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Arzt lehnt Abrechnung über gesetzlihe KK ab

Dies ist eine Diskussion zu Arzt lehnt Abrechnung über gesetzlihe KK ab innerhalb des Forums Arztrecht

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  #21 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 16:01
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AW: Arzt lehnt Abrechnung über gesetzlihe KK ab

Der Patient hat dieses Formular wohl unterschrieben- eine Kopie hat er aber nicht bekommen.
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  #22 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 17:31
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AW: Arzt lehnt Abrechnung über gesetzlihe KK ab

Zitat:
Zitat von funsurfer Beitrag anzeigen
Der Patient hat dieses Formular wohl unterschrieben- eine Kopie hat er aber nicht bekommen.
Aber der Arzt hat es - und kann die erfolgte Aufklärung entsprechend also nachweisen.

Damit fällt dann diese Option schon mal aus.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #23 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 14:11
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AW: Arzt lehnt Abrechnung über gesetzlihe KK ab

Hallo,

mittlerweile wurden die ausgeführten Leistungen der Rechnung gezahlt und die Beschreibung des Patienten über die Behandlung samt Schweigepflichtsentbindung an die zuständige Landesärztekammer geschickt.

Die PVS (Privatärztliche Verrechnungsstelle) droht nun wg. dem verbleibenden Restbetrag mit Mahnverfahren.

Frage: Sollte der Patient es auf eine Klage ankommen lassen?
Es steht Aussage gegen Aussage; der Arzt hat ja wirklich aberwitzige Positionen in Rechnung gestellt:
- 34 Erörtern einer Lebensveränderung
- 1215 Fernrohr- / Lupenbrille, Bestimmung
- ...

Sollte der Artz nicht seinerseits Angst haben, dass der Patient ihn wegen versuchten Betruges (oder welche Anklage sollte man in Betracht ziehen) anzeigt?

Zumindest muss sich der Patient in den nächsten zwei Tagen schriftlich äussern.

Vielen Dank schon mal!
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  #24 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 12:24
V.I.P.
 
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AW: Arzt lehnt Abrechnung über gesetzlihe KK ab

Zitat:
Zitat von funsurfer Beitrag anzeigen
mittlerweile wurden die ausgeführten Leistungen der Rechnung gezahlt und die Beschreibung des Patienten über die Behandlung samt Schweigepflichtsentbindung an die zuständige Landesärztekammer geschickt.

Die PVS (Privatärztliche Verrechnungsstelle) droht nun wg. dem verbleibenden Restbetrag mit Mahnverfahren.

Frage: Sollte der Patient es auf eine Klage ankommen lassen?
Das geht jetzt offenkundig in eine Einzelfallberatung eines konkreten Rechtsstreites über und hat nichts mehr mit einer grundsätzlichen theoretischen Erörterung zu tun.

Rechtsberatung im Einzelfall ist in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten.

Zitat:
Zumindest muss sich der Patient in den nächsten zwei Tagen schriftlich äussern.
Wieso "muß"? Wer kann ihn dazu zwingen?

Wenn es - und das scheint mir offenkundig - ein konkreter Streitfall ist, dann wäre jetzt der Zeitpunkt, sich von einem Rechtsanwalt beraten und ggf. vertreten zu lassen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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