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Anspruch an Kieferorthopäde??

Dies ist eine Diskussion zu Anspruch an Kieferorthopäde?? innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.03.2011, 18:59
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Anspruch an Kieferorthopäde??

Angenommen, ein Patient A ist nach jahrelangem Zahnsprange Tragen mit der Behandlung fertig. Um die Zähne in ihrem geraden Zustand zu halten sollte er sich einen Retainer einkleben lassen. Nun ist A gerade 15 und ist bei der Abschlussbehandlung alleine beim Arzt B, vom Retainer spricht B nicht, Brief für die Eltern bekommt A nicht mit und wird auch nicht zugesandt. Nach 4 Jahren haben sich die Zähne leicht verschoben, es wird dringend geraten Retainer einzukleben, auf eigene Kosten. Kann der A die Kosten von B verlangen? Was sind die Möglichkeiten des A?

Geändert von CBRA (29.03.2011 um 23:31 Uhr).
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Alt 11.04.2011, 11:37
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AW: Anspruch an Kieferorthopäde??

Zitat:
Zitat von CBRA Beitrag anzeigen
Kann der A die Kosten von B verlangen?
Sieht nicht so aus. Denn Sie haben bereits geschrieben;

"Um die Zähne in ihrem geraden Zustand zu halten sollte er sich einen Retainer einkleben lassen."

Damit war die Behandlungsmöglichkeit den Eltern bekannt. Wenn der Arzt nun diese Behandlung nicht leistet, dann hätten die Eltern dies auf Nachfrage klären können. Haben Sie aber scheinbar nicht, ergo erfolgt auch kein Anspruch.

Gruß

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  #3 (permalink)  
Alt 18.05.2011, 22:17
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AW: Anspruch an Kieferorthopäde??

Diese Kleberetainer sind grundsätzlich keine Kassenleistung, auch nicht bei Abrechnung der Zahnkorrektur über die Krankenkasse. Zahlen muss man die immer privat und ich sag: Die ca. 400 Euro sind die Teile wert :-)
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  #4 (permalink)  
Alt 19.05.2011, 11:26
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AW: Anspruch an Kieferorthopäde??

Zitat:
Zitat von Miezi Beitrag anzeigen
Diese Kleberetainer sind grundsätzlich keine Kassenleistung, auch nicht bei Abrechnung der Zahnkorrektur über die Krankenkasse. Zahlen muss man die immer privat und ich sag: Die ca. 400 Euro sind die Teile wert :-)
Darum gehts hier nicht!!!

Gruß

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  #5 (permalink)  
Alt 19.05.2011, 18:57
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AW: Anspruch an Kieferorthopäde??

Doch, denke schon. Denn A hätte auch mit 15 die Retainer selber zahlen müssen bzw. seine Eltern. Warum sollte die jetzt der Arzt zahlen? Könnte verstehen, wenn die Forderung nach Übernahme einer erneuten Korrektur käme.
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  #6 (permalink)  
Alt 23.05.2011, 08:11
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AW: Anspruch an Kieferorthopäde??

Zitat:
Zitat von Miezi Beitrag anzeigen
Doch, denke schon.
Nein!!! Lesen Sie doch mal richtig. Hier gehts um eventuellen Schadensersatz und nicht um eine Eigenbeteiligung.

Gruß

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  #7 (permalink)  
Alt 23.05.2011, 13:51
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AW: Anspruch an Kieferorthopäde??

Ich lese richtig. A hätte gern die Kosten für die Retainer vom Doc übernommen.

Das geht nicht. Wohl aber kann er ggf. versuchen zu klagen, weil er nicht auf notwendige Retention aufmerksam gemacht wurde. Schwer nachweisbar.
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  #8 (permalink)  
Alt 23.05.2011, 14:00
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AW: Anspruch an Kieferorthopäde??

Zitat:
Zitat von Miezi Beitrag anzeigen
Wohl aber kann er ggf. versuchen zu klagen, weil er nicht auf notwendige Retention aufmerksam gemacht wurde. Schwer nachweisbar.
Genau darum geht es hier, also Schadensersatz.

Ob nachweisbar oder nicht, dafür ist der Fall zu dünn beschrieben. Das ist aber in diesem Fall irrelevant, dies habe ich bereits im Beitrag #2 geschrieben.

Gruß

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