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Arzt lehnt Abrechnung über gesetzlihe KK ab

Dies ist eine Diskussion zu Arzt lehnt Abrechnung über gesetzlihe KK ab innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 02.12.2011, 13:17
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Arzt lehnt Abrechnung über gesetzlihe KK ab

Grüß Gott,
folgender fiktiver Fall:

Patient P macht einen Termin bei einem Augenart und wird dann von diesem dazu genötigt zu unterschreiben, dass er die anfallenden Kosten privat zu bezahlen hat, da die gesetzliche KK nicht kostendeckend zahlt.

Aus gesundheitlichen Gründen/Not unterschreibt P zähneknirschend.

Einen Monat später kommt eine völlig überzogene Arztrechnung.
(250€ für 15min)
Es werden Positionen abgerechnet, die:
- die gesetzliche KK gezahlt hätte
- die erst gar nicht erbracht wurden

Der Arzt besteht auf Rückfrage auf der Richtigkeit der Abrechnung und stellt sich stur.

- P hat einen Anteil als korrekt anerkannt und 75€ überwiesen.
- P hat die durchgeführten Untersuchungen mit einenen Worten dokumentiert und zusammen mit der Rechnung an die zuständige Landesärztekammer zur Prüfung der Rechnung geschickt

Frage: Wie soll sich P weiter verhalten wenn der Arzt klagt?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.12.2011, 13:51
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AW: Arzt lehnt Abrechnung über gesetzlihe KK ab

Zitat:
Zitat von funsurfer
(250€ für 15min)
spezialisten sind halt teuer.

welche leistungen wurden denn berechnet?
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  #3 (permalink)  
Alt 02.12.2011, 13:53
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AW: Arzt lehnt Abrechnung über gesetzlihe KK ab

Zitat:
Zitat von funsurfer Beitrag anzeigen
Frage: Wie soll sich P weiter verhalten wenn der Arzt klagt?
Na, wenn der Arzt doch hier genötigt hat, sollte man erst einmal Strafantrag wegen Nötigung stellen. Und nur den Teilbetrag zahlen, der korrekt ist. Und der Klage entspannt entgegensehen.

Ich würde als genötigter Patient natürlich umgehend die Praxis verlassen.
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  #4 (permalink)  
Alt 02.12.2011, 21:08
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AW: Arzt lehnt Abrechnung über gesetzlihe KK ab

Zitat:
Zitat von funsurfer Beitrag anzeigen
Es werden Positionen abgerechnet, die:
- die gesetzliche KK gezahlt hätte
Das ist verboten. Medlung an die Krankenkasse.

Gruß

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  #5 (permalink)  
Alt 02.12.2011, 21:14
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AW: Arzt lehnt Abrechnung über gesetzlihe KK ab

Zitat:
Zitat von funsurfer Beitrag anzeigen
Patient P macht einen Termin bei einem Augenart und wird dann von diesem dazu genötigt zu unterschreiben, dass er die anfallenden Kosten privat zu bezahlen hat, da die gesetzliche KK nicht kostendeckend zahlt.
War es ein Arzt mit Kassenzulassung? War es eine ärztliche Leistung, die von der GKV übernommen wird?
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Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #6 (permalink)  
Alt 02.12.2011, 21:29
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AW: Arzt lehnt Abrechnung über gesetzlihe KK ab

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
War es ein Arzt mit Kassenzulassung?
Ich denke schon, sonst macht folgende Aussage des TE doch keinen Sinn.
Zitat:
Zitat von funsurfer Beitrag anzeigen
Patient P macht einen Termin bei einem Augenart und wird dann von diesem dazu genötigt zu unterschreiben, dass er die anfallenden Kosten privat zu bezahlen hat, da die gesetzliche KK nicht kostendeckend zahlt.
Gut, der Wortlaut ist nicht ganz eindeutig, aber ich tendiere dazu das es sich um einen kassenzugelassenen Arzt handelt.
Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
War es eine ärztliche Leistung, die von der GKV übernommen wird?
Das steht aber nun wirklich da. Siehe:
Zitat:
Zitat von funsurfer Beitrag anzeigen
Es werden Positionen abgerechnet, die:
- die gesetzliche KK gezahlt hätte
Gruß

Pro
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  #7 (permalink)  
Alt 02.12.2011, 22:38
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AW: Arzt lehnt Abrechnung über gesetzlihe KK ab

Hallo,

es ist ein Arzt mit Krankenkassenzulassung.

Und es waren Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse zahlt.

Wenn man hier im Forum Bilder veröffentlichen könnte, würde ich die Rechnung hier gerne hochladen.
(anonymisiert)
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  #8 (permalink)  
Alt 02.12.2011, 23:03
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AW: Arzt lehnt Abrechnung über gesetzlihe KK ab

du meinst ne fiktive rechnung...? musst du irgendwo hohcladen und hier verlinken. direkt hochladen geht nicht.
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  #9 (permalink)  
Alt 02.12.2011, 23:21
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AW: Arzt lehnt Abrechnung über gesetzlihe KK ab

Machmal. Fiktive Rechnung gefällt mir.

PS: wer hat gesagt, dass die Krankenkasse die Leistungen zahlt?
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  #10 (permalink)  
Alt 03.12.2011, 11:02
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AW: Arzt lehnt Abrechnung über gesetzlihe KK ab

Zitat:
Zitat von Pro Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von TomRohwer
War es ein Arzt mit Kassenzulassung?
Ich denke schon, sonst macht folgende Aussage des TE doch keinen Sinn.
Bei einer mir bekannten Landesärztekammer gehen jährlich Dutzende Beschwerden von Patienten ein, die in der GKV versichert sind, zu einem Arzt gehen, der nur privat behandelt und keine Kassenzulassung hat (doch, die gibt es, und gar nicht so wenige), dort darauf hingewiesen wird, der Patient müsse seine Rechnung privat bezahlen und könne höchstens versuchen, bei seiner GKV einen Teil der Rechnung erstattet zu bekommen, die sich dann dort behandeln lassen - und anschließend bitterlich darüber beschweren, daß ihre GKV nicht alles oder sogar gar nichts von der Rechnung bezahlt...

Insofern ist die Nachfrage schon angebracht.

Zitat:
Zitat:
Zitat von TomRohwer
War es eine ärztliche Leistung, die von der GKV übernommen wird?
Das steht aber nun wirklich da. Siehe:
"Es werden Positionen abgerechnet, die:
- die gesetzliche KK gezahlt hätte"
Es haben sich schon ganz andere Leute im deutschen Sozial- und Krankenversicherungssystem verlaufen als unbedarfte Patienten... ;-)

Bevor man sich da groß über irgendetwas aufregt, muß man erstmal die genauen Fakten klären - und das können (leider) heutzutage nur noch Experten.

Man gehe also zu seiner GKV und zeige denen den Fall und frage sie, ob das eine Leistung ist, die der kassenzugelassene Arzt hätte als GKV-Leistung erbringen müssen oder ob man dummerweise in irgendeine Ausnahmelücke gefallen ist, und wenn die Leistung als GKV-Leistung hätte erbracht werden müssen, dann kann man gleich die GKV bitten, dem Arzt auf die Füße zu treten und fragen, welche weiteren Schritte (Beschwerde bei der KV) nun angebracht sind.

Ist mir sowieso ein Rätsel, warum man nicht als erstes zu den dafür zuständigen Institutionen geht. (Wenn man mit deren Auskunft nicht glücklich wird oder Gründe hat, die für falsch zu halten, dann sind weitere Recherchen ja durchaus sinnvoll.)
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