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Arzt spritzt Kontrastmittel ins Hautgewebe

Dies ist eine Diskussion zu Arzt spritzt Kontrastmittel ins Hautgewebe innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.01.2011, 19:44
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Arzt spritzt Kontrastmittel ins Hautgewebe

Hallo !

Angenommen Person A ist nierenkrank und soll zur Bestätigung noch einmal geröntgt werden.

A liegt auf dem Röntgentisch und das Kontrastmittel wird in die Armbeuge gespritzt.

Nachdem sämtliches Kontrastmittel gespritzt wurde stellt Ärztin eine starke Schwellung des Oberarmes fest, Arm sieht aus wie eine Bockwurst kurz vor dem Platzen.

Ärztin möchte Nadel entfernen und stellt dabei fest das die Nadel im Hautgewebe durch Materialfehler abgebrochen ist und somit sämtliches Kontrastmittel in das Hautgewebe gelaufen ist.

Professor eilt mit 3 Leuten hinzu und führt dasselbe am anderen Arm erfolgreich aus.


Frage: Muss dieser Vorfall in den Akten festgehalten werden zumal Kontrastmittel über die Nieren abgebaut wird ?

MfG
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  #2 (permalink)  
Alt 31.01.2011, 20:36
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AW: Arzt spritzt Kontrastmittel ins Hautgewebe

Zitat:
Zitat von Vicky-D Beitrag anzeigen
Hallo !

Angenommen Person A ist nierenkrank und soll zur Bestätigung noch einmal geröntgt werden.

A liegt auf dem Röntgentisch und das Kontrastmittel wird in die Armbeuge gespritzt.

Nachdem sämtliches Kontrastmittel gespritzt wurde stellt Ärztin eine starke Schwellung des Oberarmes fest, Arm sieht aus wie eine Bockwurst kurz vor dem Platzen.

Ärztin möchte Nadel entfernen und stellt dabei fest das die Nadel im Hautgewebe durch Materialfehler abgebrochen ist und somit sämtliches Kontrastmittel in das Hautgewebe gelaufen ist.

Professor eilt mit 3 Leuten hinzu und führt dasselbe am anderen Arm erfolgreich aus.


Frage: Muss dieser Vorfall in den Akten festgehalten werden zumal Kontrastmittel über die Nieren abgebaut wird ?

MfG
Tag,
allein schon wegen des so genannten Qualitätsmanagements muss dieser Vorfall festgehalten werden, da alle Medizinprodukte einer so genannten Chargennummer unterliegen.

Gruß
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  #3 (permalink)  
Alt 31.01.2011, 20:58
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AW: Arzt spritzt Kontrastmittel ins Hautgewebe

Vielen Dank schonmal für die sehr hilfreiche Antwort.

Hätte A denn Anspruch diese Akte einzusehen ?

Und muss A einen Grund nennen warum A Akteneinsicht haben möchte ?

Spielt der Zeitraum dabei eine Rolle ?




Wie sieht es mit folgendem Fall aus:

Person A muss danach zum Kopf röntgen.

HNO-Arzt stellt auf Röntgenbild Fleck fest und deklariert es als Tumor, ist sich nach 15 Minuten Diskussion mit der Schwester aber plötzlich nicht sicher ob es der Haargummie ! sein könnte den Person A während der Röntgenaufnahme noch in den Haaren hatte weil er diesen noch in den Haaren von A sieht.

Person A ist sich logischerweise auch unsicher, Haargummie war im Haar aber woher soll A wissen ob dieser etwas verfälscht und demnach entfernt werden müsste.

Daraufhin meint Arzt, dass man ja erst nach 6 Wochen erneut röntgen könne und man einfach annehmen soll es war der Haargummie.

Neuer Röntgentermin wird nicht mehr vom HNO-Arzt vergeben.

Hätte der Arzt nochmal röntgen müssen ?
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  #4 (permalink)  
Alt 31.01.2011, 21:08
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AW: Arzt spritzt Kontrastmittel ins Hautgewebe

Zitat:
Zitat von Vicky-D Beitrag anzeigen
Hätte A denn Anspruch diese Akte einzusehen ?
ja. uneingeschränkt.

Zitat:
Und muss A einen Grund nennen warum A Akteneinsicht haben möchte ?
nein.

Zitat:
Spielt der Zeitraum dabei eine Rolle ?
nein. alle akten müssen 10 jahre aufbewahrt werden. danach könnte es schwierig werden.

zu den anderen sachen weiß ich nix.
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  #5 (permalink)  
Alt 31.01.2011, 21:33
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AW: Arzt spritzt Kontrastmittel ins Hautgewebe

Vielen Dank. :-)
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  #6 (permalink)  
Alt 31.01.2011, 22:12
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AW: Arzt spritzt Kontrastmittel ins Hautgewebe

Zitat:
Zitat von Vicky-D Beitrag anzeigen
Hätte der Arzt nochmal röntgen müssen ?
Wenn eine sofortige Röntgenaufnahme indiziert ist.

An der Geschichte wundert mich allerdings, dass nicht in zwei Ebenen aufgenommen wurde, dann hätte das Artefakt leicht identifiziert werden können.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #7 (permalink)  
Alt 01.02.2011, 01:18
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AW: Arzt spritzt Kontrastmittel ins Hautgewebe

Zitat:
Zitat von Vicky-D Beitrag anzeigen
Muss dieser Vorfall in den Akten festgehalten werden zumal Kontrastmittel über die Nieren abgebaut wird ?
Die gesamte Diagnose und Behandlung muß vom Arzt dokumentiert werden, und dazu gehören selbstverständlich auch Zwischenfälle bei Diagnose und Behandlung.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #8 (permalink)  
Alt 01.02.2011, 01:24
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AW: Arzt spritzt Kontrastmittel ins Hautgewebe

Zitat:
Zitat von Vicky-D Beitrag anzeigen
Hätte A denn Anspruch diese Akte einzusehen ?
Der Patient hat Anspruch auf Einsicht in die Patientenakte, der Arzt darf dabei subjektive Kommentare und Einschätzungen "schwärzen", nicht aber die Fakten, Befunde usw. (Ausnahmen gelten u.U. bei psychiatrischer Behandlung.)

Zitat:
Und muss A einen Grund nennen warum A Akteneinsicht haben möchte ?
Nein.

Zitat:
Spielt der Zeitraum dabei eine Rolle ?
Der Arzt muß die Patientakte 10 Jahre nach nach Ende der Behandlung aufheben. Erfolgt dann eine neue Eintragung, muß wiederum die ganze Akte, von Anfang an 10 Jahre aufbewahrt werden. Will sagen: wenn der Patient einmal innerhalb von 10 Jahren zu einem Arzt geht, muß dieser die vollständige Patientenakte aufbewahren. Der Patient hat Anspruch auf Einsicht in die gesamte Akte, bei einer sehr umfangreichen Akte ist es natürlich hilfreich, den Einsichtsanspruch genauer zu konkretisieren, zwingend ist das aber nicht.

Für Röntgenbehandlungen (nicht: Röntgenaufnahmen - sondern Behandlung mit Röntgenstrahlung) besteht eine Aufbewahrungspflicht für 30 Jahre, ebenso für Behandlung mit radioaktiven Stoffen; die Dokumentation über das berufsgenossenschaftliche D-Arzt-Verfahren (Berufsunfälle und Berufskrankheiten) müssen 15 Jahre aufbewahrt werden, ebenso die Dokumentation über Transfusionen mit Blut oder Blutprodukten. 5 Jahre lang müssen die Durchschriften von der Krebsfrüherkennung und dem Gesundheits-Check-up aufbewahrt werden (sofern daraus keine Behandlung resultiert, sonst natürlich entsprechend länger).

Der Arzt muß die Akte nicht an den Patienten herausgeben (darf er ja auch nicht, wegen seiner Dokumentationspflicht), der Patient kann aber auf eigene Kosten eine Kopie anfertigen lassen.

Zitat:
Wie sieht es mit folgendem Fall aus:

Person A muss danach zum Kopf röntgen.

HNO-Arzt stellt auf Röntgenbild Fleck fest und deklariert es als Tumor, ist sich nach 15 Minuten Diskussion mit der Schwester aber plötzlich nicht sicher ob es der Haargummie ! sein könnte den Person A während der Röntgenaufnahme noch in den Haaren hatte weil er diesen noch in den Haaren von A sieht.

Person A ist sich logischerweise auch unsicher, Haargummie war im Haar aber woher soll A wissen ob dieser etwas verfälscht und demnach entfernt werden müsste.

Daraufhin meint Arzt, dass man ja erst nach 6 Wochen erneut röntgen könne und man einfach annehmen soll es war der Haargummie.

Neuer Röntgentermin wird nicht mehr vom HNO-Arzt vergeben.

Hätte der Arzt nochmal röntgen müssen ?
Das ist eine medizinische Frage und keine rechtliche, die deshalb auch nur ein medizinischer Gutachter beantworten kann.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #9 (permalink)  
Alt 04.02.2011, 15:39
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AW: Arzt spritzt Kontrastmittel ins Hautgewebe

Ersteinmal vielen Dank für die sehr hilfreichen Antworten.

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Wenn eine sofortige Röntgenaufnahme indiziert ist.

An der Geschichte wundert mich allerdings, dass nicht in zwei Ebenen aufgenommen wurde, dann hätte das Artefakt leicht identifiziert werden können.
Es ging hauptsächlich um die Nebenhöhlen, ob da zwei Aufnahmen nötig sind weiß der Patient nicht.

Zu Fall 2 - ist das aber nicht rein rechtlich fahrlässig ?

Ich meine wenn angenommen nach 2 Jahren erneut geröntgt wird und der Fleck sich tatsächlich als etwas Bösartiges herausstellen sollte.
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  #10 (permalink)  
Alt 04.02.2011, 15:58
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AW: Arzt spritzt Kontrastmittel ins Hautgewebe

Zitat:
Zitat von Vicky-D Beitrag anzeigen
Es ging hauptsächlich um die Nebenhöhlen, ob da zwei Aufnahmen nötig sind weiß der Patient nicht.
Das weiß nur der behandelnde Arzt und der Radiologe.

Zitat:
Zu Fall 2 - ist das aber nicht rein rechtlich fahrlässig ?

Ich meine wenn angenommen nach 2 Jahren erneut geröntgt wird und der Fleck sich tatsächlich als etwas Bösartiges herausstellen sollte.
Man muss eben genau abwägen, ob man weitere Diagnostik betreibt oder die Sache auf sich beruhen lässt. Und dazu gehört auch abzuschätzen, wie hoch das Risiko ist, dass es sich um etwas Bösartiges handelt.
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