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ärztliche Untersuchng bei der Musterung verweigern

Dies ist eine Diskussion zu ärztliche Untersuchng bei der Musterung verweigern innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.01.2009, 17:10
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ärztliche Untersuchng bei der Musterung verweigern

ich habe eine theoretische frage:
wenn man 18 jahre alt ist und zur musterung gehen muss,aber dort die ärztliche Untersuchung verweigern würde: wird dies mit einem bußgeld gehandet und wie hoch wäre dies ungefähr?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.01.2009, 17:37
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AW: ärztliche Untersuchng bei der Musterung verweigern

Zitat:
Zitat von Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu der ärztlichen Untersuchung bei Musterung und Diensteintritt von Wehrpflichtigen, Annahme und Einstellung von freiwilligen Bewerbern sowie bei der Entlassung von Soldaten
Die schuldhafte Weigerung, sich zumutbaren ärztlichen/fachärztlichen Untersuchungen zu unterziehen,
ist ein Verstoß gegen die in s 3 Abs. 1 Satz 2 WPflG gesetzlich begründeten Pflichten des
Wehrpflichtigen. Sie stellt nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe C) WPflG eine Ordnungswidrigkeit dar,
die nach § 45 Abs. 2 WPflG mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Beharrt der Wehrpflichtige auf
seiner Weigerung, so hat der die Untersuchung abschließende Arzt das Verhalten des Probanden in der
gesundheitlichen Vorgeschichte (San/Bw/0102) zu dokumentieren. Die Beurteilung des Wehrpflichtigen
muss aufgrund des Augenscheins (körperlichelgeistige Verfassung usw.) und der vorliegenden Ak-
ten (persönlicher, schulischer und beruflicher Werdegang) durchgeführt werden. Das Ergebnis wird in
die Gesundheitsunterlagen (G-Karte, San/Bw/0102, San/Bw/Olll) eingetragen.
Die Formulierung lautet: ,,Der Wehrpflichtige verweigert die ärztliche Untersuchung." Dieser Passus
wird je nach Ergebnis wie folgt ergänzt: ,,Er erscheint - wehrdienstfähig und voll verwendungsfähig,
- wehrdienstfähig und verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten, - wehrdienstfähig
und verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten,
- vorübergehend nicht wehrdienstfähig, - nicht wehrdienstfähig."
Der Wehrpflichtige hat es unter diesen Umständen selbst zu vertreten, wenn diese Verfahrensweise zu
einer nicht zutreffenden Tauglichkeitsbeurteilung führen sollte.
Geld wirds nicht viel kosten, ich rechne unter 100 Euro.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.01.2009, 22:51
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AW: ärztliche Untersuchng bei der Musterung verweigern

ok danke !
weiss jemand wo man herausfinden kann wie hoch so ein bußgeld genau wäre?
danke schonmal im vorraus...
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  #4 (permalink)  
Alt 30.01.2009, 18:14
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AW: ärztliche Untersuchng bei der Musterung verweigern

Zitat:
Zitat von sil
ok danke !
weiss jemand wo man herausfinden kann wie hoch so ein bußgeld genau wäre?
danke schonmal im vorraus...
Das Wehrpflichtgesetz sagt dazu nichts aus, das Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG), auf das sich das Wehrpflichtgesetz teilweise bezieht, nennt mindestens 5 und höchstens 1000 Euro. Eine genaue Auskunft dürfte jedes Kreiswehrersatzamt geben können.

Anmerkung am Rande: die ärztliche Musterungsuntersuchung beim Kreiswehrersatzamt sollte man sich in jedem Fall gönnen!

Für vergleichbare Erlebnisse zahlt man anderswo richtig viel Geld, z.B. für den Eintritt beim Liveauftritt eines renommierten Kabarettisten. Und weh tut es auch nicht.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 30.01.2009, 18:28
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AW: ärztliche Untersuchng bei der Musterung verweigern

scheint ein von Akne geplagtes Jüngelchen zu sein, nach dem Motto kucken wir mal obs Taschengeld langt, um dann den Prahlhans abgeben zu können
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #6 (permalink)  
Alt 01.02.2009, 17:27
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AW: ärztliche Untersuchng bei der Musterung verweigern

danke..........
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