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Akteneinsicht BKK

Dies ist eine Diskussion zu Akteneinsicht BKK innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 02:02
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Akteneinsicht BKK

Folgender Fall:

Person A aus München ist in der GKV pflichtversichert bei der Krankenkasse B aus Hamburg.

Der A beantragt nun Akteneinsicht wegen eines Gutachtens, dass die B in Auftrag gegeben hat und das nur ihr vorliegt.

Frage:
Kann der A (erfolgreich) darauf bestehen, dass die Akteneinsicht in München erfolgt ? (Die B hat keine Dependancen ausserhalb Hamburgs).
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  #2 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 14:13
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AW: Akteneinsicht BKK

Was für ein Gutachten, aus welchem Grund, zu welchem Zweck, bei wem?
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 16:32
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Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Was für ein Gutachten, aus welchem Grund, zu welchem Zweck, bei wem?
Es geht bei diesem Fred um die Frage, wo eine Akteneinsicht stattfinden kann bzw. muß, resp. ob der Versicherte einen bestimmten wohnortnahen Ort zur Einsichtnahme verlangen kann.

Um welche Unterlagen es sich konkret handelt, ist eigentlich egal.
Dass ein Akteneinsichtrecht unstrittig besteht, ist eine Annahme des Freds.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 18:48
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AW: Akteneinsicht BKK

Wenn er dies verlangt (oder vielleicht besser höflich darum bittet), bekommt er vielleicht seinen Wunsch erfüllt oder auch die Gründe genannt, warum ihm das nicht zusteht?

Einen Rechtsanspruch, den Ort zu bestimmen, kann ich nirgendwoher ableiten. Die Akten können dort eingesehen werden, wo sie geführt oder gelagert werden. Alles andere wäre kulantes Entgegenkommen.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #5 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 20:10
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AW: Akteneinsicht BKK

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Einen Rechtsanspruch, den Ort zu bestimmen, kann ich nirgendwoher ableiten. Die Akten können dort eingesehen werden, wo sie geführt oder gelagert werden.
So sehe ich das auch.

Aber irgendwie kann ich mir den deutschen Sozialstaat einfach nicht so unsozial vorstellen ...

Wie in #1 beschrieben wohnt der Versicherungsnehmer in München und die GKV ist in Hamburg.

Da ist de facto das Akteneinsichtsrecht nicht mehr vorhanden ...

Jemand noch eine Idee dazu ?
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  #6 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 20:20
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AW: Akteneinsicht BKK

Zitat:
Zitat von klausewitz Beitrag anzeigen
Aber irgendwie kann ich mir den deutschen Sozialstaat einfach nicht so unsozial vorstellen ...
das ist er ja auch nicht.

a hat ein recht auf eine kopie des gutachtens. wobei er die kopien bezahlen müsste (sofern sie denn berechnet würden - was ich erst ein mal erlebt habe...).
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  #7 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 21:21
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Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
a hat ein recht auf eine kopie des gutachtens.
Na eben. Wenn er keinen Wert auf Originale legt, kann er sich die Fahrt sparen.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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Alt 22.08.2011, 23:22
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Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
a hat ein recht auf eine kopie des gutachtens. wobei er die kopien bezahlen müsste
Stimmt.

Er darf selbst Kopien im Hause des Sozialversicherungsträgers anfertigen und muß diese dann bezahlen.

Einen Anspruch darauf, dass die GKV selbst eine Kopie erstellt und diese postalisch an den Wohnort des Versicherungsnehmers übersendet, ist mir nicht bekannt.

Übersehe ich was ?
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  #9 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 23:37
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Er darf selbst Kopien im Hause des Sozialversicherungsträgers anfertigen und muß diese dann bezahlen.
Wo steht das? Dort würde ich mir auch Antworten zu meiner Frage erhoffen ...
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  #10 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 23:55
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Zitat:
Zitat von klausewitz Beitrag anzeigen
Er darf selbst Kopien im Hause des Sozialversicherungsträgers anfertigen und muß diese dann bezahlen.

Einen Anspruch darauf, dass die GKV selbst eine Kopie erstellt und diese postalisch an den Wohnort des Versicherungsnehmers übersendet, ist mir nicht bekannt.

Übersehe ich was ?
Ich denke schon: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/do...s20000407.html
(Zeilen 11ff). Ich denke auch, dass die Anfertigung von Kopien eine Nebenvertragspflicht ist sowie sich auch ein Anspruch aus dem BDSG herleiten lässt.

Muss man eben einen Kurier beauftragen.

Ich würde mich sehr wundern, wenn man auf diese Art und Weise das Einsichtsrecht unterlaufen könnte.
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