Dies ist eine Diskussion zu Anspruch auf schnellstmögliche Behandlung akuter Beschwerden? innerhalb des Forums Arztrecht
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| heute wende ich mich mit einem recht akuten Problem an euch: Welche Vorschrift (gibt es überhaupt eine derartige?) regelt, dass ein Patient schnellstmöglich einen Termin bekommen muss, wenn er ein akutes Problem hat, welches seine Lebensqualität und sogar zeitweise erwerbsfähigkeit erheblich beeinträchtigt? Konkret geht es um den Fall, dass akut ein Termin bei einem Facharzt (Bsp. Endokrinologe) benötigt wird und dieser Facharzt noch dazu der einzige in einem Bundesland ist (z.B. kleine Bundesländer wie Hamburg u. Bremen). Fachärzte vertrösten einen ja gerne auf einen Termin in x Monaten. Dies kann aber nicht sachgerecht sein, wenn ein Patient aufgrund hormoneller Probleme nciht mehr gehen kann, da seine Gliedmaßen dermaßen anschwellen, dass er keine Schuhe mehr tragen kann und somit logischerweise kaum seiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Mit welcher Norm kann ein Patient einen schnellstmöglichen Termin verlangen? Vielen Vielen Dank für jede Hilfe. |
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| AW: Anspruch auf schnellstmögliche Behandlung akuter Beschwerden? Ein Notfall muss dann dringend behandelt werden, wenn eine Behandlungsverzögerung zu einem Schaden führt. Hier müsste im Einzelfall geprüft werden, ob tatsächlich ein Notfall vorliegt. Übrigens: es gibt auch Krankenhäuser, insbesondere Universitätskliniken mit Notfallambulanzen. Ist aufgrund kommunistischer Regulierungspolitik kein weiterer Facharzt mehr niedergelassen, der behandelt werden kann, müssen diese aufgesucht werden. Und: "Termine" gibt es für Notfälle nicht. Naturgemäß müssen diese sofort zum Arzt.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Anspruch auf schnellstmögliche Behandlung akuter Beschwerden? Zitat:
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Anspruch auf schnellstmögliche Behandlung akuter Beschwerden? hera, wir können uns in 5-10 Jahren noch einmal unterhalten, wenn die Polikliniken von Helios, Rhön und Sana die Kontrolle übernommen haben, die Niedergelassenen verschwunden sind, ein Ärztemangel besteht und die verbleibenden Ärzte nach Feierabend so richtig abkassieren. Musst Du nur mal nach Polen, Rumänien und sonstwo in den Ostblock kucken. Das gibts hier auch bald.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Anspruch auf schnellstmögliche Behandlung akuter Beschwerden? Zitat:
der herr marx und engels & co haben das sicher anders angedacht .. ich fahr noch in diesem juli nach polen. ich lege es zwar nicht unbedingt darauf an, dort das gesundheitswesen zu testen ... aber ich kann ja mal schauen ..(und: ich kann mit "westgeld" zahlen )oki , blinddate am 3.juli 2014 (donnerstag) 15:00
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Anspruch auf schnellstmögliche Behandlung akuter Beschwerden? Zitat:
Jeder Arzt (und seine Mitarbeiter auch!) kann nur eine begrenzte Zeit in der Woche arbeiten. Wenn die ausgebucht ist, ist sie ausgebucht. Selbst wenn der Arzt wollte, kann er keine Tage mit 26 Stunden schaffen. Notfälle sind Notfälle, und dafür wird ein gewisses Zeitkontingent vorgehalten. Ansonsten wird nach dem Verfahren abgearbeitet: wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wobei es in der Realität zwei Mühlen gibt - eine für Privatversicherte und eine für GKV-Versicherte. GKV-Versicherte könnten sich übrigens bei ihrer Krankenversicherung beschweren - soll die doch dafür sorgen, daß der bei ihr Zwangsversicherte die nötige Versorgung erhält. Oder alternativ auch bei der zuständigen Kassenärtzlichen Vereinigung - die hat einen "Sicherstellungsauftrag" und muß zusehen, daß sie ausreichend ärztliche Kapazitäten für die gesetzlich Krankenversicherten beschafft... ;-) Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Anspruch auf schnellstmögliche Behandlung akuter Beschwerden? Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Anspruch auf schnellstmögliche Behandlung akuter Beschwerden? Zitat:
Ziel: Vernichtung der Niedergelassenen bis auf einige Barfußärzte, der Rest soll in Zentren als Angestellter arbeiten. Dann wird garantiert bereitwilliger und besser versorgt...
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Anspruch auf schnellstmögliche Behandlung akuter Beschwerden? Zitat:
(und ich versuche in deutschland zu bleiben)
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Anspruch auf schnellstmögliche Behandlung akuter Beschwerden? Weils da mehr Kohle gibt. Außerdem ist die Aussicht, sich später in der Schweiz niederzulassen, sicher besser als in Deutschland.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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