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Anspruch auf Schmerzensgeld bei später Ablehnung?

Dies ist eine Diskussion zu Anspruch auf Schmerzensgeld bei später Ablehnung? innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 03.05.2011, 22:34
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Anspruch auf Schmerzensgeld bei später Ablehnung?

Guten Abend,
folgender fiktiver Fall:

Patient P ist chronisch nierenkrank und würde in den nächsten Monaten an die Dialyse müssen. Die Angehörigen bereiten mit dem Bruder B eine Nierentransplantation vor. P soll von B eine bekommen. Die notwendigen Untersuchungen gehen zügig voran, Patient P setzt all seine Hoffnung darauf, um nicht an die Dialyse zu müssen. Beim finalen Gespräch, wo der OP-Termin bekanntgegeben werden sollte, stellt sich plötzlich heraus: B ist als Spender ungeeignet, da seine Nierenzellhaut von der Norm abweicht. Tante T des P ist beim Gespräch anwesend und Genetikerin und versucht, die behandelnden Ärzte von ihrem Fehler zu überzeugen, diese haben jedoch kein Einsehen - es kommt nicht zur OP.

P hat seine Hoffnung aufgegeben und muss einige Wochen darauf an die Dialyse. Die Angehörigen bereiten weiterhin eine OP in einer anderen Klinik vor. Nachweislich wurde bestätigt, dass B eben keine von der Norm abweichende Nierenzellhaut hat - überhaupt wäre dies unerheblich, es war schlicht ein Behandlungsfehler.

P bekommt nun ein halbes Jahr später die Niere, jedoch bliebt diese Zeit nicht ohne Folgen: Er hatte oft Schmerzen, die Ärme sind voller Stiche und Narben und auch das Abitur fiel schlechter aus als notwendig, da er ja viele Stunden wöchentlich an der Dialyse war.

Hat P nun Anspruch auf Schmerzensgeld?


Meine Überlegung wäre nun: Ansich darf die Klinik jeden Patienten ablehnen, der nicht in Lebensgefahr schwebt. Dies ist hier nicht der Fall. Jedoch sagte sie der OP zunächst zu, wodurch P sich nicht um andere Kliniken kümmerte. Hätte die Klinik sofort abgelehnt, hätte P es woanders versuchen können. So rückte die Dialyse immer näher, während die Zeit davonlief. Alle Nachteile, die P erfuhr, sind auf den Fehler der Klinik zurückzuführen. Wobei ich mich im Medizinrecht nicht gut auskenne und daher nach Meinungen suche.
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  #2 (permalink)  
Alt 04.05.2011, 18:12
V.I.P.
 
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AW: Anspruch auf Schmerzensgeld bei später Ablehnung?

Zunächst mal wäre - mit Hilfe von Gutachtern - zu klären, ob das erste Krankenhaus tatsächlich einen Kunstfehler gemacht hat.

Nur dann gibt es nämlich überhaupt irgendwelche Ansprüche.

Das ist nun sehr hypothetisch, aber unterstellen wir mal, die behandelnden Ärzte hätten bei der Diagnostik Fehler gemacht, die wiederum dazu führten, daß sie eine zunächst geplante Nierentransplantation nicht vorgenommen haben.

Den nicht transplantierenden Ärzten kann man dann gar nichts vorwerfen, sie mussten im Gegenteil aufgrund der ihnen vorliegenden Informationen zu ihrer Entscheidung "keine Transplantation" kommen.

Derjenige/diejenigen, die den diagnostischen Fehler gemacht haben und fälschlich ein Transplantationshindernis erkannten, könnten eventuell in Regress genommen werden. Ich habe aber ganz starke Zweifel, daß das als Kausalität ausreicht, um Regressforderungen zu begründen.

"B ist als Spender ungeeignet, da seine Nierenzellhaut von der Norm abweicht. Tante T des P ist beim Gespräch anwesend und Genetikerin und versucht, die behandelnden Ärzte von ihrem Fehler zu überzeugen, diese haben jedoch kein Einsehen - es kommt nicht zur OP."

Kommt mir mehr als Spanisch vor. Was versteht denn Tante T von Genetik und Transplantationsmedizin? Die behandelnden Ärzte hatten einen Befund vorliegen, an den sie sich zunächst mal halten mussten. Hätten sie trotzdem transplantiert, hätten sie sich grob fahrlässig verhalten.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 04.05.2011, 20:13
V.I.P.
 
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AW: Anspruch auf Schmerzensgeld bei später Ablehnung?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Was versteht denn Tante T von Genetik und Transplantationsmedizin?
Selbst, wenn sie Humangenetikerin wäre - Befund ist Befund!
Zitat:
Die behandelnden Ärzte hatten einen Befund vorliegen, an den sie sich zunächst mal halten mussten. Hätten sie trotzdem transplantiert, hätten sie sich grob fahrlässig verhalten.
Jo.

Was man ihnen einzig vorwerfen könnte, wäre, wenn sie eine Transplantation versprochen hätten. Abgesehen davon, dass das schwierig nachzuweisen wäre: normalerweise sagen Ärzte, dass sie transplantieren können, wenn alle Befunde stimmen.
__________________
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Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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