprechen.
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Volksbegehren Nichtraucherschutz Betäubungsmittelrecht 04.12.2009 08:54
Nichtraucherschutz in Satzung festhalten?? Kommunalrecht 21.11.2009 13:17
Arztbericht falsch, Nichtraucherschutz in Krankenhäusern Medizinrecht 15.03.2009 09:24
Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz Krankenhaus Nachrichten: Wissenschaft 30.03.2007 12:00
Falsch geparkt - jedoch Adresse in der Anzeige FALSCH (Hausnummer) Straßenverkehrsrecht 22.12.2006 14:21





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arztrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN