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Arzt im Praktikum

Dies ist eine Diskussion zu Arzt im Praktikum innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 00:20
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Question Arzt im Praktikum

Guten Abend,

nehmen wir mal an, A hat eine ärztliche Berufserlaubnis von der zuständigen Bezirksregierung erteilt bekommen und entscheidet sich für die Approbation, die nach 18 Monaten abgelegt werden soll.
Somit bestimmt die Berufserlaubnis die Zeitdauer und den Leistungsort des Praktikums. Danach entscheidet sich A im Krankenhaus K für ein Praktikum als Arzt ohne dafür Vergütungen zu bekommen.

Frage: Dürfte K den A unentgeltich als AiP durchgehen lassen? Falls ja, auch dann wenn es ein Mangel an den Fachkräften existiert und A genauso wie alle anderen Ärzte (Assitenzärzte) "schuftet"?

Bin gespannt auf Profis...
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  #2 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 08:20
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AW: Arzt im Praktikum

Zitat:
Zitat von lee 1 Beitrag anzeigen
nehmen wir mal an, A hat eine ärztliche Berufserlaubnis von der zuständigen Bezirksregierung erteilt bekommen und entscheidet sich für die Approbation, die nach 18 Monaten abgelegt werden soll.
Ist zwar OT, aber: wie kommt man zu dieser Entscheidung? Wenn die Approbation nicht möglich (anstatt nicht gewollt) wäre, könnte die Situation nämlich umbewertet werden.

Zitat:
Somit bestimmt die Berufserlaubnis die Zeitdauer und den Leistungsort des Praktikums.
Die Maximallänge und den Ort, wenn ein solcher als Auflage festgelegt wurde.

Zitat:
Frage: Dürfte K den A unentgeltich als AiP durchgehen lassen? Falls ja, auch dann wenn es ein Mangel an den Fachkräften existiert und A genauso wie alle anderen Ärzte (Assitenzärzte) "schuftet"?
Es gibt keinen "AiP" mehr, aber das ist Wortklauberei. Der Arzt in der Weiterbildung arbeitet unentgeltlich, und prinzipiell ist das möglich, wenn er damit einverstanden war.

Ein Problem ergibt sich allerdings mit der Ärztekammer, denn die verlangt eigentlich (siehe Musterweiterbildungsordnung, die von den Ländern adaptiert wird) im §4 Absatz 1 "Die Weiterbildung erfolgt im Rahmen angemessen vergüteter ärztlicher Berufstätigkeit". http://www.bundesaerztekammer.de/dow...O_07122011.pdf

Man könnte daraus folgern:
a) es findet keine Weiterbildung statt
b) der AiW muss Kohle kriegen.

Ich tendiere zu a), gebe aber OT zu bedenken, dass der Arzt seine Situation jederzeit ändern kann.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 13:52
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AW: Arzt im Praktikum

Danke für Ihre Antwort.
Das heißt, es hängt vom A ab, ob er die Weiterbildung durchzieht oder zu Hause sitzt. Im ersten Fall ohne Bezahlung und im zweiten Fall ohne den Beruf weiterauszuüben.

Könnte er trotz seiner Bestätigung zur unentgeltichen Durchführung der Weiterbildung, unter Berufung auf die Kompetenz der BundesÄrztekammerordnung (hier: § 4 Abs.1) einen gerichtlichen Erfolg haben?

Oder überhaupt auf einer anderen zuständigen Art einen prozentualen Anteil der Vergütung (hier: 10-50% der normalen Bezahlung) bekommen?
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  #4 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 14:29
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AW: Arzt im Praktikum

Zitat:
Zitat von lee 1 Beitrag anzeigen
Könnte er trotz seiner Bestätigung zur unentgeltichen Durchführung der Weiterbildung, unter Berufung auf die Kompetenz der BundesÄrztekammerordnung (hier: § 4 Abs.1) einen gerichtlichen Erfolg haben?
Die Musterweiterbildungsordnung hat keinen rechtlich bindenden Wert, sie dient lediglich als Anhaltspunkt. Zuständig für die Weiterbildung sind die Landesärztekammern. Hier müsste man ansetzen und sich die entsprechende Weiterbildungsordnung des Bundeslandes ansehen. Allerdings ist fraglich, ob man sich erst mit einer unentgeltlichen Tätigkeit einverstanden zeigen kann und nachträglich ein Honorar erstreiten kann.

Aber noch einmal: warum ist der Arzt zu dieser unentgeltlichen Tätigkeit gezwungen? Heutzutage sollte er doch kein Problem haben, nahezu überall in Deutschland eine entsprechende Stelle zu finden.

Was ist hier im Sachverhalt nicht erwähnt?
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  #5 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 15:51
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AW: Arzt im Praktikum

Geschriebene Ordnungen werden gegenüber den autonomen Entscheidung subsidiär. Das macht es noch schwieriger...

Für die Vollständigkeit des Sachverhaltes kann ich noch erwähnen; dass der A aus einem nicht-europäischen Land stammt, wofür es auch explizite Berufserlaubnisregelungen gibt.
Zusätzlich ist die Erteilung der Berufserlaubnis unter schwierigen Voraussetzungen durchgeführt worden, da es auf die Unterversorgung des jeweiligen Krankenhauses ankam, wo man die Weiterbildung absolvieren könnte/sollte. Das heißt wiederum, ohne dass ein Krankenhaus die eigene Unterversorgung bestätigt hätte, hätte der A keine Beruserlaubnis bekommen und nicht mit der unentgeltlichen Weiterbildung angefangen, was wiederum darauf deutet, dass er durch den Druck dieser Umstände die Weiterbildung (egal mit welchen Konsequenzen) hinnehmen musste um überhaupt in seinem Berufsfeld zu bleiben. Im Endeffekt ist er nur auf das Krankenhaus individualisiert, welches Unterversorgungsbestätigung herausgibt und wodurch erst die Erteilung einer Berufserlaubnis zustande kommt.

Die Unentgeltlichkeit spielte nach den Umständen also keine Rolle, da es bedingt auf die Ausübung einer Tätigkeit im medizinischen Bereich seitens A ankam. Erst nach sechs Monaten hätte er eine "Chance" auf Vergütung; so die Krankenhausverwaltung. Somit will der A das Honorar als Anspruch geltend machen und landet trotz der hochqualifizierten Tätigkeit in den Reihen der "Arbeitslosen".
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  #6 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 17:03
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AW: Arzt im Praktikum

Zitat:
Zitat von lee 1 Beitrag anzeigen
Zusätzlich ist die Erteilung der Berufserlaubnis unter schwierigen Voraussetzungen durchgeführt worden, da es auf die Unterversorgung des jeweiligen Krankenhauses ankam, wo man die Weiterbildung absolvieren könnte/sollte.
Das ist völlig normal. Allerdings ist die Unterversorgung mittlerweile in vielen Häusern chronisch vorhanden.

Zitat:
Im Endeffekt ist er nur auf das Krankenhaus individualisiert, welches Unterversorgungsbestätigung herausgibt und wodurch erst die Erteilung einer Berufserlaubnis zustande kommt.
Hm. Und ein unterversorgtes Haus leistet sich den Luxus, einen Sklaven zu beschäftigen, der vielleicht mal zum Telefonhörer greift und andere Krankenhäuser anruft? Wenn er ärztlich qualifiziert ist, sollte er unproblematisch etwas Besseres finden, nämlich ein Haus, das ebvenfalls Unterversorgung und keinen Bewerber aus einem EU-Land meldet und Geld zahlt. Ist er der deutschen Sprache auch noch mächtig, kann er mit einem ausgerollten roten Teppich rechnen.

Zitat:
Erst nach sechs Monaten hätte er eine "Chance" auf Vergütung; so die Krankenhausverwaltung.
Lass mich raten: eine kleine Klicke in einer abgelegenen Gegend.
Zitat:
Somit will der A das Honorar als Anspruch geltend machen und landet trotz der hochqualifizierten Tätigkeit in den Reihen der "Arbeitslosen".
Das bezweifle ich. Arbeitslose Ärzte sind in Deutschland extrem selten.

Was ich tun würde habe ich oben bereits geschildert. So mancher Chefarzt und Verwaltungschef sind auch gerne bei der Bewältigung bürokratischer Hindernisse hilfreich.
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  #7 (permalink)  
Alt 19.12.2011, 21:56
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AW: Arzt im Praktikum

Der Sprache ist er nur bezogen auf den Bereich (Kardiologie,-Innere Medizin) gut mächtig. Die Altagssprache bereitet ihm nicht wenige Schwierigkeiten, was durch den Besuch eines Sprachkurses langsam behoben wird.

Die Möglichkeit mit anderen Verwaltungsbehörden in Kontakt zu treten könnte ihn ein Schritt bezogen auf die Vergütung voranbringen, da haben Sie Recht.

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Hilfe.
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  #8 (permalink)  
Alt 20.12.2011, 00:05
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AW: Arzt im Praktikum

Ich habe heute mal dieses Thema im Job angesprochen, und ich erntete nur verständnislose Blicke bei der Erwähnung des kostenlosen Arbeitens...
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  #9 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 19:08
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AW: Arzt im Praktikum

Ich vermute mal, der zukünftige Kollege macht in der Klinik ein sog. Anerkennungsjahr.
Das ist mitnichten mit einem AiP zu vergleichen, sondern entspricht dem PJ.

Üblicherweise bekommen die Kollegen in spe schon Geld, aber natürlich kein volles Gehalt-sie sind nicht Arzt in Weiterbildung sondern noch nicht Arzt, sozusagen Studis im Endstadium.
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  #10 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 23:00
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AW: Arzt im Praktikum

Handelt es sich hier um eine Frage aus historischem Interesse? Der Arzt im Praktikum ist seit 2004 abgeschafft. Abgesehen davon würde bei der aktuellen Arbeitsmarktlage ohnehin kein Arzt auf die Idee kommen, kostenlos zu arbeiten.

Früher gab es das allerdings durchaus - soweit mir bekannt ist, haben die entsprechenden Chefärzte aber auch mächtig Ärger mit der jeweiligen Landesärztekammer bekommen, wenn sowas bekannt wurde (standeswidriges Verhalten).

Anders sähe der Fall natürlich aus, wenn es sich um eine Hospitation handelt - wenn also ein Arzt aus einer anderen klinik oder dem Ausland mal für ein paar Wochen vorbeikommt, um z.B. eine bestimmte Behandlungsmethode zu lernen - aber darum scheint es hier ja nicht zu gehen.

Grüße

the caver
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