Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Akteneinsicht BKK

Dies ist eine Diskussion zu Akteneinsicht BKK innerhalb des Forums Arztrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #21 (permalink)  
Alt 23.08.2011, 20:13
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 124
Keine Wertung, klausewitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, klausewitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, klausewitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, klausewitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, klausewitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, klausewitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, klausewitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, klausewitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, klausewitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, klausewitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Akteneinsicht BKK

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
... weil im Rahmen des Verfahrens am Sozialgericht eh alles auf den Tisch muss.
Muß da auch eine Kopie des Gutachtens (dem Gericht) vorgelegt werden ?
Mit Zitat antworten


  #22 (permalink)  
Alt 23.08.2011, 21:39
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Akteneinsicht BKK

Wie soll die GKV sonst die Ablehnung der Krankengeldzahlung begründen?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #23 (permalink)  
Alt 23.08.2011, 23:25
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 124
Keine Wertung, klausewitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, klausewitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, klausewitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, klausewitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, klausewitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, klausewitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, klausewitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, klausewitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, klausewitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, klausewitz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Akteneinsicht BKK

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Wie soll die GKV sonst die Ablehnung der Krankengeldzahlung begründen?

Die GKV hat zu keinem Zeitpunkt den Zahlung von Krankengeld verweigert.
Sie hat lediglich den krankschreibenden Arzt des VN darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Gutachten des MDK existiert, dass der VN arbeitsfähig sei.

Sie hat quasi mal "einen Ballon steigen lassen".

Hat aber nicht funktioniert.

Dennoch will der VN dieses "Gutachten" mal einsehen. Aus reiner Neugier.

Krankengeld bekommt der VN anstandslos.
Mit Zitat antworten

  #24 (permalink)  
Alt 23.08.2011, 23:37
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Akteneinsicht BKK

Zitat:
Zitat von klausewitz Beitrag anzeigen
Die GKV hat zu keinem Zeitpunkt den Zahlung von Krankengeld verweigert.
Sie hat lediglich den krankschreibenden Arzt des VN darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Gutachten des MDK existiert, dass der VN arbeitsfähig sei.
Und?

Zitat:
Dennoch will der VN dieses "Gutachten" mal einsehen. Aus reiner Neugier.
Aha. Na dann: bonne chance.

Zitat:
Krankengeld bekommt der VN anstandslos.
Wenn man der GKV weiteren Ärger machen wollte, könnte man mal nachfragen, wie es denn käme, dass trotz erwiesener Arbeitsfähigkeit Krankengeld gezahlt werde. Das müsste ein Verstoß gegen das SGB sein...
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Akteneinsicht bis zu 450 €! ? Kostenrecht 18.08.2011 12:32
Akteneinsicht JVA Strafrecht / Strafprozeßrecht 04.12.2010 16:23
wer hat akteneinsicht? Datenschutzrecht 06.06.2010 23:39
Akteneinsicht Strafrecht / Strafprozeßrecht 12.04.2010 16:17
Akteneinsicht Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 23.07.2008 14:42





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arztrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN