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Arzt lügt, Beweislast

Dies ist eine Diskussion zu Arzt lügt, Beweislast innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 02.12.2010, 20:23
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Arzt lügt, Beweislast

Folgender fiktiver Fall:

Ein Arzt behauptet in einem Arzthaftungsverfahren, dass er angeblich den Patienten zu einem Facharzt überwiesen hätte. Komisch ist nur, dass in der Krankenakte, welche der Patient von dem Arzt anforderte, keine Überweisung und kein Befund von dem angeblichen Facharzt zu finden ist. Wer hat in diesem Fall die Beweislast? Zudem müsste es der Patient genau wissen, ob er zu einem Facharzt überwiesen wurde oder nicht. Macht sich der Arzt strafbar wegen dieser offensichtlichen Falschaussage?

Geändert von Juraforum (25.05.2011 um 10:22 Uhr). Grund: Bitte nur fiktive Fälle diskutieren!
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Alt 02.12.2010, 22:35
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AW: Arzt lügt, Beweislast

Zitat:
Zitat von 3LTI Beitrag anzeigen
Wer hat in diesem Fall die Beweislast?
Im Allgemeinen hat im Arzthaftungsprozess der Patient als Kläger die Beweislast. Sind jedoch grobe Behandlungsfehler oder Dokumentationsmängel vorhanden, kann dem Kläger die Beweislast erleichtert werden. Im Extremfall kommt es zur Beweislastumkehr.

Eine Behauptung des Arztes, die unschwer zu belegen wäre (Dokumentation in den Unterlagen, Mäuschen, das die Überweisung ausgestellt hat), wird das Gericht schon stutzen lassen. Nichtdestotrotz steht die Behauptung des Arztes erst einmal im Raum.
Zitat:
Zudem müsste es der Patient genau wissen, ob er zu einem Facharzt überwiesen wurde oder nicht.
Ärzte lügen, Patienten auch. Außerdem ist das Patientengedächtnis manchmal extrem löchrig, oder der Patient hat Dinge komplett falsch verstanden.
Zitat:
Macht sich der Arzt strafbar wegen dieser offensichtlichen Falschaussage?
Wenn sie nachweisbar ist: ja.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.12.2010, 09:09
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AW: Arzt lügt, Beweislast

Zitat:
Zitat von 3LTI Beitrag anzeigen
Komisch ist nur, dass in der Krankenakte, welche der Patient von dem Arzt anforderte, keine Überweisung und kein Befund von dem angeblichen Facharzt zu finden ist.
Das in der Krankenakte keinerlei Vermerk einer Überweisung zu finden ist, könnte dem Arzt nachteilig sein. Ein Befund hingegen kann nur dann in der Akte liegen wenn dieser von einem Arzt erstellt und zugesandt wurde. Diese Begründung ist unsinnig.

Weiterhin würde mich interessieren, ob der Arzt den Patienten behandelt hat und ihn gleichzeitig an einen Facharzt überwiesen haben soll, oder ob der Arzt lediglich die Überweisung ausgestellte hat. Denn ist die Ausstellung einer Überweisung ohne Arztkontakt erfolgt, dann rechnet der Arzt die GOÄ-Ziffer 2 ab.

Was die Beweislast angeht, so stimme ich Humungus teilweise zu. Denn die Behauptung, dass eine Facharztüberweisung ausgestellt wurde, erging vom Arzt, und damit muss der Arzt auch seine Behauptung im Rahmen der Beweislast festigen.

Gruß

Pro
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  #4 (permalink)  
Alt 03.12.2010, 11:50
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AW: Arzt lügt, Beweislast

Zitat:
Zitat von Pro Beitrag anzeigen
Das in der Krankenakte keinerlei Vermerk einer Überweisung zu finden ist, könnte dem Arzt nachteilig sein. Ein Befund hingegen kann nur dann in der Akte liegen wenn dieser von einem Arzt erstellt und zugesandt wurde. Diese Begründung ist unsinnig.

Weiterhin würde mich interessieren, ob der Arzt den Patienten behandelt hat und ihn gleichzeitig an einen Facharzt überwiesen haben soll, oder ob der Arzt lediglich die Überweisung ausgestellte hat. Denn ist die Ausstellung einer Überweisung ohne Arztkontakt erfolgt, dann rechnet der Arzt die GOÄ-Ziffer 2 ab.

Was die Beweislast angeht, so stimme ich Humungus teilweise zu. Denn die Behauptung, dass eine Facharztüberweisung ausgestellt wurde, erging vom Arzt, und damit muss der Arzt auch seine Behauptung im Rahmen der Beweislast festigen.

