Dies ist eine Diskussion zu Arzt lehnt Abrechnung über gesetzlihe KK ab innerhalb des Forums Arztrecht
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| Arzt lehnt Abrechnung über gesetzlihe KK ab folgender fiktiver Fall: Patient P macht einen Termin bei einem Augenart und wird dann von diesem dazu genötigt zu unterschreiben, dass er die anfallenden Kosten privat zu bezahlen hat, da die gesetzliche KK nicht kostendeckend zahlt. Aus gesundheitlichen Gründen/Not unterschreibt P zähneknirschend. Einen Monat später kommt eine völlig überzogene Arztrechnung. (250€ für 15min) Es werden Positionen abgerechnet, die: - die gesetzliche KK gezahlt hätte - die erst gar nicht erbracht wurden Der Arzt besteht auf Rückfrage auf der Richtigkeit der Abrechnung und stellt sich stur. - P hat einen Anteil als korrekt anerkannt und 75€ überwiesen. - P hat die durchgeführten Untersuchungen mit einenen Worten dokumentiert und zusammen mit der Rechnung an die zuständige Landesärztekammer zur Prüfung der Rechnung geschickt Frage: Wie soll sich P weiter verhalten wenn der Arzt klagt? |
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| AW: Arzt lehnt Abrechnung über gesetzlihe KK ab Zitat:
welche leistungen wurden denn berechnet? |
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| AW: Arzt lehnt Abrechnung über gesetzlihe KK ab Na, wenn der Arzt doch hier genötigt hat, sollte man erst einmal Strafantrag wegen Nötigung stellen. Und nur den Teilbetrag zahlen, der korrekt ist. Und der Klage entspannt entgegensehen. Ich würde als genötigter Patient natürlich umgehend die Praxis verlassen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Arzt lehnt Abrechnung über gesetzlihe KK ab Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Arzt lehnt Abrechnung über gesetzlihe KK ab Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Arzt lehnt Abrechnung über gesetzlihe KK ab Ich denke schon, sonst macht folgende Aussage des TE doch keinen Sinn. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Pro |
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| AW: Arzt lehnt Abrechnung über gesetzlihe KK ab Hallo, es ist ein Arzt mit Krankenkassenzulassung. Und es waren Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse zahlt. Wenn man hier im Forum Bilder veröffentlichen könnte, würde ich die Rechnung hier gerne hochladen. (anonymisiert) |
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| AW: Arzt lehnt Abrechnung über gesetzlihe KK ab du meinst ne fiktive rechnung...? musst du irgendwo hohcladen und hier verlinken. direkt hochladen geht nicht. |
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| AW: Arzt lehnt Abrechnung über gesetzlihe KK ab Machmal. Fiktive Rechnung gefällt mir. PS: wer hat gesagt, dass die Krankenkasse die Leistungen zahlt?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Arzt lehnt Abrechnung über gesetzlihe KK ab Zitat:
Insofern ist die Nachfrage schon angebracht. Zitat:
Bevor man sich da groß über irgendetwas aufregt, muß man erstmal die genauen Fakten klären - und das können (leider) heutzutage nur noch Experten. Man gehe also zu seiner GKV und zeige denen den Fall und frage sie, ob das eine Leistung ist, die der kassenzugelassene Arzt hätte als GKV-Leistung erbringen müssen oder ob man dummerweise in irgendeine Ausnahmelücke gefallen ist, und wenn die Leistung als GKV-Leistung hätte erbracht werden müssen, dann kann man gleich die GKV bitten, dem Arzt auf die Füße zu treten und fragen, welche weiteren Schritte (Beschwerde bei der KV) nun angebracht sind. Ist mir sowieso ein Rätsel, warum man nicht als erstes zu den dafür zuständigen Institutionen geht. (Wenn man mit deren Auskunft nicht glücklich wird oder Gründe hat, die für falsch zu halten, dann sind weitere Recherchen ja durchaus sinnvoll.)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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