Gruß

Pro
Der angeklagte Arzt hat parallel zu dem Pseudofacharzt weiterbehandelt nach der angeblichen Überweisung. Zudem äußert sich der angeklagte Arzt dahingehend, das er auf die Diagnostik seines "Pseudofachkollegen" vertraut hat und somit keine weitere Diagnostik vorgenommen hat. Folglich muss "irgendwo" der Befund des "Pseudofacharztes" liegen. Vermutlich ist von einem Prozessbetrug § 263 StGB auszugehen. Zwischenzeitlich wurde der Arzt aufgefordert den "Pseudofacharzt" zu benennen. Somit wird es interessant werden.
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  #5 (permalink)  
Alt 03.12.2010, 12:10
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AW: Arzt lügt, Beweislast

Zitat:
Zitat von 3LTI Beitrag anzeigen
Folglich muss "irgendwo" der Befund des "Pseudofacharztes" liegen.
Zumindest in der Dokumentation des Facharztes.

Um was für einen Facharzt soll es sich denn handeln? Es sieht ja so aus, als wäre der Patient nie bei ihm gewesen. Pathologe? Labormediziner?

Eines muss man sagen: das Argumentationsgerüst wird in sich zusammenbrechen, wenn das Kaninchen nicht aus dem Hut gezaubert wird. Ich glaube nicht, dass der Arzt derart dumm ist.

Halte uns auf dem Laufenden.
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Alt 03.12.2010, 18:17
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AW: Arzt lügt, Beweislast

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Um was für einen Facharn zt soll es sich denn handeln? Es sieht ja so aus, als wäre der Patient nie bei ihm gewesen. Pathologe? Labormediziner?
Neurologe. Der Patient ist selbst gespannt auf den Namen des betreffenden Arztes. Denn er wurde tatsächlich nie zu einem Neurologen überwiesen.

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Eines muss man sagen: das Argumentationsgerüst wird in sich zusammenbrechen, wenn das Kaninchen nicht aus dem Hut gezaubert wird. Ich glaube nicht, dass der Arzt derart dumm ist.
Die Bekanntgabe oder Nichtbekanntgabe des Namens von dem Phantomarzt wird vermutlich das Verfahren schnell beenden.
Der angeklagte Arzt hat vermutlich jetzt ein Problem ...
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  #7 (permalink)  
Alt 03.12.2010, 19:00
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AW: Arzt lügt, Beweislast

Zitat:
Zitat von 3LTI Beitrag anzeigen
Neurologe. Der Patient ist selbst gespannt auf den Namen des betreffenden Arztes. Denn er wurde tatsächlich nie zu einem Neurologen überwiesen.
Hm. Ein Neurologe, der "nach Aktenlage" eine Diagnose erstellt hat und eine Therapieempfehlung gegeben hat? Ist zwar möglich, aber eine komische Sache.

Zitat:
Die Bekanntgabe oder Nichtbekanntgabe des Namens von dem Phantomarzt wird vermutlich das Verfahren schnell beenden.
Das bezweifle ich, solche Verfahren können lange, lange dauern.
Zitat:
Der angeklagte Arzt hat vermutlich jetzt ein Problem ...
Wenn er tatsächlich einen "Dritten Mann" erfunden hat, durchaus. Er muss die Befunde offenbaren, und sollte ein weiterer Arzt involviert sein, gilt das auch für diesen. Abgesehen davon: die Schweigepflicht gilt ebenso - auch gegenüber Ärzten! Hat der Arzt ohne Einverständnis des Patienten mit einem weiteren Arzt über ihn geredet, wachsen die Probleme weiter.
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  #8 (permalink)  
Alt 07.12.2010, 10:30
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AW: Arzt lügt, Beweislast

Angenommen der beklagte Arzt begeht Suizid aufgrund der Aktenlage.
Folglich kann dann der Arzt nicht mehr beklagt und abgeurteilt werden. Wer ist dann anzuklagen um die Schadensersatzansprüche geltend zu machen - seine Berufshaftpflichtversicherung?
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  #9 (permalink)  
Alt 07.12.2010, 11:12
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AW: Arzt lügt, Beweislast

Zitat:
Zitat von 3LTI Beitrag anzeigen
Angenommen der beklagte Arzt begeht Suizid aufgrund der Aktenlage.
Aber hallo!
Zitat:
Folglich kann dann der Arzt nicht mehr beklagt und abgeurteilt werden.
Es gibt Erben. Und die Nachhaftung durch die Haftpflicht.
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  #10 (permalink)  
Alt 07.12.2010, 21:56
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AW: Arzt lügt, Beweislast

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Aber hallo!
Es gibt Erben. Und die Nachhaftung durch die Haftpflicht.
Bei einem derzeitgen Streitwert von 200000 EUR würden wohl etwaige Erben intensiv nachdenken die Erbschaft vom Arzt anzunehmen ...
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